Im Vorfeld der ersten Ratssitzung war es zu intensiven Gesprächen über die Neuaufteilung der Fraktionsgelder gekommen. Alle vier bisher im Rat vertretenen Parteien mussten abgeben, insbesondere die SPD, die ein Mandat verlor, und die FDP, die zwei Mandate und damit 40 Prozent ihrer bisherigen Fraktionsstärke einbüßte. Im Rat stand schließlich eine Aufteilung zur Abstimmung, die sich aus gestaffelten Grundbeträgen, Pro-Kopf-Beträgen sowie je nach Fraktionsgröße unterschiedlichen Sach- und Personalkostenobergrenzen zusammensetzte. Für die CDU (22 Mandate) sollte es rund 69.000 Euro geben, für die SPD (14) rund 49.000 Euro, für die Grünen (4) knapp 21.000 Euro, für die FDP (3) knapp 15.000 Euro und für AfD und Linke (je 2) jeweils gut 8300 Euro. Das Einzelratsmitglied der Piraten sollte rund 300 Euro sowie geldwerte Vorteile im Wert von 250 Euro bekommen. Diesem Vorschlag stimmten in der Sitzung CDU, SPD und Grüne zu. Die FDP hatte eine Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt und die AfD hatte sich diesem Antrag angeschlossen. Auch die Linke hatte im Vorfeld bereits deutlich gemacht, dass sie sich eine andere Aufteilung der Mittel vorstellt, die die kleinen Fraktionen günstiger stellt. Die Rechtmäßigkeit dieser Abstimmung will die Fraktion der AfD jetzt gerichtlich überprüfen lassen, wobei sie auch einen formalen Abstimmungsfehler seitens des Bürgermeisters moniert.
FDP und Pirat eine unzulässige technische Fraktion?
Komplizierter wurde die Situation noch durch die Entscheidung des Piraten Daniel Wagner, der FDP-Fraktion beizutreten. Diese Entscheidung, die beide Seiten schon am Tag nach der Ratssitzung bekannt gaben, begründete Wagner vor allem mit den besseren Möglichkeiten der politischen Arbeit innerhalb einer Fraktion, aber von FDP-Fraktionschef Horst Kloppsteck wurde auch der finanzielle Aspekt ins Spiel gebracht. Denn mit einer nun vierköpfigen Fraktion wären FDP und Piraten auf gleicher Höhe mit den Grünen. An der Rechtmäßigkeit dieser Koalitionsbildung gibt es im Rathaus inzwischen allerdings erhebliche Zweifel. Weil beide Seiten erklärt hätten, ihre politische Eigenständigkeit zu wahren, besteht der Verdacht, dass es sich nur um eine sogenannte technische Fraktion handelt, die laut rechtsprechung nicht zulässig ist. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus.
15 Antworten
Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren, bleibt beim Bürger der Eindruck das es auch bei der Kommunlapolitik in erster Linie ums Geld geht. Bevor irgendein sachliches Thema von der AFD behandelt wurde, klagen sie schon gegen die Stadt weil sie zuwenig Geld bekommen.
Natürlich geht es um Geld. Nur mit den zugedachten Mitteln ( 8.353,62 EUR , davon 5.850,00 EUR Personalkosten ) können weder die Linke noch die AfD ( beides die kleinsten Fraktionen ) ein Fraktionsbüro mit einer 1/3 – Teilzeit-Schreibkraft nach 7 TVÖD leisten. Die CDU könnte hingegen mit 69.626,20 EUR ( davon 58.500 EUR) einen Vollzeit-Akademiker oder eine ganze Reihe von Schreibkräften nach 7 TVÖD einstellen.
Genau dieses krasse Missverhältnis wird ja auch vom Gericht gerügt. Eine proportinale Verteilung der Mittel ist nicht gestattet, d.h. die CDU darf nicht 11 mal soviele Mittel kriegen wie die AfD oder Die Linke. Die CDU verleibt sich hingegen 10 mal soviele Mittel wie die kleinen Fraktionen ein. Das kommt der rechtswidrigen Proportionalität sehr nahe.
