- Blickpunkt Arnsberg-Sundern-Meschede - https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de -

Fraktionsgelder: AfD zieht gegen Bürgermeister vor Gericht

Der auf 48 Mitglieder und sieben Parteien angewachsene arnsberger Rat tagte erstmals nach der Kommunalwahl. (Foto: oe)
Der auf 48 Mit­glie­der und sie­ben Par­tei­en ange­wach­se­ne Arns­ber­ger Rat tag­te am 1. Juli erst­mals nach der Kom­mu­nal­wahl. Die neue AfD-Fraktion(nicht im Bild)  zieht wegen der Abstim­mung über die Frak­ti­ons­gel­der jetzt vors Ver­wal­tungs­ge­richt. (Foto: oe)

Arns­berg. Seit die AfD (Alter­na­ti­ve für Deutsch­land) am 25. Mai erst­mals in den Arns­ber­ger Rat ein­ge­zo­gen ist, hat sie mit ihren zwei Man­dats­trä­gern gera­de mal eine Rats­sit­zung absol­viert, aber schon zwei Kla­gen gegen die Stadt Arns­berg beim Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht. Dabei geht’s ums Geld. Nicht um Geld für den not­lei­den­den städ­ti­schen Haus­halt, son­dern für die AfD-Frak­ti­on selbst.

Zwei Eilanträge liegen beim Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Arnsberg. (Foto: oe)
Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg. (Foto: oe)

Klaus Buter, Pres­se­spre­cher am Arns­ber­ger Ver­wal­tungs­ge­richt, hat den Ein­gang von zwei Eil­an­trä­gen der Arns­ber­ger AfD-Frak­ti­on am 27. Juli und 1. August bestä­tigt. Mit ihrem ers­ten Antrag zielt die AfD dar­auf ab, den Rats­be­schluss vom 1. Juli über die Zuwen­dun­gen für die Geschäfts­füh­rung der Frak­tio­nen aus dem Haus­halt der Stadt Arns­berg für rechts­wid­rig zu erklä­ren. Mit ihrem zwei­ten Antrag will die AfD die Aus­zah­lung der Mit­tel in der beschlos­se­nen Höhe bis zur Ent­schei­dung über die Recht­mä­ßig­keit ver­hin­dern. Obwohl bei­des Eil­an­trä­ge sind, sind sie nach Aus­kunft des Gerichts noch nicht entschieden.

Im Gegen­satz zu den Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für Rats­mit­glie­der und sach­kun­di­ge Bür­ger sind die Zuwen­dun­gen für die Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung im Lan­des­ge­setz nicht gere­gelt. Bei der Zah­lung an ihre Rats­mit­glie­der kann die Stadt Arns­berg in einer nach Ein­woh­ner­zahl gestaf­fel­ten Tabel­le nur zwi­schen einer monat­li­chen Pau­scha­le von 345,40 Euro oder einer Pau­scha­le von 255 Euro und 17.50 Euro Sit­zungs­geld wäh­len. Arns­berg fährt das zwei­te Modell, das in der Regel Geld spart. Bei der Zah­lung an die Frak­tio­nen gibt es die­se engen Gren­zen nicht. Die städ­ti­schen Zuwen­dun­gen sol­len Frak­tio­nen arbeits­fä­hig machen. Das Geld wird für das Gehalt eines Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rers oder einer Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin genutzt, bei gro­ßen Frak­tio­nen eine Voll­zeit­stel­le, bei klei­ne­ren eine Teil­zeit­stel­le. Dazu kom­men Büro­kos­ten und nicht zuletzt die Büro­mie­te, die in die Stadt­kas­se zurück­fließt, weil die Frak­ti­ons­bü­ros prak­ti­scher­wei­se im Rat­haus sind. CDU und SPD zah­len hier über 3500 Euro im Jahr. Die städ­ti­schen Zuwen­dun­gen sol­len kei­ne Voll­kos­ten­er­stat­tun­gen sein so dass in der Ver­gan­gen­heit die Rats­mit­glie­der einen Teil ihrer Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen an die Frak­ti­on abge­ge­ben haben, um die Frak­ti­ons­kos­ten zu decken.

