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Fraktionsgelder: AfD zieht gegen Bürgermeister vor Gericht

Der auf 48 Mitglieder und sieben Parteien angewachsene arnsberger Rat tagte erstmals nach der Kommunalwahl. (Foto: oe)
Der auf 48 Mit­glie­der und sie­ben Par­tei­en ange­wach­se­ne Arns­ber­ger Rat tag­te am 1. Juli erst­mals nach der Kom­mu­nal­wahl. Die neue AfD-Fraktion(nicht im Bild)  zieht wegen der Abstim­mung über die Frak­ti­ons­gel­der jetzt vors Ver­wal­tungs­ge­richt. (Foto: oe)

Arns­berg. Seit die AfD (Alter­na­ti­ve für Deutsch­land) am 25. Mai erst­mals in den Arns­ber­ger Rat ein­ge­zo­gen ist, hat sie mit ihren zwei Man­dats­trä­gern gera­de mal eine Rats­sit­zung absol­viert, aber schon zwei Kla­gen gegen die Stadt Arns­berg beim Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht. Dabei geht’s ums Geld. Nicht um Geld für den not­lei­den­den städ­ti­schen Haus­halt, son­dern für die AfD-Frak­ti­on selbst.

Zwei Eilanträge liegen beim Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Arnsberg. (Foto: oe)
Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg. (Foto: oe)

Klaus Buter, Pres­se­spre­cher am Arns­ber­ger Ver­wal­tungs­ge­richt, hat den Ein­gang von zwei Eil­an­trä­gen der Arns­ber­ger AfD-Frak­ti­on am 27. Juli und 1. August bestä­tigt. Mit ihrem ers­ten Antrag zielt die AfD dar­auf ab, den Rats­be­schluss vom 1. Juli über die Zuwen­dun­gen für die Geschäfts­füh­rung der Frak­tio­nen aus dem Haus­halt der Stadt Arns­berg für rechts­wid­rig zu erklä­ren. Mit ihrem zwei­ten Antrag will die AfD die Aus­zah­lung der Mit­tel in der beschlos­se­nen Höhe bis zur Ent­schei­dung über die Recht­mä­ßig­keit ver­hin­dern. Obwohl bei­des Eil­an­trä­ge sind, sind sie nach Aus­kunft des Gerichts noch nicht entschieden.

Im Gegen­satz zu den Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für Rats­mit­glie­der und sach­kun­di­ge Bür­ger sind die Zuwen­dun­gen für die Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung im Lan­des­ge­setz nicht gere­gelt. Bei der Zah­lung an ihre Rats­mit­glie­der kann die Stadt Arns­berg in einer nach Ein­woh­ner­zahl gestaf­fel­ten Tabel­le nur zwi­schen einer monat­li­chen Pau­scha­le von 345,40 Euro oder einer Pau­scha­le von 255 Euro und 17.50 Euro Sit­zungs­geld wäh­len. Arns­berg fährt das zwei­te Modell, das in der Regel Geld spart. Bei der Zah­lung an die Frak­tio­nen gibt es die­se engen Gren­zen nicht. Die städ­ti­schen Zuwen­dun­gen sol­len Frak­tio­nen arbeits­fä­hig machen. Das Geld wird für das Gehalt eines Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rers oder einer Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin genutzt, bei gro­ßen Frak­tio­nen eine Voll­zeit­stel­le, bei klei­ne­ren eine Teil­zeit­stel­le. Dazu kom­men Büro­kos­ten und nicht zuletzt die Büro­mie­te, die in die Stadt­kas­se zurück­fließt, weil die Frak­ti­ons­bü­ros prak­ti­scher­wei­se im Rat­haus sind. CDU und SPD zah­len hier über 3500 Euro im Jahr. Die städ­ti­schen Zuwen­dun­gen sol­len kei­ne Voll­kos­ten­er­stat­tun­gen sein so dass in der Ver­gan­gen­heit die Rats­mit­glie­der einen Teil ihrer Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen an die Frak­ti­on abge­ge­ben haben, um die Frak­ti­ons­kos­ten zu decken.

171.000 Euro stehen im Haushalt

Schon vor der Wahl war der für die Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung zu ver­tei­len­de Kuchen klar defi­niert, denn im von der Auf­sichts­be­hör­de geneh­mig­ten Haus­halt stan­den 171.000 Euro, die Arns­berg als Haus­halts­si­che­rung. Die­ser Kuchen muss­te dann aber unter sie­ben statt vor­her vier Par­tei­en auf­ge­teilt wer­den. Mit Mühe konn­ten noch Mit­tel gefun­den wer­den, um die gesetz­li­chen Zah­lun­gen an die Rats­mit­glie­der abzu­de­cken. Denn durch den Ein­zug von AfD, Lin­ken und Pira­ten kam es nicht nur zu zwei Aus­gleichs­man­da­ten, die die Zahl der Rats­mit­glie­der von 46 auf 48 erhöh­ten, son­dern auch zu zwei neu­en Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den (AfD und Lin­ke) mit drei­fa­chem Anspruch und zwei neu­en Frak­ti­ons­vi­ze­vor­sit­zen­den mit dop­pel­tem Anspruch, also prak­tisch Kos­ten für noch­mal sechs zusätz­li­che Ratsmitglieder.

(Foto: Tim Reckmann / pixelio.de )
Vor allem die klei­nen und neu­en Frak­tio­nen sind mit der Auf­tei­lung der Frak­ti­ons­gel­der unzu­frie­den. (Foto: Tim Reck­mann / pixelio.de )

Im Vor­feld der ers­ten Rats­sit­zung war es zu inten­si­ven Gesprä­chen über die Neu­auf­tei­lung der Frak­ti­ons­gel­der gekom­men. Alle vier bis­her im Rat ver­tre­te­nen Par­tei­en muss­ten abge­ben, ins­be­son­de­re die SPD, die ein Man­dat ver­lor, und die FDP, die zwei Man­da­te und damit 40 Pro­zent ihrer bis­he­ri­gen Frak­ti­ons­stär­ke ein­büß­te. Im Rat stand schließ­lich eine Auf­tei­lung zur Abstim­mung, die sich aus gestaf­fel­ten Grund­be­trä­gen, Pro-Kopf-Beträ­gen sowie je nach Frak­ti­ons­grö­ße unter­schied­li­chen Sach- und Per­so­nal­kos­ten­ober­gren­zen zusam­men­setz­te. Für die CDU (22 Man­da­te) soll­te es rund 69.000 Euro geben, für die SPD (14) rund 49.000 Euro, für die Grü­nen (4) knapp 21.000 Euro, für die FDP (3) knapp 15.000 Euro und für AfD und Lin­ke (je 2) jeweils gut 8300 Euro. Das Ein­zel­rats­mit­glied der Pira­ten soll­te rund 300 Euro sowie geld­wer­te Vor­tei­le im Wert von 250 Euro bekom­men. Die­sem Vor­schlag stimm­ten in der Sit­zung CDU, SPD und Grü­ne zu. Die FDP hat­te eine Ver­ta­gung des Tages­ord­nungs­punkts bean­tragt und die AfD hat­te sich die­sem Antrag ange­schlos­sen. Auch die Lin­ke hat­te im Vor­feld bereits deut­lich gemacht, dass sie sich eine ande­re Auf­tei­lung der Mit­tel vor­stellt, die die klei­nen Frak­tio­nen güns­ti­ger stellt. Die Recht­mä­ßig­keit die­ser Abstim­mung will die Frak­ti­on der AfD jetzt gericht­lich über­prü­fen las­sen, wobei sie auch einen for­ma­len Abstim­mungs­feh­ler sei­tens des Bür­ger­meis­ters moniert.

FDP und Pirat eine unzulässige technische Fraktion?