Was das Gericht übersehen hat, ist die Tatsache, dass die Grünen und die FDP sogar überproportional viel Geld im Verhältnis der Kleinstparteien erhalten. Und das ist sogar gesetzeswidrig:
Die Gemeindeordnung bestimmt in § 56 Abs. 3 S.4 für Gruppen, das entspricht einer zweier Fraktion in einer kreisangehörigen Stadt, Zuwendungen der Zweier-Fraktion mindestens proportional zu der Dreier-Fraktion als (Existenz-)Minimum betragen muss. Tatsächlich erhalten die AfD und die Linke proportional weniger als die FDP als Dreier-Fraktion oder die Grünen als Vierer-Fraktion.
Im Ergebnis darf man wohl in aller Richtigkeit sagen, die CDU/Grünen und auch die FDP stopfen sich die Taschen auf Kosten der AfD und Die Linke voll.
Die Stadtverwaltung vertrat im übrigen vorgerichtlich die Auffassung, man könne durch einen Nachtragshaushalt die Gesamthöhe der Zuwendungen erhöhen. Die AfD vertritt die Auffassung, dass die Gelder einfach nur nach geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage verteilt werden müssten.
Ich persönlich finde 171.000 EUR für die reine Fraktionsgeschäftsführungen sehr reichlich. Gerade die Personalkosten der CDU mit fast 60.000 EUR und der SPD mit fast 41.000 EUR sind ziemlich reichlich. Welches Unternehmen unterhält für 22 Nebenberufler ein Sekretariat für 60.000 EUR p.a. ?!
Herr Wilhelm, Ihr Kommentar belegt eindrucksvoll, dass Sie und Ihre, von Ihnen auch anwaltlich vertretene Gruppierung in der kommunalpolitischen Demokratie noch nicht angekommen sind.
Und populistisch, pseudojuristische Ausführungen sind eben auch kein Ersatz für Kompetenz und Sachverstand.
Doch zu Ihren Aussagen im Einzelnen:
1.
Fraktionsgeschäftsführungen sind i.d.R. mehr als reine Sekretariats- oder Schreibkräfte. Hierzu gehören – je nach AV – auch wissenschaftliche Recherchen oder die selbständige Fertigung von Antragsentwürfen in einem thematisch komplexen Kontext etc. Dadurch kann sich durchaus eine höhere Bewertung nach TVÖD ergeben. Bislang ist Ihre Gruppierung im Rat der Stadt Arnsberg allenfalls durch das Vorbringen abgeschriebener, bereits einmal andernorts gestellter Anträge aufgefallen. Von daher erscheint eine höhere Bewertung Ihrer Fraktionsgeschäftsführung auch sicher nicht erforderlich zu sein.
2.
Ratsmitglieder als Nebenberufler mit Sekretariat zu bezeichnen entlarvt ihr wahres scheindemokratischs Gesicht. Bei der umfassenden Wahrnehmung des Ratsmandats handelt es sich nach wie vor um ein Ehrenamt, auch wenn dafür eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
3.
Die Fraktionszuwendungen decken keinesfalls nur die Kosten der Geschäftsführung ab, sondern dienen auch zur Bezahlung von Raummiete, technischer Büroausstattung, Mobiliar und Fortbildung der Ratsmitglieder etc. Gerade bei Letzterem scheint es ja in Ihren Reihen noch einen gewissen Nachholbedarf zu geben.
4.
Keine der im Rat der Stadt Arnsberg vertretenen Parteien und Gruppierungen „stopft sich die Taschen voll“. Die Fraktionszuwendungen dienen ausschließlich dazu, die für die kommunalparlamentarische Arbeit notwendigen Sach- und Personalkosten in Teilen abdecken zu können.
Der von Ihnen gewählte Sprachgebrauch entlarvt auch hier wieder Ihr Verständnis von Demokratie. Zu erinnern sei in diesem Zusammenhang auch noch auf einen zwischenzeitlich gelöschten Beitrag auf der Facebook-Seite Ihrer Arnsberger Gruppierung, in welchem die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien allesamt als Lügner und Betrüger bezeichnet wurden.
