Sundern. „In der vergangenen Woche kam es im Bereich der Stadt Sundern zu insgesamt zehn Strafanzeigen, an denen jugendliche und heranwachsende Zweiradfahrer beteiligt waren,“ berichtet Polizeisprecher Ludger Rath. „In fast allen Fällen ging es um das Fahren ohne Fahrerlaubnis durch unerlaubte technische Veränderungen an den Zweirädern, das sogenannte Frisieren. Jeder Beteiligte muss jetzt mit Maßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte rechnen.“
Geschwindigkeit teils auf das Dreifache erhöht
In allen Fällen durften die Heranwachsenden nur ein Zweirad benutzen, das maximal 25 Stundenkilometer schnell fahren konnte, einsitzig war und einen Verbrennungsmotor von höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum hatte. Dazu reicht eine Prüfbescheinigung aus, ein Führerschein ist nicht erforderlich. „Zumindest die Geschwindigkeit wurde allerdings auf Grund selbst durchgeführter Manipulationen teilweise um das fast dreifache erhöht. Dies ist in jedem Fall strafbar,“ so Rath. „Doch nicht nur das Strafgesetzbuch muss hierbei zu Rate gezogen werden. Das Frisieren von Mofas und Rollern hat eine lange Tradition und zählt zu den typischen Jugendsünden. Doch können die Folgen für den ertappten Fahrer äußerst unangenehm und folgenreich sein. Dies wird in der Regel von den Jugendlichen unterschätzt. Und leider manchmal auch von den Eltern.“
Lange Liste möglicher Folgen
Der Polizeisprecher zählt die einzelnen Aspekte auf:
- Ertappte laufen Gefahr, zu einer Geldstrafe bis hin zu Haftstrafen verurteilt werden zu können.
- Zudem kann durch mehrmalige Anzeigen angezweifelt werden, ob die betreffende Person zukünftig überhaupt geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, verbunden mit der Gefahr zu einer Führerscheinsperre verbrummt zu werden und/oder die persönliche Geeignetheit durch kostenintensive Gutachten prüfen zu lassen. Wobei da auch ein positives Gutachten aus Sicht des Heranwachsenden nicht immer das Ergebnis sein wird.
- Weiterhin kann im Wiederholungsfall das Zweirad eingezogen und behördlich verwertet werden. Ein finanzieller Ersatz wird nicht geleistet.
- Darüber hinaus kann es im Falle eines Unfalls zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen, die laut Vertragsbedingungen berechtigt ist, den Fahrer des frisierten Zweirads in Regress zu nehmen. Auch hier ist man schnell im vier- bis fünfstelligen Eurobereich, den die Versicherung zurückverlangen kann.
- Auch die technische Seite gilt es zu bedenken: Die Roller sind für geringe Geschwindigkeiten ausgelegt. Wenn durch die Manipulationen die Fahrzeuge wesentlich schneller werden, so reichen die Leistungsmerkmale zum Beispiel der Bremsanlagen nicht mehr für einen sicheren Betrieb im Straßenverkehr aus.
- Übrigens, auch neue Motorroller, die laut Fahrzeugpapieren nur 25 Stundenkilometer fahren, tatsächlich jedoch aus welchem Grunde auch immer schneller sind, dürfen von Jugendlichen, die nur eine Prüfbescheinigung besitzen, nicht gefahren werden. Die Geschwindigkeit muss auf 25 Stundenkilometer reduziert werden.
Ein Jahr Geduld zahlt sich aus
„Alles bedacht, dürfte es leicht nachzuvollziehen sein, dass sich das Frisieren des Roller oder Mofa im wahrsten Sinne des Wortes nicht lohnt“, so Ludger Rath. „Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass man bereits ab einem Alter von 16 Jahren, also nur ein Jahr nach dem Mindestalter für Prüfbescheinigungen, den Führerschein der Klasse M erwerben kann, der dann auch zu höheren Geschwindigkeiten berechtigt.“