Kom­pli­zier­ter wur­de die Situa­ti­on noch durch die Ent­schei­dung des Pira­ten Dani­el Wag­ner, der FDP-Frak­ti­on bei­zu­tre­ten. Die­se Ent­schei­dung, die bei­de Sei­ten schon am Tag nach der Rats­sit­zung bekannt gaben, begrün­de­te Wag­ner vor allem mit den bes­se­ren Mög­lich­kei­ten der poli­ti­schen Arbeit inner­halb einer Frak­ti­on, aber von FDP-Frak­ti­ons­chef Horst Kloppsteck wur­de auch der finan­zi­el­le Aspekt ins Spiel gebracht. Denn mit einer nun vier­köp­fi­gen Frak­ti­on wären FDP und Pira­ten auf glei­cher Höhe mit den Grü­nen. An der Recht­mä­ßig­keit die­ser Koali­ti­ons­bil­dung gibt es im Rat­haus inzwi­schen aller­dings erheb­li­che Zwei­fel. Weil bei­de Sei­ten erklärt hät­ten, ihre poli­ti­sche Eigen­stän­dig­keit zu wah­ren, besteht der Ver­dacht, dass es sich nur um eine soge­nann­te tech­ni­sche Frak­ti­on  han­delt, die laut recht­spre­chung nicht zuläs­sig ist. Auch hier steht eine Ent­schei­dung noch aus.

 

 

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15 Antworten

  1. Unab­hän­gig vom Aus­gang die­ser Ver­fah­ren, bleibt beim Bür­ger der Ein­druck das es auch bei der Kom­mun­l­a­po­li­tik in ers­ter Linie ums Geld geht. Bevor irgend­ein sach­li­ches The­ma von der AFD behan­delt wur­de, kla­gen sie schon gegen die Stadt weil sie zuwe­nig Geld bekommen.

    1. Natür­lich geht es um Geld. Nur mit den zuge­dach­ten Mit­teln ( 8.353,62 EUR , davon 5.850,00 EUR Per­so­nal­kos­ten ) kön­nen weder die Lin­ke noch die AfD ( bei­des die kleins­ten Frak­tio­nen ) ein Frak­ti­ons­bü­ro mit einer 1/3 – Teil­zeit-Schreib­kraft nach 7 TVÖD leis­ten. Die CDU könn­te hin­ge­gen mit 69.626,20 EUR ( davon 58.500 EUR) einen Voll­zeit-Aka­de­mi­ker oder eine gan­ze Rei­he von Schreib­kräf­ten nach 7 TVÖD einstellen. 

      Genau die­ses kras­se Miss­ver­hält­nis wird ja auch vom Gericht gerügt. Eine pro­port­i­na­le Ver­tei­lung der Mit­tel ist nicht gestat­tet, d.h. die CDU darf nicht 11 mal sovie­le Mit­tel krie­gen wie die AfD oder Die Lin­ke. Die CDU ver­leibt sich hin­ge­gen 10 mal sovie­le Mit­tel wie die klei­nen Frak­tio­nen ein. Das kommt der rechts­wid­ri­gen Pro­por­tio­na­li­tät sehr nahe.

      Was das Gericht über­se­hen hat, ist die Tat­sa­che, dass die Grü­nen und die FDP sogar über­pro­por­tio­nal viel Geld im Ver­hält­nis der Kleinst­par­tei­en erhal­ten. Und das ist sogar gesetzeswidrig:

      Die Gemein­de­ord­nung bestimmt in § 56 Abs. 3 S.4 für Grup­pen, das ent­spricht einer zwei­er Frak­ti­on in einer kreis­an­ge­hö­ri­gen Stadt, Zuwen­dun­gen der Zwei­er-Frak­ti­on min­des­tens pro­por­tio­nal zu der Drei­er-Frak­ti­on als (Existenz-)Minimum betra­gen muss. Tat­säch­lich erhal­ten die AfD und die Lin­ke pro­por­tio­nal weni­ger als die FDP als Drei­er-Frak­ti­on oder die Grü­nen als Vierer-Fraktion. 

      Im Ergeb­nis darf man wohl in aller Rich­tig­keit sagen, die CDU/Grünen und auch die FDP stop­fen sich die Taschen auf Kos­ten der AfD und Die Lin­ke voll. 

      Die Stadt­ver­wal­tung ver­trat im übri­gen vor­ge­richt­lich die Auf­fas­sung, man kön­ne durch einen Nach­trags­haus­halt die Gesamt­hö­he der Zuwen­dun­gen erhö­hen. Die AfD ver­tritt die Auf­fas­sung, dass die Gel­der ein­fach nur nach gel­ten­der Recht­spre­chung und Geset­zes­la­ge ver­teilt wer­den müssten. 

      Ich per­sön­lich fin­de 171.000 EUR für die rei­ne Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­run­gen sehr reich­lich. Gera­de die Per­so­nal­kos­ten der CDU mit fast 60.000 EUR und der SPD mit fast 41.000 EUR sind ziem­lich reich­lich. Wel­ches Unter­neh­men unter­hält für 22 Neben­be­ruf­ler ein Sekre­ta­ri­at für 60.000 EUR p.a. ?!

      1. Herr Wil­helm, Ihr Kom­men­tar belegt ein­drucks­voll, dass Sie und Ihre, von Ihnen auch anwalt­lich ver­tre­te­ne Grup­pie­rung in der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Demo­kra­tie noch nicht ange­kom­men sind.

        Und popu­lis­tisch, pseu­do­ju­ris­ti­sche Aus­füh­run­gen sind eben auch kein Ersatz für Kom­pe­tenz und Sachverstand.

        Doch zu Ihren Aus­sa­gen im Einzelnen:

        1.
        Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­run­gen sind i.d.R. mehr als rei­ne Sekre­ta­ri­ats- oder Schreib­kräf­te. Hier­zu gehö­ren – je nach AV – auch wis­sen­schaft­li­che Recher­chen oder die selb­stän­di­ge Fer­ti­gung von Antrags­ent­wür­fen in einem the­ma­tisch kom­ple­xen Kon­text etc. Dadurch kann sich durch­aus eine höhe­re Bewer­tung nach TVÖD erge­ben. Bis­lang ist Ihre Grup­pie­rung im Rat der Stadt Arns­berg allen­falls durch das Vor­brin­gen abge­schrie­be­ner, bereits ein­mal andern­orts gestell­ter Anträ­ge auf­ge­fal­len. Von daher erscheint eine höhe­re Bewer­tung Ihrer Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung auch sicher nicht erfor­der­lich zu sein. 

        2.
        Rats­mit­glie­der als Neben­be­ruf­ler mit Sekre­ta­ri­at zu bezeich­nen ent­larvt ihr wah­res schein­de­mo­kra­tischs Gesicht. Bei der umfas­sen­den Wahr­neh­mung des Rats­man­dats han­delt es sich nach wie vor um ein Ehren­amt, auch wenn dafür eine Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt wird. 

        3.
        Die Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen decken kei­nes­falls nur die Kos­ten der Geschäfts­füh­rung ab, son­dern die­nen auch zur Bezah­lung von Raum­mie­te, tech­ni­scher Büro­aus­stat­tung, Mobi­li­ar und Fort­bil­dung der Rats­mit­glie­der etc. Gera­de bei Letz­te­rem scheint es ja in Ihren Rei­hen noch einen gewis­sen Nach­hol­be­darf zu geben. 

        4.
        Kei­ne der im Rat der Stadt Arns­berg ver­tre­te­nen Par­tei­en und Grup­pie­run­gen „stopft sich die Taschen voll“. Die Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen die­nen aus­schließ­lich dazu, die für die kom­mu­nal­par­la­men­ta­ri­sche Arbeit not­wen­di­gen Sach- und Per­so­nal­kos­ten in Tei­len abde­cken zu können.
        Der von Ihnen gewähl­te Sprach­ge­brauch ent­larvt auch hier wie­der Ihr Ver­ständ­nis von Demo­kra­tie. Zu erin­nern sei in die­sem Zusam­men­hang auch noch auf einen zwi­schen­zeit­lich gelösch­ten Bei­trag auf der Face­book-Sei­te Ihrer Arns­ber­ger Grup­pie­rung, in wel­chem die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der demo­kra­ti­schen Par­tei­en alle­samt als Lüg­ner und Betrü­ger bezeich­net wurden.