5.
Wenn schon die finanzielle Ausstattung der Arnsberger Mini-Fraktion wichtiger zu sein scheint als jedwede politisch inhaltliche Arbeit, so sei doch darauf hingewiesen, dass Mittel für die Fraktionen eben nicht zur Parteienfinanzierung herangezogen werden dürfen. Eben auch nicht zur versteckten Parteienfinanzierung.
Man darf jedenfalls auf das spätere Urteil des VG Arnsberg gespannt sein.
Bislang hat sich dem Betrachter in Arnsberg jedenfalls nicht aufgedrängt, wozu man Ihre Gruppierung hier vor Ort wirklich braucht.
Aber keine Sorge. Ihre bzw. die von Ihnen vertretene Gruppierung wird eine Zeit- und Randerscheinug bleiben. Unsere wehrhafte Demokratie hat schone andere Herausforderungen gut überstanden.
I. Herr Stüttgen, Sie können es sich möglicherweise leisten, ein Ehrenamt hauptberuflich auszuüben, die Mitstreiter der AfD müssen dies jedoch nebenberuflich tun.
Ich freue mich nichtsdestotrotz umso mehr, dass Sie es auch noch schaffen, sich zum juristischen Experten weiter zu bilden. Das kann nicht jeder Dipl-Verwaltungswirt. Leider vermisse ich einschlägige sachliche Ausführungen. Dummes Mobbing durch böswillige Unterstellungen ersetzen keine juristischen Ausführungen.
II. Es ist richtig, dass die AfD beantragt hat, den zweiten stellvertretenden Bürgermeisterposten zu streichen, damit das Geld lieber in eine weitere Schuleingangsklasse investiert wird. Gleichzeitig hat die AfD beantragt, dass eben diese eingeführt wird, damit Schüler die erste Klasse wiederholen können.
Jetzt können Sie mir sicherlich mitteilen, wo die Ratsherren der AfD diese Anträge abgeschrieben haben sollen. Sicherlich haben Sie für diese Behauptung einen Beleg.
Von Ihnen hat die AfD die Anträge sicherlich nicht abgeschrieben, denn
1. Ihre Partei wollte ungerne auf den stellvertretenden Bürgermeisterposten verzichten.
2. Da verzichten Sie lieber auf eine Schuleingangsklasse und lassen entgegen Ihrem Wahlslogan lieber Kinder ungefördert zurück. ( Aber darin ist ja die SPD ohnehin Spitze, wenn sie aus Kostengründen die Inklusion einführt und den förderungsbedürftigen Kindern die Förderung entzieht ! )
III. Herr Stüttgen, wenn Sie die Antragsschrift gelesen hätten, dann hätten Sie auch gelesen, dass wir – mit Ratsarbeit erstmalig betraut – nicht ausschließen, dass eine wissenschaftliche Kraft erforderlich sein könnte.
Aber:
1. Das Erfordernis einer wissenschaftlichen Kraft spräche erst recht dafür, dass Sie die den kleinen Fraktionen ungenügende Finanzmittel zur Verfügung stellen, um diesen eine effektive Ratsarbeit zu ermöglichen.
2. Allerdings halte ich – als Normalbürger – nach wie vor Personalkosten in Höhe von 68.000 EUR zur Betreuung von 22 nebenberuflichen Ehrenamtlichen für äußerst erklärungsbedürftig; zumal sich die Stadt Arnsberg im Haushaltssicherungskonzept befindet, was eben auch nicht gerade für qualifzierte Ratsarbeit spricht.
IV. Ihre Ausführungen zu den Fraktionszuwendungen sind nicht besonders spannend, sondern sogar falsch.
1. Als juristischer Vollprofi haben Sie vermutlich einfach einen Passus der Gemeindeverordnung überlesen:
§ 56 (3) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Auf der Grundlage dieses Passus wurde der Ratsbeschluss beschlossen.
