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Frisieren von Mofas: zehn Anzeigen in Sundern

Die Polizei hat in Sundern etliche frisierte Mofas gefunden, die teils bis zu dreimal so schnell wie erlaubt waren. (Symbolbild: Manfred Schimmel  / pixelio.de)
Die Poli­zei hat in Sun­dern etli­che fri­sier­te Mofas gefun­den, die teils bis zu drei­mal so schnell wie erlaubt waren. (Sym­bol­bild: Man­fred Schim­mel / pixelio.de)

Sun­dern. „In der ver­gan­ge­nen Woche kam es im Bereich der Stadt Sun­dern zu ins­ge­samt zehn Straf­an­zei­gen, an denen jugend­li­che und her­an­wach­sen­de Zwei­rad­fah­rer betei­ligt waren,“ berich­tet Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „In fast allen Fäl­len ging es um das Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis durch uner­laub­te tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen an den Zwei­rä­dern, das soge­nann­te Fri­sie­ren. Jeder Betei­lig­te muss jetzt mit Maß­nah­men sei­tens der Staats­an­walt­schaft oder der Gerich­te rechnen.“

Geschwindigkeit teils auf das Dreifache erhöht

In allen Fäl­len durf­ten die Her­an­wach­sen­den nur ein Zwei­rad benut­zen, das maxi­mal 25 Stun­den­ki­lo­me­ter schnell fah­ren konn­te, ein­sit­zig war und einen Ver­bren­nungs­mo­tor von höchs­tens 50 Kubik­zen­ti­me­ter Hub­raum hat­te. Dazu reicht eine Prüf­be­schei­ni­gung aus, ein Füh­rer­schein ist nicht erfor­der­lich. „Zumin­dest die Geschwin­dig­keit wur­de aller­dings auf Grund selbst durch­ge­führ­ter Mani­pu­la­tio­nen teil­wei­se um das fast drei­fa­che erhöht. Dies ist in jedem Fall straf­bar,“ so Rath. „Doch nicht nur das Straf­ge­setz­buch muss hier­bei zu Rate gezo­gen wer­den. Das Fri­sie­ren von Mofas und Rol­lern hat eine lan­ge Tra­di­ti­on und zählt zu den typi­schen Jugend­sün­den. Doch kön­nen die Fol­gen für den ertapp­ten Fah­rer äußerst unan­ge­nehm und fol­gen­reich sein. Dies wird in der Regel von den Jugend­li­chen unter­schätzt. Und lei­der manch­mal auch von den Eltern.“

Lange Liste möglicher Folgen

2014.02.06.Logo.PolizeiDer Poli­zei­spre­cher zählt die ein­zel­nen Aspek­te auf:

  • Ertapp­te lau­fen Gefahr, zu einer Geld­stra­fe bis hin zu Haft­stra­fen ver­ur­teilt wer­den zu können.
  • Zudem kann durch mehr­ma­li­ge Anzei­gen ange­zwei­felt wer­den, ob die betref­fen­de Per­son zukünf­tig über­haupt geeig­net ist, ein Kraft­fahr­zeug zu füh­ren, ver­bun­den mit der Gefahr zu einer Füh­rer­schein­sper­re ver­brummt zu wer­den und/oder die per­sön­li­che Geeig­ne­t­heit durch kos­ten­in­ten­si­ve Gut­ach­ten prü­fen zu las­sen. Wobei da auch ein posi­ti­ves Gut­ach­ten aus Sicht des Her­an­wach­sen­den nicht immer das Ergeb­nis sein wird.
  • Wei­ter­hin kann im Wie­der­ho­lungs­fall das Zwei­rad ein­ge­zo­gen und behörd­lich ver­wer­tet wer­den. Ein finan­zi­el­ler Ersatz wird nicht geleistet.
  • Dar­über hin­aus kann es im Fal­le eines Unfalls zu Schwie­rig­kei­ten mit der Ver­si­che­rung kom­men, die laut Ver­trags­be­din­gun­gen berech­tigt ist, den Fah­rer des fri­sier­ten Zwei­rads in Regress zu neh­men. Auch hier ist man schnell im vier- bis fünf­stel­li­gen Euro­be­reich, den die Ver­si­che­rung zurück­ver­lan­gen kann.
  • Auch die tech­ni­sche Sei­te gilt es zu beden­ken: Die Rol­ler sind für gerin­ge Geschwin­dig­kei­ten aus­ge­legt. Wenn durch die Mani­pu­la­tio­nen die Fahr­zeu­ge wesent­lich schnel­ler wer­den, so rei­chen die Leis­tungs­merk­ma­le zum Bei­spiel der Brems­an­la­gen nicht mehr für einen siche­ren Betrieb im Stra­ßen­ver­kehr aus.
  • Übri­gens, auch neue Motor­rol­ler, die laut Fahr­zeug­pa­pie­ren nur 25 Stun­den­ki­lo­me­ter fah­ren, tat­säch­lich jedoch aus wel­chem Grun­de auch immer schnel­ler sind, dür­fen von Jugend­li­chen, die nur eine Prüf­be­schei­ni­gung besit­zen, nicht gefah­ren wer­den. Die Geschwin­dig­keit muss auf 25 Stun­den­ki­lo­me­ter redu­ziert werden.

Ein Jahr Geduld zahlt sich aus

„Alles bedacht, dürf­te es leicht nach­zu­voll­zie­hen sein, dass sich das Fri­sie­ren des Rol­ler oder Mofa im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes nicht lohnt“, so Lud­ger Rath. „Dies gilt beson­ders, wenn man bedenkt, dass man bereits ab einem Alter von 16 Jah­ren, also nur ein Jahr nach dem Min­dest­al­ter für Prüf­be­schei­ni­gun­gen, den Füh­rer­schein der Klas­se M erwer­ben kann, der dann auch zu höhe­ren Geschwin­dig­kei­ten berechtigt.“

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