        5.
        Wenn schon die finan­zi­el­le Aus­stat­tung der Arns­ber­ger Mini-Frak­ti­on wich­ti­ger zu sein scheint als jed­we­de poli­tisch inhalt­li­che Arbeit, so sei doch dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Mit­tel für die Frak­tio­nen eben nicht zur Par­tei­en­fi­nan­zie­rung her­an­ge­zo­gen wer­den dür­fen. Eben auch nicht zur ver­steck­ten Parteienfinanzierung.

        Man darf jeden­falls auf das spä­te­re Urteil des VG Arns­berg gespannt sein.

        Bis­lang hat sich dem Betrach­ter in Arns­berg jeden­falls nicht auf­ge­drängt, wozu man Ihre Grup­pie­rung hier vor Ort wirk­lich braucht. 

        Aber kei­ne Sor­ge. Ihre bzw. die von Ihnen ver­tre­te­ne Grup­pie­rung wird eine Zeit- und Rand­er­schei­nug blei­ben. Unse­re wehr­haf­te Demo­kra­tie hat scho­ne ande­re Her­aus­for­de­run­gen gut überstanden.

        1. I. Herr Stütt­gen, Sie kön­nen es sich mög­li­cher­wei­se leis­ten, ein Ehren­amt haupt­be­ruf­lich aus­zu­üben, die Mit­strei­ter der AfD müs­sen dies jedoch neben­be­ruf­lich tun. 

          Ich freue mich nichts­des­to­trotz umso mehr, dass Sie es auch noch schaf­fen, sich zum juris­ti­schen Exper­ten wei­ter zu bil­den. Das kann nicht jeder Dipl-Ver­wal­tungs­wirt. Lei­der ver­mis­se ich ein­schlä­gi­ge sach­li­che Aus­füh­run­gen. Dum­mes Mob­bing durch bös­wil­li­ge Unter­stel­lun­gen erset­zen kei­ne juris­ti­schen Ausführungen. 

          II. Es ist rich­tig, dass die AfD bean­tragt hat, den zwei­ten stell­ver­tre­ten­den Bür­ger­meis­ter­pos­ten zu strei­chen, damit das Geld lie­ber in eine wei­te­re Schul­ein­gangs­klas­se inves­tiert wird. Gleich­zei­tig hat die AfD bean­tragt, dass eben die­se ein­ge­führt wird, damit Schü­ler die ers­te Klas­se wie­der­ho­len können. 

          Jetzt kön­nen Sie mir sicher­lich mit­tei­len, wo die Rats­her­ren der AfD die­se Anträ­ge abge­schrie­ben haben sol­len. Sicher­lich haben Sie für die­se Behaup­tung einen Beleg. 

          Von Ihnen hat die AfD die Anträ­ge sicher­lich nicht abge­schrie­ben, denn 

          1. Ihre Par­tei woll­te unger­ne auf den stell­ver­tre­ten­den Bür­ger­meis­ter­pos­ten verzichten.
          2. Da ver­zich­ten Sie lie­ber auf eine Schul­ein­gangs­klas­se und las­sen ent­ge­gen Ihrem Wahl­slo­gan lie­ber Kin­der unge­för­dert zurück. ( Aber dar­in ist ja die SPD ohne­hin Spit­ze, wenn sie aus Kos­ten­grün­den die Inklu­si­on ein­führt und den för­de­rungs­be­dürf­ti­gen Kin­dern die För­de­rung entzieht ! )

          III. Herr Stütt­gen, wenn Sie die Antrags­schrift gele­sen hät­ten, dann hät­ten Sie auch gele­sen, dass wir – mit Rats­ar­beit erst­ma­lig betraut – nicht aus­schlie­ßen, dass eine wis­sen­schaft­li­che Kraft erfor­der­lich sein könnte. 

          Aber:

          1. Das Erfor­der­nis einer wis­sen­schaft­li­chen Kraft sprä­che erst recht dafür, dass Sie die den klei­nen Frak­tio­nen unge­nü­gen­de Finanz­mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, um die­sen eine effek­ti­ve Rats­ar­beit zu ermöglichen. 

          2. Aller­dings hal­te ich – als Nor­mal­bür­ger – nach wie vor Per­so­nal­kos­ten in Höhe von 68.000 EUR zur Betreu­ung von 22 neben­be­ruf­li­chen Ehren­amt­li­chen für äußerst erklä­rungs­be­dürf­tig; zumal sich die Stadt Arns­berg im Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept befin­det, was eben auch nicht gera­de für qua­lif­zier­te Rats­ar­beit spricht. 

          IV. Ihre Aus­füh­run­gen zu den Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen sind nicht beson­ders span­nend, son­dern sogar falsch.

          1. Als juris­ti­scher Voll­pro­fi haben Sie ver­mut­lich ein­fach einen Pas­sus der Gemein­de­ver­ord­nung überlesen: 

          § 56 (3) Die Gemein­de gewährt den Frak­tio­nen und Grup­pen aus Haus­halts­mit­teln Zuwen­dun­gen zu den säch­li­chen und per­so­nel­len Auf­wen­dun­gen für die Geschäftsführung. 

          Auf der Grund­la­ge die­ses Pas­sus wur­de der Rats­be­schluss beschlossen. 

          2. Im Gegen­satz zu Ihnen ist der Stadt­ver­wal­tung die Recht­spre­chung zu den Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen immer­hin geläufig.

          Die Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen decken nicht die Kos­ten der Geschäfts­füh­rung. Sie kön­nen die Kos­ten decken, tun dies im Regel­fall nicht. Auf die­sen Umstand ver­weist die Stadt­ver­wal­tung völ­lig zu recht. Die Recht­spre­chung ver­langt ledig­lich, dass die Gel­der so ver­teilt wer­den, dass jede Frak­ti­on im Ver­hält­nis zu ihrem jewei­li­gen Kos­ten­auf­wand gleich viel Geld erhält. 

          V. Sie schrei­ben fer­ner „Zu erin­nern sei in die­sem Zusam­men­hang auch noch auf einen zwi­schen­zeit­lich gelösch­ten Bei­trag auf der Face­book-Sei­te Ihrer Arns­ber­ger Grup­pie­rung, in wel­chem die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der demo­kra­ti­schen Par­tei­en alle­samt als Lüg­ner und Betrü­ger bezeich­net wur­den.“ Die­se Behaup­tung kön­nen Sie sicher­lich belegen. 

          Wenn ich Ihre Aus­füh­run­gen hier lese, so habe ich nicht den Ein­druck, dass Sie es mit der Wahr­heit beson­ders genau neh­men wür­den. Auch Sie ver­mei­den es, den Leser dar­auf hin­zu­wei­sen, dass das Ver­wal­tungs­ge­richt erheb­li­che Zwei­fel an der Rechts­mä­ßig­keit des Rats­be­schlus­ses geäu­ßert hat. Fer­ner ist Ihre Behaup­tung, dass die AfD ihre Anträ­ge bei jeman­den abge­schrie­ben hät­te, gelo­gen. Ver­mut­lich ist auch Ihre Behaup­tung bezüg­lich der Face­book-Sei­te eine Lüge, alles ande­re wür­de mich wundern. 