171.000 Euro stehen im Haushalt

Schon vor der Wahl war der für die Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung zu ver­tei­len­de Kuchen klar defi­niert, denn im von der Auf­sichts­be­hör­de geneh­mig­ten Haus­halt stan­den 171.000 Euro, die Arns­berg als Haus­halts­si­che­rung. Die­ser Kuchen muss­te dann aber unter sie­ben statt vor­her vier Par­tei­en auf­ge­teilt wer­den. Mit Mühe konn­ten noch Mit­tel gefun­den wer­den, um die gesetz­li­chen Zah­lun­gen an die Rats­mit­glie­der abzu­de­cken. Denn durch den Ein­zug von AfD, Lin­ken und Pira­ten kam es nicht nur zu zwei Aus­gleichs­man­da­ten, die die Zahl der Rats­mit­glie­der von 46 auf 48 erhöh­ten, son­dern auch zu zwei neu­en Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den (AfD und Lin­ke) mit drei­fa­chem Anspruch und zwei neu­en Frak­ti­ons­vi­ze­vor­sit­zen­den mit dop­pel­tem Anspruch, also prak­tisch Kos­ten für noch­mal sechs zusätz­li­che Ratsmitglieder.

(Foto: Tim Reckmann / pixelio.de )
Vor allem die klei­nen und neu­en Frak­tio­nen sind mit der Auf­tei­lung der Frak­ti­ons­gel­der unzu­frie­den. (Foto: Tim Reck­mann / pixelio.de )

Im Vor­feld der ers­ten Rats­sit­zung war es zu inten­si­ven Gesprä­chen über die Neu­auf­tei­lung der Frak­ti­ons­gel­der gekom­men. Alle vier bis­her im Rat ver­tre­te­nen Par­tei­en muss­ten abge­ben, ins­be­son­de­re die SPD, die ein Man­dat ver­lor, und die FDP, die zwei Man­da­te und damit 40 Pro­zent ihrer bis­he­ri­gen Frak­ti­ons­stär­ke ein­büß­te. Im Rat stand schließ­lich eine Auf­tei­lung zur Abstim­mung, die sich aus gestaf­fel­ten Grund­be­trä­gen, Pro-Kopf-Beträ­gen sowie je nach Frak­ti­ons­grö­ße unter­schied­li­chen Sach- und Per­so­nal­kos­ten­ober­gren­zen zusam­men­setz­te. Für die CDU (22 Man­da­te) soll­te es rund 69.000 Euro geben, für die SPD (14) rund 49.000 Euro, für die Grü­nen (4) knapp 21.000 Euro, für die FDP (3) knapp 15.000 Euro und für AfD und Lin­ke (je 2) jeweils gut 8300 Euro. Das Ein­zel­rats­mit­glied der Pira­ten soll­te rund 300 Euro sowie geld­wer­te Vor­tei­le im Wert von 250 Euro bekom­men. Die­sem Vor­schlag stimm­ten in der Sit­zung CDU, SPD und Grü­ne zu. Die FDP hat­te eine Ver­ta­gung des Tages­ord­nungs­punkts bean­tragt und die AfD hat­te sich die­sem Antrag ange­schlos­sen. Auch die Lin­ke hat­te im Vor­feld bereits deut­lich gemacht, dass sie sich eine ande­re Auf­tei­lung der Mit­tel vor­stellt, die die klei­nen Frak­tio­nen güns­ti­ger stellt. Die Recht­mä­ßig­keit die­ser Abstim­mung will die Frak­ti­on der AfD jetzt gericht­lich über­prü­fen las­sen, wobei sie auch einen for­ma­len Abstim­mungs­feh­ler sei­tens des Bür­ger­meis­ters moniert.

FDP und Pirat eine unzulässige technische Fraktion?

Kom­pli­zier­ter wur­de die Situa­ti­on noch durch die Ent­schei­dung des Pira­ten Dani­el Wag­ner, der FDP-Frak­ti­on bei­zu­tre­ten. Die­se Ent­schei­dung, die bei­de Sei­ten schon am Tag nach der Rats­sit­zung bekannt gaben, begrün­de­te Wag­ner vor allem mit den bes­se­ren Mög­lich­kei­ten der poli­ti­schen Arbeit inner­halb einer Frak­ti­on, aber von FDP-Frak­ti­ons­chef Horst Kloppsteck wur­de auch der finan­zi­el­le Aspekt ins Spiel gebracht. Denn mit einer nun vier­köp­fi­gen Frak­ti­on wären FDP und Pira­ten auf glei­cher Höhe mit den Grü­nen. An der Recht­mä­ßig­keit die­ser Koali­ti­ons­bil­dung gibt es im Rat­haus inzwi­schen aller­dings erheb­li­che Zwei­fel. Weil bei­de Sei­ten erklärt hät­ten, ihre poli­ti­sche Eigen­stän­dig­keit zu wah­ren, besteht der Ver­dacht, dass es sich nur um eine soge­nann­te tech­ni­sche Frak­ti­on  han­delt, die laut recht­spre­chung nicht zuläs­sig ist. Auch hier steht eine Ent­schei­dung noch aus.

 

 

Beitrag teilen