2. Im Gegensatz zu Ihnen ist der Stadtverwaltung die Rechtsprechung zu den Fraktionszuwendungen immerhin geläufig.
Die Fraktionszuwendungen decken nicht die Kosten der Geschäftsführung. Sie können die Kosten decken, tun dies im Regelfall nicht. Auf diesen Umstand verweist die Stadtverwaltung völlig zu recht. Die Rechtsprechung verlangt lediglich, dass die Gelder so verteilt werden, dass jede Fraktion im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Kostenaufwand gleich viel Geld erhält.
V. Sie schreiben ferner „Zu erinnern sei in diesem Zusammenhang auch noch auf einen zwischenzeitlich gelöschten Beitrag auf der Facebook-Seite Ihrer Arnsberger Gruppierung, in welchem die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien allesamt als Lügner und Betrüger bezeichnet wurden.“ Diese Behauptung können Sie sicherlich belegen.
Wenn ich Ihre Ausführungen hier lese, so habe ich nicht den Eindruck, dass Sie es mit der Wahrheit besonders genau nehmen würden. Auch Sie vermeiden es, den Leser darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Ratsbeschlusses geäußert hat. Ferner ist Ihre Behauptung, dass die AfD ihre Anträge bei jemanden abgeschrieben hätte, gelogen. Vermutlich ist auch Ihre Behauptung bezüglich der Facebook-Seite eine Lüge, alles andere würde mich wundern.
VI. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fraktion mit ca. 8.353 EUR Fraktionszuwendungen eine versteckte Parteienfinanzierung durchführt, ist äußerst gering und erst recht deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass dies eine Fraktion tut, die sich ca. 41.000 EUR oder ca. 61.000 EUR zuwenden lässt.
VII. Und Herr Stüttgen, last but not least, eine Partei wie die SPD, die wird in der derzeitigen Verfassung nicht benötigt. [ Es gab Zeiten, da waren sie und die Gewerkschaften wirklich die große Errungenschaft und Volksvertretung. ] Die SPD hat ihre Wähler mit der Agenda 2000 betrogen. Sie betrügt ihre Wähler, wenn sie über die von ihnen kontrollierten Stadtwerken – siehe Stadtwerke Bochum und Spitzenkandidat Steinbück oder Bundespräsident Gauck – Partei- und Gesinnungsgenossen mit Honoraren verwöhnt, anstatt die Preise für Bedürftige oder Familien zu senken. Ein SPD-Wirtschaftsminister tut nichts gegen Strom- und Rohstoff-Cartelle, sitzt dafür später bei einem bekannten Energieversorger auf der Lohnkarte. Ein SPD-Bundeskanzler lässt eine Ostseepipeline beschließen und generiert später bis heute daraus sein Einkommen. Der große Chef des Einfache-Leute-Betrüger- und Drücker-Vereins, der die einfachen Leute um ihr Erspartes brachte, ist sein Busenfreund. Zufälligerweise ergehen in seiner Amtsperiode die Riester- und Rürop-Rente. Der gleiche SPD-Mann erklärt den egomanischen Hegomon Putin als lupenreinen Demokraten, obwohl dieser da schon Menschenrechte und später sogar Völkerrecht mit Füßen trat und tritt. Ein anderer Ex-SPD-Bundeskanzler erklärt Russland als Opfer des Westens und erklärt Verständnis für den Völkerrechtsverstoß. Von der SPD beschlossene EEG und Öko-Abgaben belasten wen ?! Genau, den einfachen Bürger und insbesondere die Famlien, die ihren Verbrauch nicht drosseln können. Jetzt erklären Sie mir allen Ernstes, wofür man so eine SPD braucht. Warum steht wohl die SPD bei den Wählern nicht hoch in der Gunst ?! Glauben Sie wirklich Ihre Gemobbe gegen die AfD ändert irgendetwas an dem desolaten Zustand Ihrer Partei ?!