          VI. Die Wahr­schein­lich­keit, dass eine Frak­ti­on mit ca. 8.353 EUR Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen eine ver­steck­te Par­tei­en­fi­nan­zie­rung durch­führt, ist äußerst gering und erst recht deut­lich gerin­ger als die Wahr­schein­lich­keit, dass dies eine Frak­ti­on tut, die sich ca. 41.000 EUR oder ca. 61.000 EUR zuwen­den lässt. 

          VII. Und Herr Stütt­gen, last but not least, eine Par­tei wie die SPD, die wird in der der­zei­ti­gen Ver­fas­sung nicht benö­tigt. [ Es gab Zei­ten, da waren sie und die Gewerk­schaf­ten wirk­lich die gro­ße Errun­gen­schaft und Volks­ver­tre­tung. ] Die SPD hat ihre Wäh­ler mit der Agen­da 2000 betro­gen. Sie betrügt ihre Wäh­ler, wenn sie über die von ihnen kon­trol­lier­ten Stadt­wer­ken – sie­he Stadt­wer­ke Bochum und Spit­zen­kan­di­dat Stein­bück oder Bun­des­prä­si­dent Gauck – Par­tei- und Gesin­nungs­ge­nos­sen mit Hono­ra­ren ver­wöhnt, anstatt die Prei­se für Bedürf­ti­ge oder Fami­li­en zu sen­ken. Ein SPD-Wirt­schafts­mi­nis­ter tut nichts gegen Strom- und Roh­stoff-Car­tel­le, sitzt dafür spä­ter bei einem bekann­ten Ener­gie­ver­sor­ger auf der Lohn­kar­te. Ein SPD-Bun­des­kanz­ler lässt eine Ost­see­pipe­line beschlie­ßen und gene­riert spä­ter bis heu­te dar­aus sein Ein­kom­men. Der gro­ße Chef des Ein­fa­che-Leu­te-Betrü­ger- und Drü­cker-Ver­eins, der die ein­fa­chen Leu­te um ihr Erspar­tes brach­te, ist sein Busen­freund. Zufäl­li­ger­wei­se erge­hen in sei­ner Amts­pe­ri­ode die Ries­ter- und Rürop-Ren­te. Der glei­che SPD-Mann erklärt den ego­ma­ni­schen Hego­mon Putin als lupen­rei­nen Demo­kra­ten, obwohl die­ser da schon Men­schen­rech­te und spä­ter sogar Völ­ker­recht mit Füßen trat und tritt. Ein ande­rer Ex-SPD-Bun­des­kanz­ler erklärt Russ­land als Opfer des Wes­tens und erklärt Ver­ständ­nis für den Völ­ker­rechts­ver­stoß. Von der SPD beschlos­se­ne EEG und Öko-Abga­ben belas­ten wen ?! Genau, den ein­fa­chen Bür­ger und ins­be­son­de­re die Fam­li­en, die ihren Ver­brauch nicht dros­seln kön­nen. Jetzt erklä­ren Sie mir allen Erns­tes, wofür man so eine SPD braucht. War­um steht wohl die SPD bei den Wäh­lern nicht hoch in der Gunst ?! Glau­ben Sie wirk­lich Ihre Gemob­be gegen die AfD ändert irgend­et­was an dem deso­la­ten Zustand Ihrer Partei ?!

  2. Bei­de Eil-Anträ­ge der AfD gegen den Rat der Stadt Arns­berg bzw. den Bür­ger­meis­ter wur­den inzwi­schen (am 07.08.14) von der 12. Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg abgewiesen.
    Beschluss des Gerichtes:
    „Der Antrag auf Bewil­li­gung von Pro­zess­kos­ten­bei­hil­fe wird abgelehnt.
    Die Anträ­ge auf Gewäh­rung einst­weil­gen Rechts­schut­zes wer­den abgelehnt.
    Die Antrag­stel­le­rin trägt die Kos­ten des Verfahrens.
    Der Streit­wert wird auf 10.000 € festgelegt.“

    Das Urteil des VG ist auf brei­ter Linie eine „Klat­sche“ für die AfD-Frak­ti­on, ver­tre­ten vor Gericht durch Frau RA Bea­te Maria Boj­cum und Herr RA Rein­hard Wil­helm. (Die Stadt Arns­berg war durch BM Vogel vertreten)

    Zita­te aus dem Urteil: „Der Antrag auf Bewil­li­gung von Pro­zess­kos­ten­bei­hil­fe ist bereits unzulässig“
    „Die Antrag­stel­le­rin wird mit dem ihr gewähr­ten Betrag von über 8.000 € jähr­lich zuzüg­lich einer Büro­erst­aus­stat­tung einst­wei­len jeden­falls einen erheb­li­chen Teil ihrer Auf­wen­dun­gen für die Geschäfts­füh­rung bestrei­ten kön­nen. (…) ist zu berück­sich­ti­gen, dass ein Anspruch der Frak­tio­nen auf Voll­kos­ten­er­stat­tung nach stän­di­ger Rechts­sprech­nung nicht besteht.“
    „Inso­fern ist auch zu berück­sich­ti­gen, dass Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen aus­schließ­lich für den sach­li­chen und per­so­nel­len Auf­wand der Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rung ein­ge­setzt wer­den dür­fen, was der Ver­wend­bar­keit der Mit­tel enge Gren­zen setzt.“
    „Sie dür­fen ins­be­son­de­re weder zu einer ver­steck­ten Par­tei­en­fi­nan­zie­rung noch zu einer zusätz­li­chen Auf­wands­ent­schä­di­gung für die ein­zel­nen Rats­mit­glie­der werden (…).“

    1. Sie, Herr Wael­ter, soll­ten schon bei der Wahr­heit blei­ben. Das Gericht lehn­te die Anträ­ge aus­schließ­lich ab, weil es kei­ne Dring­lich­keit sah. 

      „Soweit die­se Frak­tio­nen vor­über­ge­hend zu hohe Zuwen­dun­gen erhal­ten soll­ten, stellt dies zwar einst­wei­len einen gewis­sen Vor­teil im poli­ti­schen Wett­be­werb dar, der mit Blick auf die im Grund­satz zuläs­si­ge Abstu­fung der Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen nach der Frak­ti­ons­grö­ße aber nicht der­art ins Gewicht fällt, dass dem Begeh­ren der Antrag­stel­le­rin sofort ent­spro­chen wer­den müsste.“ 

      Aller­dings trifft es in der Sache selbst eini­ge deut­li­che Anmerkungen : 

      1. „Die Kam­mer merkt inso­fern aller­dings an, dass der Rats­be­schluss vom 1. Juli 2014 erheb­li­chen recht­li­chen Beden­ken begeg­net. Es erscheint nament­lich frag­lich, ob die hier­in vor­ge­se­he­ne Staf­fe­lung der Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz ver­ein­bar ist. […] Hier­von aus­ge­hend erscheint die Recht­mä­ßig­keit der am 1. Juli 2014 beschlos­se­ne Rege­lung zwei­fel­haft, denn es ist nicht zu ver­ken­nen, dass […]“ 

      2. Inhalt­lich griff das Gericht unse­re Rüge auf, dass die CDU auf Kos­ten der klei­nen Frak­tio­nen mit Hil­fe des Bür­ger­meis­ters kräf­tig in die Kas­se greift: „Inso­fern spricht in der Tat eini­ges dafür, dass – wie die Antrag­stel­le­rin gel­tend macht – für eine etwa zehn­mal so gro­ße Frak­ti­on kaum ein zehn­mal so hoher Per­so­nal­be­darf für die Geschäfts­füh­rung ver­an­schlagt wer­den kann, […]“

      3. Dar­über hin­aus darf ich anmer­ken, dass es Ihnen am demo­kra­ti­schen Rück­grat man­gelt. Sie hät­ten, wenn Sie es als Grü­ner mit der Demo­kra­tie wirk­lich so ernst mei­nen wür­den, wie es die Grü­nen zumin­dest teil­wei­se vor lan­ger Zeit mal auf ihre Fah­ne geschrie­ben hat­ten, sich der Rüge der AfD ange­schlos­sen, dass die Vor­ge­hens­wei­se des Bür­ger­meis­ters und der Stadt­ver­wal­tung im Vor­feld des Rats­be­schlus­ses anti­par­la­men­ta­risch war. 

