Frauenberatung Arnsberg beteiligt sich an der Kampagne #HilfenachVergewaltigung

Arns­berg. Der Bun­des­ver­band der Frau­en­be­ra­tungs­stel­len und Frauennotrufe/ Frau­en gegen Gewalt e.V. (bff) for­dert mit einer Kam­pa­gne drin­gen­den Hand­lungs­be­darf bei der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung von Betrof­fe­nen sexua­li­sier­ter Gewalt. Die Frau­en­be­ra­tung Arns­berg betei­ligt sich an der Kam­pa­gne und unter­stützt die­se Forderungen.

Der bff und die Frau­en­be­ra­tung Arns­berg füh­ren die Kam­pa­gne #Hil­fe­nach­Ver­ge­wal­ti­gung, um auf die bestehen­den Lücken der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung für Betrof­fe­ne sexua­li­sier­ter Gewalt auf­merk­sam zu machen. Arti­kel 25 der Istan­bul-Kon­ven­ti­on, die in Deutsch­land gel­ten­des Recht ist, for­dert eine schnel­le, unkom­pli­zier­te und umfas­sen­de medi­zi­ni­sche, psy­cho­so­zia­le und rechts­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung für Betrof­fe­ne sexua­li­sier­ter Gewalt. Lei­der ist dies nicht die Realität.

  • Ver­ge­wal­ti­gung wird bis­her nicht als medi­zi­ni­scher Not­fall behan­delt und Kli­ni­ken fehlt es an Zeit und Per­so­nal, um eine ange­mes­se­ne Ver­sor­gung sicherzustellen.
  • Es kommt immer wie­der vor, dass Betrof­fe­ne abge­wie­sen oder wei­ter­ver­wie­sen wer­den und im schlimms­ten Fall unver­sorgt bleiben.
  • Lan­ge War­te­zei­ten und die Betei­li­gung an den Kos­ten für not­wen­di­ge Unter­su­chun­gen, z.B. auf sexu­ell über­trag­ba­re Krank­hei­ten oder die Pil­le Danach sind kei­ne Seltenheit.
  • Betrof­fe­ne wer­den nicht sel­ten zu einer poli­zei­li­chen Anzei­ge gedrängt.
  • Oft blei­ben sie unver­sorgt, wenn sie min­der­jäh­rig sind und die Zustim­mung der Eltern fehlt oder sie kei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung haben.

Forderung an die Politik: medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt garantieren

„Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von Betrof­fe­nen sexua­li­sier­ter Gewalt ist ein essen­zi­el­ler Bau­stein des Schut­zes und der Unter­stüt­zung. Wir müs­sen die bestehen­den Miss­stän­de in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung drin­gend ange­hen und sicher­stel­len, dass Betrof­fe­ne schnell, umfas­send, dis­kri­mi­nie­rungs­frei und trau­ma­sen­si­bel ver­sorgt wer­den“, betont Katha­ri­na Göp­ner, Geschäfts­füh­re­rin des bff.

Gemein­sam mit den Unterstützer*innen ruft die Frau­en­be­ra­tung Arns­berg vor der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz die Poli­tik dazu auf, umge­hend Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung nach sexua­li­sier­ter Gewalt zu garan­tie­ren. Es braucht u.a. Schu­lun­gen für medi­zi­ni­sches Per­so­nal, eine ange­mes­se­ne per­so­nel­le Aus­stat­tung der Kli­ni­ken und die kom­plet­te Über­nah­me der Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, so die Frauenberatung.

Die Kam­pa­gne #Hil­fe­nach­Ver­ge­wal­ti­gung ist auf der Insta­gram- und Face­book­sei­te des Ver­eins Frau­en hel­fen Frau­en Arns­berg e.V. zu sehen. Dort sind wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung im Hoch­sauer­land­kreis, wie die anony­me Spu­ren­si­che­rung, zu finden.

 

 

 


Die Frau­en­be­ra­tung Arns­berg berät und beglei­tet Opfer von sexua­li­sier­ter Gewalt. Wenn Sie Unter­stüt­zung wün­schen, kön­nen Sie sich bei der Frau­en­be­ra­tung Arns­berg mel­den: Tele­fon: 02932/ 898 77 03, E‑Mail: beratung@frauen-hsk.de. Eine anony­mi­sier­te Anfra­ge ist über die Home­page (www.frauen-hsk.de) mög­lich.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Frau­en­be­ra­tung Arnsberg)

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