Beide Eil-Anträge der AfD gegen den Rat der Stadt Arnsberg bzw. den Bürgermeister wurden inzwischen (am 07.08.14) von der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg abgewiesen.
Beschluss des Gerichtes:
„Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe wird abgelehnt.
Die Anträge auf Gewährung einstweilgen Rechtsschutzes werden abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000 € festgelegt.“
Das Urteil des VG ist auf breiter Linie eine „Klatsche“ für die AfD-Fraktion, vertreten vor Gericht durch Frau RA Beate Maria Bojcum und Herr RA Reinhard Wilhelm. (Die Stadt Arnsberg war durch BM Vogel vertreten)
Zitate aus dem Urteil: „Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe ist bereits unzulässig“
„Die Antragstellerin wird mit dem ihr gewährten Betrag von über 8.000 € jährlich zuzüglich einer Büroerstausstattung einstweilen jedenfalls einen erheblichen Teil ihrer Aufwendungen für die Geschäftsführung bestreiten können. (…) ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch der Fraktionen auf Vollkostenerstattung nach ständiger Rechtssprechnung nicht besteht.“
„Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass Fraktionszuwendungen ausschließlich für den sachlichen und personellen Aufwand der Fraktionsgeschäftsführung eingesetzt werden dürfen, was der Verwendbarkeit der Mittel enge Grenzen setzt.“
„Sie dürfen insbesondere weder zu einer versteckten Parteienfinanzierung noch zu einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die einzelnen Ratsmitglieder werden (…).“
Sie, Herr Waelter, sollten schon bei der Wahrheit bleiben. Das Gericht lehnte die Anträge ausschließlich ab, weil es keine Dringlichkeit sah.
„Soweit diese Fraktionen vorübergehend zu hohe Zuwendungen erhalten sollten, stellt dies zwar einstweilen einen gewissen Vorteil im politischen Wettbewerb dar, der mit Blick auf die im Grundsatz zulässige Abstufung der Fraktionszuwendungen nach der Fraktionsgröße aber nicht derart ins Gewicht fällt, dass dem Begehren der Antragstellerin sofort entsprochen werden müsste.“
Allerdings trifft es in der Sache selbst einige deutliche Anmerkungen :
1. „Die Kammer merkt insofern allerdings an, dass der Ratsbeschluss vom 1. Juli 2014 erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet. Es erscheint namentlich fraglich, ob die hierin vorgesehene Staffelung der Fraktionszuwendungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. […] Hiervon ausgehend erscheint die Rechtmäßigkeit der am 1. Juli 2014 beschlossene Regelung zweifelhaft, denn es ist nicht zu verkennen, dass […]“
2. Inhaltlich griff das Gericht unsere Rüge auf, dass die CDU auf Kosten der kleinen Fraktionen mit Hilfe des Bürgermeisters kräftig in die Kasse greift: „Insofern spricht in der Tat einiges dafür, dass – wie die Antragstellerin geltend macht – für eine etwa zehnmal so große Fraktion kaum ein zehnmal so hoher Personalbedarf für die Geschäftsführung veranschlagt werden kann, […]“
3. Darüber hinaus darf ich anmerken, dass es Ihnen am demokratischen Rückgrat mangelt. Sie hätten, wenn Sie es als Grüner mit der Demokratie wirklich so ernst meinen würden, wie es die Grünen zumindest teilweise vor langer Zeit mal auf ihre Fahne geschrieben hatten, sich der Rüge der AfD angeschlossen, dass die Vorgehensweise des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung im Vorfeld des Ratsbeschlusses antiparlamentarisch war.
Wie kann es sein, dass die FDP-Fraktion in der Ratssitzung völlig zu recht rügte, dass die sehr umfangreiche und juristisch formulierte Beschlussvorlage erst am Abend zuvor den Fraktionen per mail zugestellt wurde – so dass eine inhaltliche Prüfung durch die Fraktionen nicht mehr möglich war -, diese FDP völlig konsequent und richtig die Vertagung beantragte, dieser Antrag aber vom Bürgermeister übergangen worden war,?! Das kann doch nur jemand gutheißen und beklatschen, der mit Demokratie und Parlamentarismus nichts am Hut hat, oder ?!