      Wie kann es sein, dass die FDP-Frak­ti­on in der Rats­sit­zung völ­lig zu recht rüg­te, dass die sehr umfang­rei­che und juris­tisch for­mu­lier­te Beschluss­vor­la­ge erst am Abend zuvor den Frak­tio­nen per mail zuge­stellt wur­de – so dass eine inhalt­li­che Prü­fung durch die Frak­tio­nen nicht mehr mög­lich war -, die­se FDP völ­lig kon­se­quent und rich­tig die Ver­ta­gung bean­trag­te, die­ser Antrag aber vom Bür­ger­meis­ter über­gan­gen wor­den war,?! Das kann doch nur jemand gut­hei­ßen und beklat­schen, der mit Demo­kra­tie und Par­la­men­ta­ris­mus nichts am Hut hat, oder ?!

  3. Hät­ten alle Frak­tio­nen des Arns­ber­ger Rates, deren Ansin­nen in der Ver­gan­gen­heit nicht zum Erfolg führ­ten, gegen die Mehr­heits­ent­schei­dun­gen geklagt, wäre viel Arbeit auf das Ver­wal­tungs­ge­richt zugekommen.
    Ich gebe Tho­mas Schul­te-Lada­ge Recht, wenn er den durch die Anträ­ge der AfD ent­stan­de­nen Ein­druck bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern beklagt.
    Ich hof­fe, dass zukünf­tig die Ent­schei­dun­gen wie­der im Rat getrof­fen wer­den, wohl wis­send, dass bei eini­gen Ent­schei­dun­gen die Faust in der Tasche geballt wird, dort jedoch auch ste­cken blei­ben sollte.

  4. Herr Wil­helm,

    zu Ihren Aus­füh­run­gen vom gest­ri­gen Abend stel­le ich Fol­gen­des fest:

    1.
    Ihre Aus­füh­run­gen wei­sen eine hohe per­sön­li­che und emo­tio­na­le Betrof­fen­heit auf.
    Sie sind in Tei­len anma­ßend und beleidigend.
    Dies gepaart mit der Tat­sa­che, dass Sie als Anwalt die in Rede ste­hen­de Grup­pie­rung ver­tre­ten, zeugt von man­geln­der Pro­fes­sio­na­li­tät. Inwie­weit hier­in ein stan­des­wid­ri­ges Ver­hal­ten zu sehen ist, mag dahin­ge­stellt bleiben.

    2.
    Ich betrei­be mei­ne poli­ti­sche Tätig­keit aus­schließ­lich ehrenamtlich.

    3.
    Ein Ehren­amt ist kein Beruf. Auch kein Neben­be­ruf. Prä­gen­der Unter­schied ist, dass beruf­li­che, wie auch neben­be­ruf­li­che Tätig­kei­ten auf Erwerb und Ein­kom­men gerich­tet sind.
    Ob bei den Mit­glie­dern der von Ihnen ver­tre­te­nen Grup­pie­rung bei deren poli­ti­scher Tätig­keit der Erwerbs­ge­dan­ke im Vor­der­grund steht, ent­zieht sich mei­ner Kenntnis. 

    4.
    Die Rechts­vor­schrif­ten der GO hin­sicht­lich Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen sind mir bekannt.

    5.
    Die ein­schlä­gi­ge Rechts­spre­chung zum The­ma Frak­ti­ons­zu­wen­dun­gen ist mir bekannt.

    6.
    Der von Ihnen in Abre­de gebrach­te, zwi­schen­zeit­lich gelösch­te Bei­trag auf der Face­book­sei­te der von Ihnen rechts­bei­stand­lich ver­tre­ten Grup­pie­rung kann auf der Face­book­sei­te einer loka­len Glie­de­rung einer im Rat der Stadt Arns­berg ver­tre­te­nen Par­tei nach­ge­le­sen wer­den. Soll­ten Sie sich hier­zu außer­stan­de sehen, kann Ihnen der besag­te Bei­trag bei Anga­be Ihrer Mail­adres­se vom Unter­zeich­ner kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt werden. 

    7.
    Ein Ver­zicht auf einen 2. stell­ver­tre­ten­den Bürgermeister/eine 2. stell­ver­tre­ten­de Bür­ger­meis­te­rin war allein schon aus kom­mu­nal­ver­fas­sungs­recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich. Dies ist in der konsti­tie­ren­den Rats­sit­zung ein­ge­hend dar­ge­legt wor­den. Die maß­geb­li­che Rechts­grund­la­ge kann erfor­der­li­chen­falls genannt werden.

    8.
    Die sei­tens der von Ihnen ver­tre­te­nen Grup­pie­rung bean­trag­te wei­te­re Schul­ein­gangs­klas­se konn­te auch bereits aus recht­li­chen Grün­den nicht gebil­det wer­den. Zur Ver­mei­dung von Wie­der­ho­lun­gen sei auf die Dis­kus­si­on in der Rats­sit­zung am 01.07.2014 verwiesen.

    9.
    Der Unter­zeich­ner nimmt es selbst­re­dend mit der Wahr­heit sehr genau.

    10.
    Die SPD als nun­mehr seit 151 Jah­ren exis­tie­ren­de Par­tei wird auch in der Gegen­wart gebraucht und in der Zukunft gebraucht werden.

    11.
    Wel­che Par­al­le­len Putin, EEG, Ost­see­pipe­line u.a. poli­ti­schen The­men mit den hier, weit­ge­hend auf die Stadt Arns­berg bezo­ge­nen The­men auf­wei­sen, ver­mag sich dem Unter­zeich­ner nicht ohne Wei­te­res zu erschlie­ßen. Es sei des­halb zu Ihren Guns­ten unter­stellt, dass hier der Ver­such eines poli­ti­schen Rund­um­schla­ges unter­nom­men wur­de. Soll­te die­se Annah­me irrig sein, wäre ich für eine gele­gent­li­che Klar­stel­lung dankbar.

    Gruß

    Gerd Stütt­gen

    1. Herr Stütt­gen, wenn Sie das Exis­tenz­recht der AfD in Fra­ge stel­len, dann dür­fen Sie sich nicht wun­dern, dass ich Ihnen die schlech­te Ver­fas­sung Ihrer Par­tei unter die Nase halte. 

      Die AfD ist nicht vom Him­mel gefal­len, son­dern sie ist ent­stan­den, weil die eta­blier­ten Par­tei­en erheb­li­che Defi­zi­te haben. Gera­de die SPD hat doch per­ma­nent ver­sagt und Ihre Wäh­ler ent­täuscht. War­um sind denn Die Grü­ne, Die Lin­ke, die Pira­ten und jetzt die AfD ent­stan­den ?! Im übri­gen ist der Rats­herr Anto­ni eben­falls von Ihrer Par­tei zur AfD gewech­selt. Und er ist bei wei­tem nicht der ein­zi­ge. Er erklärt Ihnen sicher­lich ger­ne, warum.

      Wenn Sie numehr behaup­ten, dass die Ent­ste­hung neu­er Par­tei­en ein demo­kra­ti­sches Defi­zit wäre, dann stel­le ich die umge­kehr­te Behaup­tung auf: Die Ent­ste­hung neu­er Par­tei­en ist ein demo­kra­ti­scher Pro­zess. Es ist die Ant­wort dar­auf, dass sich Tei­le des Vol­kes durch die eta­blier­ten Par­tei­en nicht aus­rei­chend ver­tre­ten fühlen.

      Wenn Sie der AfD und mir das demo­kra­ti­sche Gesicht abspre­chen, u.a. weil wir den demo­kra­ti­schen, aber rechts­wid­ri­gen Rats­be­schluss gericht­lich über­prü­fen lässt, dann ver­ken­nen Sie, dass Demo­kra­tie nicht über dem Gesetz steht. Sie soll­ten aus der Geschich­te wis­sen, dass dies auch rich­tig ist. 

      Im übri­gen ist die AfD-Frak­ti­on sehr gut demo­kra­tisch und ver­fas­sungs­kon­form auf­ge­stellt. Genau­so wie die bei­den Rats­her­ren als Beam­te, die über­wie­gen­de Anzahl der MdEP, habe auch ich auf die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung mei­nen Eid abge­legt. Mögen wir den einen oder ande­ren Feh­ler machen, das bleibt über­haupt nicht aus, aber wir las­sen uns von Ihnen und von ande­ren Rats­her­ren nicht die demo­kra­ti­sche, libe­ra­le und bür­ger­li­che Gesin­nung öffent­lich aberkennen.

      Ist Ihnen im übri­gen auf­ge­fal­len, dass wir kei­ner ande­ren Par­tei die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on abspre­chen, obwohl wir zu denen im Wettb­werb ste­hen ?! Ist es nicht umge­kehrt, dass die Par­tei, die den ande­ren Par­tei­en die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on abspricht, sich ins demo­kra­ti­sche Abseits begibt ?!

      In dem Zusam­men­hang erlau­be ich mir den Hin­weis, dass wir in NRW star­ke libe­ra­le und rechts­staat­li­che Bewe­gun­gen inner­halb der AfD-NRW haben. Herr Prof. Dr. Schie­le, bis­he­ri­ger Lei­ter des Arbeits­krei­ses Demo­kra­tie und enga­gier­ter Ver­fech­ter für mehr Basis­de­mo­kra­tie, und Herr Prof. Dr. Dil­ger, ein enga­gier­ter Wirt­schafts­li­be­ra­ler, und Herr Dr. Bal­ke, Rich­ter am Finanz­ge­richt und Ver­fech­ter der AfD als Grund­ge­setz­par­tei füh­ren die­se Flü­gel an. Ich glau­be, ich leh­ne mich nicht aus dem Fens­ter, wenn ich behaup­te, dass die Mit­glie­der der AfD-HSK sich die­sen Flü­geln beson­ders zuge­spro­chen fühlen. 

      Ich per­sön­lich gehö­re dem Flü­gel von Herrn Prof. Dr. Schie­le an und wir haben in der AfD-NRW eine Sat­zungs­än­de­rung durch­ge­setzt, dass jedem pro­gram­ma­ti­schen Vor­stands­be­schluss ein obli­ga­to­ri­sches Mit­glie­der­vo­tum vor­aus zu gehen hat. Nen­nen Sie mir eine Par­tei, die der­art pro­gram­ma­tisch an ihre Basis gebun­den ist ?! 

      In der AfD gibt es die Mög­lich­keit der Urab­stim­mung. Der Fach­aus­schuss Recht & Demo­kra­tie, dem ich ange­hö­re, hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, die Urab­stim­mun­gen insti­tu­tio­nell zu för­dern. Das Ziel ist eine mög­lichst basis­de­mo­kra­ti­sche Par­tei zu schaffen. 

      Das wei­ter­ge­hen­de Ziel ist, direkt-demo­kra­ti­sche Ele­men­te auf allen poli­ti­schen Ebe­nen zu stär­ken. Die nähe­re Ver­gan­gen­heit zeigt, dass es erfor­der­lich ist, dass die poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen durch Bür­ger­ent­schei­de kor­ri­giert wer­den kön­nen. Gro­ße Feh­ler wie der Afgha­ni­stan-Krieg, die EUR-Ein­füh­rung oder die sog. Ret­tungs­pa­ke­te hät­ten ver­mie­den wer­den kön­nen, wenn es ein Bür­ger­vo­tum gege­ben hätte. 

      Wir gehen davon aus, dass mit der stär­ke­ren insti­tu­tio­nel­len Anbin­dung der Poli­tik an das Bür­ger­tum die Demo­kra­tie wie­der an Akzep­tanz, Glaub­wür­dig­keit und Leben­dig­keit gewin­nen wird.

  5. Herr Wil­helm,

    Sie schrei­ben oben: „Ist Ihnen im übri­gen auf­ge­fal­len, dass wir kei­ner ande­ren Par­tei die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on abspre­chen, obwohl wir zu denen im Wettb­werb stehen ?! “

    Erklä­ren Sie mir bit­te in die­sem Zusam­men­hang die Gra­fik unter fol­gen­dem Link, die sich bis min­des­tens zum 25.06.2014 auf der Face­book-Sei­te der AfD Arns­berg befand: http://www.gruene-arnsberg.de/wp-content/uploads/2014/08/afd-fb.jpg

    Die­se Gra­fik wur­de spä­ter gelöscht, es gab sie dort aber wochenlang.
    Und übri­gens: Nicht nur die ca. 170 Face­book-Freun­de der AfD Arns­berg konn­ten die­se Gra­fik sehen. Ihre Face­book-Sei­te ist für alle Face­book-Nut­zer sicht­bar, der­zeit sind das ca. 1,3 Mil­li­ar­den Men­schen weltweit.
    Glei­ches gilt für die anti­se­mi­ti­schen und islam­feind­li­chen Sprü­che auf der Face­book-Sei­te der „Bojcum.Parfummanufaktur“ Ihrer Frak­ti­ons­kol­le­gin und Rechts­an­wäl­tin Frau Boj­cum. Das Schein­ar­gu­ment von Herrn Anto­ni, dass das nur die ca. 35 Freun­de der Par­fum­ma­nu­fak­tur lesen konn­ten, zieht ein­fach nicht!

    1. Herr Wäl­ter,

      I. ich sehe die­se Gra­fik zum ers­ten mal, muss aber auch ein­räu­men, dass ich mir face­book-Sei­ten äußerst unger­ne antue. 

      Herr Anto­ni berich­te­te mir, dass die AfD-Face­book-Sei­te anfäng­lich nur die Stan­dard-Ein­stel­lung enhielt, so dass dort jeder x‑beliebig hin­ein pos­ten konn­te. Die Ein­stel­lung hat er zwi­schen­zeit­lich geän­dert. ( Auf­grund sei­nes Hin­wei­ses hin, habe ich mei­ne eige­ne Face­book-Sei­te eben­falls umge­stellt.) Wäre das Bild Par­tei­li­nie der AfD-Arns­berg, dann wäre das Bild wei­ter­hin auf der Face­book-Sei­te, ggf. sogar auf der off­zi­el­len Homepage.

      Das Bild ist ziem­lich pole­misch und pla­ka­tiv. Herr Anto­ni hat es aus guten Grün­den von der Sei­te genom­men. Es spricht aber die tie­fe Ent­täu­schung von den AfD­lern und ihren Wäh­lern mit den eta­blier­ten Par­tei­en aus. 

      Neh­men Sie ein­mal Ihre Par­tei, die Grünen: 

      Sie ist ent­stan­den als pazi­fis­ti­sche Bewe­gung. Man for­der­te sogar den Aus­stieg aus der NATO und Totalabrüstung. 

      Unter Josch­ka Fischer kam es zwar zu dem noch recht begründ­ba­ren, trotz­dem völ­ker­rechts­wid­ri­gen Jugo­sla­wi­en-Krieg ( eth­ni­sche Säu­be­run­gen brau­chen wir in Euro­pa wahr­lich nicht, wes­halb ich für den Ein­griff Ver­ständ­nis hat­te und habe ). Pazi­fis­ti­sche Wäh­ler­schaf­ten fühl­ten sich mit Sicher­heit vor dem Kopf gesto­ßen. „Frie­den schaf­fen ohne Waffen.“

      Dann folg­te unter dem glei­chen Mann der Afgha­ni­stan-Krieg. Das war, bzw. ist noch ein völ­lig absur­der Krieg, angeb­lich gegen Ter­ror. Hat Ihre Par­tei da die Wäh­ler­schaft nicht betrogen ?! 

      Heu­te tin­gelt der unge­bil­de­te Josch­ka Fischer durch die USA und hält an Hoch­schu­len Vor­trä­ge über Außen­po­li­tik. Ich fra­ge mich als Bür­ger, ob der Afgha­ni­stan-Krieg für ihn letzt­lich nur ein gutes per­sön­li­ches Geschäft war. http://de.wikipedia.org/wiki/Joschka_Fischer#Ausbildung

      Unter Fischer wur­de eben­falls die sog. Agen­da 2010 beschlos­sen. Das war auch alles ande­re als das, was die Grü­nen auf den Wahl­kämp­fen ver­spra­chen. Unter SPD / Grü­ne wur­de das Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem end­gül­tig zu einem Zwei­klas­sen-Sys­tem. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung für die jun­ge Gene­ra­ti­on wur­de abg­schafft. Das ist ein Ver­bre­chen gegen­über den Hand­wer­kern und Ein­zel­händ­lern, die sich wegen der gerin­gen Ver­gü­tung und wegen der hohen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf­grund des hohen Risi­kos gar kei­ne Absi­che­rung mehr leis­ten kön­nen. Das war die Auf­kün­di­gung des Soli­da­ri­täts­sys­tems gegen­über die­sen Berufs­grup­pen und war alles ande­re als gerecht. 

      Das schlim­me ist für mich per­sön­lich, dass ich Zwei­fel habe, dass das Inter­es­se des Vol­kes wahr­ge­nom­men wor­den wäre. Ehe­ma­li­ge Gene­ral­se­kre­tä­re der CDU sit­zen im Auf­sichts­rat der DVAG, ein mie­ser Struk­tur­ver­trieb der Gene­ra­li, die AWD, eben­falls eine ( ver­mut­lich ehe­mals) mie­ser Struk­tu­ver­trieb unter Marschmei­er, einem Busen­freund von Schrö­der, der für gro­ße SPD-Wahl­spen­den bekannt war. 

      Wenn also eini­ge etwas der­be­re AfD­ler die eta­blier­ten Par­tei­en vor die­sem Hin­ter­grund als Lüg­ner beschimp­fen, dann ist das sicher­lich nicht nett und nicht kul­ti­viert, aber ich kann die­sen kaum einen Vor­wurf machen. Trotz­dem ist es rich­tig, dass Herr Anto­ni die Face­book-Sei­te von die­ser Gra­fik befreit hat. Als Aus­hän­ge­schild eig­net sich so eine Gra­fik nicht.

      Die Gra­fik stell­te im übri­gen nicht das Exis­tenz­recht der gewähl­ten Par­tei­en in Fra­ge, wie es Herr Stütt­gen gegen­über der AfD tut. Sie bezich­tigt die­se Par­tei­en als Lüg­ner. Mit die­ser weit ver­brei­te­ten Ansicht im Volk müs­sen die­se Par­tei­en leben. 

      II. Sie schrei­ben: “ Das Schein­ar­gu­ment von Herrn Anto­ni, dass das nur die ca. 35 Freun­de der Par­fum­ma­nu­fak­tur lesen konn­ten, zieht ein­fach nicht!“

      Das hat Herr Anto­ni gar nicht geschrie­ben. Er hat geschrieben:

      „Herr Wal­ter Boj­cum bestä­tig­te, dass die­se Äuße­run­gen zur Kom­men­tie­rung von Zei­tungs­ar­ti­kel bestehen wür­den. Die Kom­men­tie­run­gen sei­en aus dem Zusam­men­hang geris­sen wor­den und sei­en zudem nur für Facebook-“Freunde“, also genau 38 Per­so­nen, sichtbar.“

      Er zitier­te Herrn Boj­cum, dem Urhe­ber der Tex­te. Herr Anto­ni stell­te im Namen der Frak­ti­on fest, dass die­se Äuße­rung nicht rich­tig war. 

      „Nun­mehr habe ich Ihre Web­sei­te zur Kennt­nis genom­men und Ihren Screen­shot (den der Grü­nen) her­un­ter­ge­la­den. Sie schrei­ben, dass die Kom­men­ta­re am 10. August 2014 gelöscht wor­den sei­en. Fer­ner ergibt sich aus dem screen­shot, dass die Kom­men­ta­re zumin­dest am 10. August 2014 bestan­den haben. “

      Herr Anto­ni schluss­fol­gert im Namen der Fraktion:

      „Damit erge­ben sich für unse­re Frak­ti­on fol­gen­de Schlüsse:
      […] I. Es befan­den sich auf der Face­book-Sei­te unak­zep­ta­ble und unqua­li­fi­zier­te Mei­nungs­äu­ße­run­gen bis zum 10. August 2014.
      II. Die­se wur­den auf Eigen­in­itia­ti­ve des Ver­öf­fent­li­chers am 10. August 2014 besei­tigt oder zumin­dest „pri­va­ti­siert“.
      III. Ihre Frak­ti­on und ins­be­son­de­re Sie haben die­se gelösch­ten oder „pri­va­ti­sier­ten“ Äuße­run­gen neu ver­öf­fent­licht mit der Absicht, die AfD zu ver­un­glimp­fen, wobei Sie dabei bil­li­gend in Kauf neh­men, dass sich Per­so­nen, die sich mit sol­chen Äuße­run­gen iden­ti­fi­zie­ren über die erneu­te und effek­ti­ve­re Ver­brei­tung freuen. “

      In den wei­te­ren Aus­füh­run­gen stell­te er klar, dass der von Frau Bea­te Boj­cum getrennt leben­de Herr Wal­ter Boj­cum die Äuße­run­gen tätig­te, was im übri­gen Ihrem Par­tei­kol­le­gen Wulf bekannt war, womit wir wie­der bei dem The­ma „Lüge“ sind, wel­che wohl in Ihrer Frak­ti­on als legi­ti­mes Mit­tel gilt, zumin­dest wenn es dar­um geht, die AfD zu ver­un­glimp­fen. ( War­um Sie sich gera­de dar­an stö­ren, als sol­cher bezeich­net zu wer­den, erschließt sich mir lei­der nicht. )

      Fer­ner wies Herr Anto­ni dar­auf hin, dass Herr Wal­ter Boj­cum nichts mit der AfD zu tun hat. Das dürf­te Ihrem Par­tei­kol­le­gen Wulf eben­falls bekannt gewe­sen sein, denn Herr Wal­ter Boj­cum macht kei­nen Hehl dar­aus, dass er von der AfD wenig hält und sich selbst in der Par­tei­en­land­schaft ganz links ein­ord­nen wür­de. Herr Anto­ni weist aber auch hier zurecht dar­auf hin, dass Sie sich inhalt­lich mit ihm selbst aus­ein­an­der­set­zen sollen.

      Ich wür­de Ihnen im übri­gen drin­gendst emp­feh­len, Ihre ver­un­glimp­fen­den Äuße­run­gen, die sich gegen Frau Boj­cum rich­ten, zu löschen. 

      Ers­tens ist Ihnen spä­tes­tens seit dem Schrei­ben bekannt, wer der wah­re Urhe­ber der Äuße­run­gen ist und die­ser wird dies ggf. auch zeu­gen­schaft­lich bestätigen. 

      Zwei­tens hat­te der wah­re Urhe­ber – das ist Ihnen eben­falls bekannt – sei­ne Äuße­run­gen ab dem 10. August – ohne Ihr zutun – aus der Öffent­lich­keit gelöscht. Da Sie nicht Betrei­ber der Web­sei­te sind, steht und stand es Ihnen nicht zu, die­se erneut in sei­nem Namen oder im Namen der Manu­fak­tur Arns­berg zu veröffentlichen. 

      Schieß­lich ist Ihnen mehr­fach mit­ge­teilt wor­den, dass Frau Boj­cum mit den Inhal­ten inhalt­lich nicht in Ver­bin­dung gebracht wer­den will. Es han­delt sich nicht um ihre Mei­nung. Das haben Sie auch als Grü­ne zu akzeptieren.

  6. Herr Wil­helm,

    Ich fol­ge­re: Die Ver­ant­wort­li­chen der AfD Arns­berg haben von die­sen Ent­glei­sun­gen nie etwas gewusst und sind natür­lich in keins­ter Wei­se dafür verantwortlich.

    Das ist aber auch wirk­lich ver­trackt mit die­sem Neu­land Inter­net. Man muss irgend­wie dabei sein, aber hat kei­ne Ahnung von den (Rechts)grundlagen von Neu­land. Das kann ich wirk­lich nachvollziehen.

    Es ist eben Neu­land, und die dazu­ge­hö­ri­ge Gezetz­ge­bung ist eben auch noch neu. Das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG), wel­ches die­se Rechts­fra­gen recht ein­deu­tig regelt, exis­tiert erst seit Febru­ar 2007, also erst ca. 7,5 Jah­ren. Ent­schul­di­gen Sie bit­te, dass ich von voll­kom­men fach­frem­den Per­so­nen wie einem Poli­zei­be­am­ten Herr Anto­ni oder Rechts­an­wäl­ten Frau Boj­cum und Herr Wil­helm erwar­tet habe, dass sie die­se brand­ak­tu­el­le Gesetz­ge­bung schon ken­nen, Neu­land eben.

    Auch die vor Inkraft­tre­ten des TMG gül­ti­gen Geset­ze kön­nen Sie wirk­lich nicht kennen.
    TDG, TDDSG und MDStV gal­ten ja schließ­lich nur von 1997 bis 2007, wo sie dann zum TMG zusam­men­ge­fasst wur­den. Das ist ja schließ­lich auch erst gute 17 Jah­re her, Neu­land eben.

    Ich ent­schul­di­ge mich in aller Form dafür, dass ich schon im Jahr 2014 von einem Par­tei­vor­sit­zen­den und Poli­zei­be­am­ten Anto­ni erwar­tet habe, dass er irgend­ei­nen blas­sen Schim­mer von online-Recht und online-Medi­en hat.
    Glei­ches gilt natür­lich auch für Frau Rechts­an­wäl­tin Boj­cum, sie kann ein­fach im Jah­re 2014 noch nicht wis­sen, wel­che Rech­te und Pflich­ten für gewerb­li­che Face­book-Sei­ten gelten.
    Und ich ent­schul­di­ge mich auch bei Ihnen, Herr Wil­helm, dass ich an Sie als Rechts­an­walt ähn­lich viel zu hoch­ge­schraub­te Erwar­tun­gen hat­te. Sie geste­hen ja sel­ber „dass ich mir face­book-Sei­ten äußerst unger­ne antue“ – obwohl Sie anschei­nend laut eige­ner Aus­sa­ge not­ge­drun­gen sogar eine eige­ne Face­book-Sei­te unter­hal­ten. Man muss halt dabei sein im Neu­land, ich ver­ste­he das.

    Die­ses Neu­land ist für ewrig Gest­ri­ge ein­fach zu neu, ent­schul­di­gen Sie, das hät­te ich beden­ken sollen.

    1. Herr Wäl­ter,

      wenn Sie jeman­den wegen Volks­ver­het­zung beschul­di­gen, dann soll­ten Sie dies auf der Grund­la­ge des Straf­ge­setz­bu­ches und nicht des Tele­me­di­en­ge­set­zes tun. Das Straf­ge­setz­buch stellt auf ver­werf­li­che Hand­lun­gen ab und äußerst sel­ten auf ein vor­sätz­li­ches Unterlassen. 

      Bei­de Tat­be­stän­de sind von Frau Boj­cum nicht erfüllt wor­den. Die Aus­sa­gen wur­den von Herrn Boj­cum getä­tigt, der das Unter­neh­men führt, was Herrn Wulf bekannt war.

      Laut Ihrer eige­nen Aus­sa­ge waren die Pas­sa­gen schon Tage zuvor gelöscht, bevor Sie Frau Boj­cum der­art beschul­dig­ten und beschimpf­ten. Da Frau Boj­cum erst durch Ihre öffent­li­chen Pöbe­lei­en von die­sen Pas­sa­gen Kennt­nis erlang­te, kann Ihr auch kein vor­sätz­li­ches Unter­las­sen unter­stellt werden. 

      Umge­kehrt kann Ihnen vor­ge­hal­ten wer­den, dass Sie die Inhal­te wei­ter­hin in die Welt tra­gen, obwohl Sie die Inhal­te angeb­lich miss­bil­li­gen würden. 

      Wobei ich ein­räu­men muss, dass ich Ihnen nicht abneh­me, dass Sie die Inhal­te über­haupt interessier(t)en. Ihnen ging es ein­fach nur dar­um, Frau Boj­cum zu dis­kre­di­tie­ren. Trotz der Schwe­re der öffent­li­chen Beschul­di­gun­gen haben Sie es noch nicht ein­mal für wich­tig erach­tet, Frau Boj­cum anzu­hö­ren. Dies gilt umso mehr, da Ihr Par­tei­kol­le­ge Wulf auch noch in der Gas­tro­no­mie regel­mä­ßig ver­kehr­te und ihm Herr Boj­cum per­sön­lich bekannt ist.

  7. Herr Wil­helm,
    die Haf­tungs­fra­ge für Inhal­te auf gewerb­li­chen Web­sites, auch für gewerb­li­che Face­book-Sei­ten, ergibt sich aber nun mal nach TMG und nicht nach StGB, neh­men Sie das end­lich mal zur Kennt­nis und strei­ten die­se Tat­sa­che nicht stän­dig wider bes­se­res Wis­sen (oder Unwis­sen­heit?) ab.
    Sie sind gut dar­in, Nebel­ker­zen zu wer­fen und lan­ge Epi­lo­ge bis rück­wärts in die Ära Brand zu verfassen.
    Ändert aber alles nichts dar­an, dass Frau Bea­te Boc­jum für die Inhal­te ihrer gewerb­li­chen Web­sites ver­ant­wort­lich ist und war, und Herr Anto­ni für die Inhal­te auf der face­book-Sei­te der AfD Arnsberg.

  8. Herr Wäl­ter, laut und deut­lich haben Sie Frau Boj­cum der Volks­ver­het­zung bezich­tigt. Da reicht schon ein Blick ins Wiki­pe­dia http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung . Sie soll­ten doch schon wenigs­tens wis­sen, wor­über Sie die Öffent­lich­keit mei­nen, „infor­mie­ren“ oder bes­ser: belü­gen zu müs­sen. Ihre Augen­wi­sche­rei bezüg­lich des Gewer­be- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rechts ändert an die­ser Tat­sa­che nichts. 

    Ach­so, Sie kön­nen sogar das Lügen an die­sem Punk­te nicht sein las­sen: „Für die Arns­ber­ger Grü­nen fal­len die dort gemach­ten Aus­sa­gen unter den Tat­be­stand der Volks­ver­het­zung nach § 130 StGB. “ http://www.gruene-hsk.de/hetzende-aeusserungen-offener-brief-der-gruenen-arnsberg-an-die-afd/2014/08/15/

    Kann es eigent­lich sein, dass Sie sich über die­ses Bild auf der AfD-Arns­berg-Sei­te des­halb so ärgern, weil es in Bezug auf die Grü­nen in Arns­berg so haar­ge­nau passt ?!

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