Im Vorfeld der ersten Ratssitzung war es zu intensiven Gesprächen über die Neuaufteilung der Fraktionsgelder gekommen. Alle vier bisher im Rat vertretenen Parteien mussten abgeben, insbesondere die SPD, die ein Mandat verlor, und die FDP, die zwei Mandate und damit 40 Prozent ihrer bisherigen Fraktionsstärke einbüßte. Im Rat stand schließlich eine Aufteilung zur Abstimmung, die sich aus gestaffelten Grundbeträgen, Pro-Kopf-Beträgen sowie je nach Fraktionsgröße unterschiedlichen Sach- und Personalkostenobergrenzen zusammensetzte. Für die CDU (22 Mandate) sollte es rund 69.000 Euro geben, für die SPD (14) rund 49.000 Euro, für die Grünen (4) knapp 21.000 Euro, für die FDP (3) knapp 15.000 Euro und für AfD und Linke (je 2) jeweils gut 8300 Euro. Das Einzelratsmitglied der Piraten sollte rund 300 Euro sowie geldwerte Vorteile im Wert von 250 Euro bekommen. Diesem Vorschlag stimmten in der Sitzung CDU, SPD und Grüne zu. Die FDP hatte eine Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt und die AfD hatte sich diesem Antrag angeschlossen. Auch die Linke hatte im Vorfeld bereits deutlich gemacht, dass sie sich eine andere Aufteilung der Mittel vorstellt, die die kleinen Fraktionen günstiger stellt. Die Rechtmäßigkeit dieser Abstimmung will die Fraktion der AfD jetzt gerichtlich überprüfen lassen, wobei sie auch einen formalen Abstimmungsfehler seitens des Bürgermeisters moniert.
FDP und Pirat eine unzulässige technische Fraktion?
Komplizierter wurde die Situation noch durch die Entscheidung des Piraten Daniel Wagner, der FDP-Fraktion beizutreten. Diese Entscheidung, die beide Seiten schon am Tag nach der Ratssitzung bekannt gaben, begründete Wagner vor allem mit den besseren Möglichkeiten der politischen Arbeit innerhalb einer Fraktion, aber von FDP-Fraktionschef Horst Kloppsteck wurde auch der finanzielle Aspekt ins Spiel gebracht. Denn mit einer nun vierköpfigen Fraktion wären FDP und Piraten auf gleicher Höhe mit den Grünen. An der Rechtmäßigkeit dieser Koalitionsbildung gibt es im Rathaus inzwischen allerdings erhebliche Zweifel. Weil beide Seiten erklärt hätten, ihre politische Eigenständigkeit zu wahren, besteht der Verdacht, dass es sich nur um eine sogenannte technische Fraktion handelt, die laut rechtsprechung nicht zulässig ist. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus.
