Arnsberg. Seit die AfD (Alternative für Deutschland) am 25. Mai erstmals in den Arnsberger Rat eingezogen ist, hat sie mit ihren zwei Mandatsträgern gerade mal eine Ratssitzung absolviert, aber schon zwei Klagen gegen die Stadt Arnsberg beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dabei geht’s ums Geld. Nicht um Geld für den notleidenden städtischen Haushalt, sondern für die AfD-Fraktion selbst.
Zwei Eilanträge liegen beim Verwaltungsgericht
Klaus Buter, Pressesprecher am Arnsberger Verwaltungsgericht, hat den Eingang von zwei Eilanträgen der Arnsberger AfD-Fraktion am 27. Juli und 1. August bestätigt. Mit ihrem ersten Antrag zielt die AfD darauf ab, den Ratsbeschluss vom 1. Juli über die Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen aus dem Haushalt der Stadt Arnsberg für rechtswidrig zu erklären. Mit ihrem zweiten Antrag will die AfD die Auszahlung der Mittel in der beschlossenen Höhe bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit verhindern. Obwohl beides Eilanträge sind, sind sie nach Auskunft des Gerichts noch nicht entschieden.
Im Gegensatz zu den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger sind die Zuwendungen für die Fraktionsgeschäftsführung im Landesgesetz nicht geregelt. Bei der Zahlung an ihre Ratsmitglieder kann die Stadt Arnsberg in einer nach Einwohnerzahl gestaffelten Tabelle nur zwischen einer monatlichen Pauschale von 345,40 Euro oder einer Pauschale von 255 Euro und 17.50 Euro Sitzungsgeld wählen. Arnsberg fährt das zweite Modell, das in der Regel Geld spart. Bei der Zahlung an die Fraktionen gibt es diese engen Grenzen nicht. Die städtischen Zuwendungen sollen Fraktionen arbeitsfähig machen. Das Geld wird für das Gehalt eines Fraktionsgeschäftsführers oder einer Fraktionsgeschäftsführerin genutzt, bei großen Fraktionen eine Vollzeitstelle, bei kleineren eine Teilzeitstelle. Dazu kommen Bürokosten und nicht zuletzt die Büromiete, die in die Stadtkasse zurückfließt, weil die Fraktionsbüros praktischerweise im Rathaus sind. CDU und SPD zahlen hier über 3500 Euro im Jahr. Die städtischen Zuwendungen sollen keine Vollkostenerstattungen sein so dass in der Vergangenheit die Ratsmitglieder einen Teil ihrer Aufwandsentschädigungen an die Fraktion abgegeben haben, um die Fraktionskosten zu decken.
171.000 Euro stehen im Haushalt
Schon vor der Wahl war der für die Fraktionsgeschäftsführung zu verteilende Kuchen klar definiert, denn im von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushalt standen 171.000 Euro, die Arnsberg als Haushaltssicherung. Dieser Kuchen musste dann aber unter sieben statt vorher vier Parteien aufgeteilt werden. Mit Mühe konnten noch Mittel gefunden werden, um die gesetzlichen Zahlungen an die Ratsmitglieder abzudecken. Denn durch den Einzug von AfD, Linken und Piraten kam es nicht nur zu zwei Ausgleichsmandaten, die die Zahl der Ratsmitglieder von 46 auf 48 erhöhten, sondern auch zu zwei neuen Fraktionsvorsitzenden (AfD und Linke) mit dreifachem Anspruch und zwei neuen Fraktionsvizevorsitzenden mit doppeltem Anspruch, also praktisch Kosten für nochmal sechs zusätzliche Ratsmitglieder.
Im Vorfeld der ersten Ratssitzung war es zu intensiven Gesprächen über die Neuaufteilung der Fraktionsgelder gekommen. Alle vier bisher im Rat vertretenen Parteien mussten abgeben, insbesondere die SPD, die ein Mandat verlor, und die FDP, die zwei Mandate und damit 40 Prozent ihrer bisherigen Fraktionsstärke einbüßte. Im Rat stand schließlich eine Aufteilung zur Abstimmung, die sich aus gestaffelten Grundbeträgen, Pro-Kopf-Beträgen sowie je nach Fraktionsgröße unterschiedlichen Sach- und Personalkostenobergrenzen zusammensetzte. Für die CDU (22 Mandate) sollte es rund 69.000 Euro geben, für die SPD (14) rund 49.000 Euro, für die Grünen (4) knapp 21.000 Euro, für die FDP (3) knapp 15.000 Euro und für AfD und Linke (je 2) jeweils gut 8300 Euro. Das Einzelratsmitglied der Piraten sollte rund 300 Euro sowie geldwerte Vorteile im Wert von 250 Euro bekommen. Diesem Vorschlag stimmten in der Sitzung CDU, SPD und Grüne zu. Die FDP hatte eine Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt und die AfD hatte sich diesem Antrag angeschlossen. Auch die Linke hatte im Vorfeld bereits deutlich gemacht, dass sie sich eine andere Aufteilung der Mittel vorstellt, die die kleinen Fraktionen günstiger stellt. Die Rechtmäßigkeit dieser Abstimmung will die Fraktion der AfD jetzt gerichtlich überprüfen lassen, wobei sie auch einen formalen Abstimmungsfehler seitens des Bürgermeisters moniert.
FDP und Pirat eine unzulässige technische Fraktion?
Komplizierter wurde die Situation noch durch die Entscheidung des Piraten Daniel Wagner, der FDP-Fraktion beizutreten. Diese Entscheidung, die beide Seiten schon am Tag nach der Ratssitzung bekannt gaben, begründete Wagner vor allem mit den besseren Möglichkeiten der politischen Arbeit innerhalb einer Fraktion, aber von FDP-Fraktionschef Horst Kloppsteck wurde auch der finanzielle Aspekt ins Spiel gebracht. Denn mit einer nun vierköpfigen Fraktion wären FDP und Piraten auf gleicher Höhe mit den Grünen. An der Rechtmäßigkeit dieser Koalitionsbildung gibt es im Rathaus inzwischen allerdings erhebliche Zweifel. Weil beide Seiten erklärt hätten, ihre politische Eigenständigkeit zu wahren, besteht der Verdacht, dass es sich nur um eine sogenannte technische Fraktion handelt, die laut rechtsprechung nicht zulässig ist. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus.