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Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

Es gibt eine Vielzahl von rauchmeldern auf dem markt. (Foto (C) www.rauchmelder-lebensretter.de )
Es gibt eine Viel­zahl von rauch­mel­dern auf dem markt. (Foto © www.rauchmelder-lebensretter.de )

Arns­berg. Frei­tag, der 13. Novem­ber ist bun­des­wei­ter Rauch­mel­der­tag. Die Initia­ti­ve „Rauch­mel­der ret­ten Leben“ und die Arns­ber­ger Feu­er­wehr stel­len am drit­ten Rauch­mel­der­tag in die­sem Jahr die Ver­brau­cher­auf­klä­rung in den Mit­tel­punkt. Denn noch immer ster­ben in Deutsch­land jähr­lich mehr als 400 Men­schen an den Fol­gen eines Bran­des. 95 Pro­zent davon wer­den nicht Opfer der Flam­men, sie ersti­cken schon vor­her an gif­ti­gen Rauch­ga­sen. Rauch­mel­der hät­ten sie war­nen können.

Rauchvergiftung nach zwei Minuten tödlich

Bernd Löhr, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Arnsberg. (Foto: Feuerwehr Arnsberg)
Bernd Löhr, Wehr­füh­rer der  Feu­er­wehr der Stadt Arns­berg. (Foto: Feu­er­wehr Arnsberg)

„Im Brand­fall ver­blei­ben durch­schnitt­lich vier Minu­ten zur Flucht. Vie­len Men­schen ist nicht bewusst, dass eine Rauch­gas­ver­gif­tung schon nach zwei Minu­ten töd­lich sein kann“, erklärt Bernd Löhr, Lei­ter der Arns­ber­ger Feu­er­wehr und ergänzt: „Ein Rauch­mel­der ver­schafft genau die ent­schei­den­den Minu­ten Vor­sprung, um sich in Sicher­heit zu brin­gen.“ Wich­tig dabei sind die rich­ti­ge Instal­la­ti­on und die Ver­läss­lich­keit des Rauch­mel­ders. Bei der Viel­zahl der vor­han­de­nen Gerä­te am Markt gibt es deut­li­che Qua­li­täts­un­ter­schie­de. Immer wie­der fra­gen Ver­brau­cher: „Wor­an erken­ne ich gute Rauch­mel­der? Wer ist für ihre Instal­la­ti­on und War­tung zustän­dig? Wo müs­sen Rauch­mel­der auf­ge­hängt wer­den und wie hört sich ein Alarm an?“ Die Auf­klä­rungs­kam­pa­gne „Rauch­mel­der ret­ten Leben“ gibt Ant­wor­ten auf die­se Fragen.

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur rich­ti­gen Pfle­ge sind ab sofort auch ver­schie­de­ne Alarm- und Bat­te­rie­warn­tö­ne von Rauch­mel­dern auf der Web­site von „Rauch­mel­der ret­ten Leben“ abruf­bar. Die­se Bei­spiel­tö­ne hel­fen den Ver­brau­chern fest­zu­stel­len, ob eine Rauch­mel­der­bat­te­rie schwach wird und aus­ge­tauscht wer­den muss. Die Hin­wei­se und Audio-Bei­spie­le sind frei ver­füg­bar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung .

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben für Rauch­mel­der sind das CE-Kenn­zei­chen und die DIN-Anga­be EN 14604. Die­ser Min­dest­stan­dard reicht aber nicht aus, um einen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen von einem ein­fa­chen Rauch­mel­der zu unter­schei­den. Der Qua­li­täts­un­ter­schied ist von außen nicht erkenn­bar. Um Ver­brau­chern mehr Sicher­heit bei der Aus­wahl eines Rauch­warn­mel­ders zu geben, wur­de das „Q“ als ein unab­hän­gi­ges Qua­li­täts­zei­chen für hoch­wer­ti­ge Rauch­mel­der ein­ge­führt. Rauch­mel­der mit „Q“ ver­mei­den Fehl­alar­me, sind sta­bi­ler, lang­le­bi­ger, und sie haben eine fest ein­ge­bau­te Bat­te­rie mit min­des­tens zehn Jah­ren Lebens­dau­er. Der jähr­li­che Bat­te­rie­aus­tausch wird also ver­mie­den. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Laut Lan­des­bau­ord­nun­gen müs­sen alle Kin­der- und Schlaf­zim­mer sowie angren­zen­de Flu­re mit Rauch­mel­dern aus­ge­stat­tet sein. Wei­te­re Gerä­te soll­ten in Gemein­schafts­räu­men wie im Wohn­zim­mer ange­bracht wer­den. Für Küchen und Bäder sind Rauch­mel­der dage­gen nicht geeig­net. Für mehr­ge­schos­si­ge Woh­nun­gen oder Häu­ser gibt es sowohl bat­te­rie- als auch netz­be­trie­be­ne Rauch­mel­der, die per Kabel oder Funk unter­ein­an­der ver­netzt wer­den können.

Seit dem 1. 4. 2013 Rauchmelderpflicht in NRW

Immer mehr Bun­des­län­der über­neh­men Ver­ant­wor­tung und ent­schei­den sich zum Schutz ihrer Bür­ger für eine Rauch­mel­der­pflicht. Seit dem 1. 4. 2013 gilt sie auch in Nord­rhein-West­fa­len. In Woh­nun­gen, die nach dem 1. 4. 2013 errich­tet oder geneh­migt sind, müs­sen Rauch­warn­mel­der ein­ge­baut wer­den. Für bestehen­de Woh­nun­gen gilt noch bis zum 31. 12. 2016 eine Über­gangs­frist. Hier­bei ist zu beach­ten, dass der Ver­mie­ter für den Ein­bau der Gerä­te zustän­dig ist. Für die Betriebs­be­reit­schaft ist jedoch der unmit­tel­ba­re Nut­zer (Bewoh­ner oder Mie­ter) der Woh­nung ver­ant­wort­lich, es sei denn, der Eigen­tü­mer hat die­se Ver­pflich­tung bis zum 31. März 2013 selbst über­nom­men. Die unter­schied­li­chen Bau­ord­nun­gen aller Bun­des­län­der fin­den inter­es­sier­te Ver­brau­cher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/

  • Hin­ter­grund

Den bun­des­wei­ten Rauch­mel­der­tag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Mot­to lau­tet: „Frei­tag der 13. könn­te Ihr Glücks­tag sein – wenn Sie Rauch­mel­der instal­lie­ren!“. Im kom­men­den Jahr fin­det der Rauch­mel­der­tag am 13. Mai statt. Alle Infor­ma­tio­nen zu Rauch­mel­dern all­ge­mein fin­den Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

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Eine Antwort

  1. Ohne Rauch­mel­der wäre mein Fach­werk­haus bereits zu Asche gewor­den. Ich habe mei­ne Erfah­rung gemacht. Der Nut­zen ist also unbestritten.
    Aber nir­gends und von Nie­mand wird the­ma­ti­siert, dass vie­le Rauch­mel­der ein­fach nur Schrott sind, weil sie immer wie­der mal zu Fehl­mel­dun­gen nei­gen. Der­zeit lie­gen auch wie­der eini­ge mei­ner Rauch­mel­der in der Ecke, weil sie nachts ohne Grund los­ge­piept haben.
    Wer nimmt sich end­lich mal die­ses The­mas an? Es kann doch nicht sein, dass das dau­ernd igno­riert wird?

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