Hätten alle Fraktionen des Arnsberger Rates, deren Ansinnen in der Vergangenheit nicht zum Erfolg führten, gegen die Mehrheitsentscheidungen geklagt, wäre viel Arbeit auf das Verwaltungsgericht zugekommen.
Ich gebe Thomas Schulte-Ladage Recht, wenn er den durch die Anträge der AfD entstandenen Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern beklagt.
Ich hoffe, dass zukünftig die Entscheidungen wieder im Rat getroffen werden, wohl wissend, dass bei einigen Entscheidungen die Faust in der Tasche geballt wird, dort jedoch auch stecken bleiben sollte.
Herr Wilhelm,
zu Ihren Ausführungen vom gestrigen Abend stelle ich Folgendes fest:
1.
Ihre Ausführungen weisen eine hohe persönliche und emotionale Betroffenheit auf.
Sie sind in Teilen anmaßend und beleidigend.
Dies gepaart mit der Tatsache, dass Sie als Anwalt die in Rede stehende Gruppierung vertreten, zeugt von mangelnder Professionalität. Inwieweit hierin ein standeswidriges Verhalten zu sehen ist, mag dahingestellt bleiben.
2.
Ich betreibe meine politische Tätigkeit ausschließlich ehrenamtlich.
3.
Ein Ehrenamt ist kein Beruf. Auch kein Nebenberuf. Prägender Unterschied ist, dass berufliche, wie auch nebenberufliche Tätigkeiten auf Erwerb und Einkommen gerichtet sind.
Ob bei den Mitgliedern der von Ihnen vertretenen Gruppierung bei deren politischer Tätigkeit der Erwerbsgedanke im Vordergrund steht, entzieht sich meiner Kenntnis.
4.
Die Rechtsvorschriften der GO hinsichtlich Fraktionszuwendungen sind mir bekannt.
5.
Die einschlägige Rechtssprechung zum Thema Fraktionszuwendungen ist mir bekannt.
6.
Der von Ihnen in Abrede gebrachte, zwischenzeitlich gelöschte Beitrag auf der Facebookseite der von Ihnen rechtsbeistandlich vertreten Gruppierung kann auf der Facebookseite einer lokalen Gliederung einer im Rat der Stadt Arnsberg vertretenen Partei nachgelesen werden. Sollten Sie sich hierzu außerstande sehen, kann Ihnen der besagte Beitrag bei Angabe Ihrer Mailadresse vom Unterzeichner kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
7.
Ein Verzicht auf einen 2. stellvertretenden Bürgermeister/eine 2. stellvertretende Bürgermeisterin war allein schon aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Dies ist in der konstitierenden Ratssitzung eingehend dargelegt worden. Die maßgebliche Rechtsgrundlage kann erforderlichenfalls genannt werden.
8.
Die seitens der von Ihnen vertretenen Gruppierung beantragte weitere Schuleingangsklasse konnte auch bereits aus rechtlichen Gründen nicht gebildet werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen sei auf die Diskussion in der Ratssitzung am 01.07.2014 verwiesen.
9.
Der Unterzeichner nimmt es selbstredend mit der Wahrheit sehr genau.
10.
Die SPD als nunmehr seit 151 Jahren existierende Partei wird auch in der Gegenwart gebraucht und in der Zukunft gebraucht werden.
11.
Welche Parallelen Putin, EEG, Ostseepipeline u.a. politischen Themen mit den hier, weitgehend auf die Stadt Arnsberg bezogenen Themen aufweisen, vermag sich dem Unterzeichner nicht ohne Weiteres zu erschließen. Es sei deshalb zu Ihren Gunsten unterstellt, dass hier der Versuch eines politischen Rundumschlages unternommen wurde. Sollte diese Annahme irrig sein, wäre ich für eine gelegentliche Klarstellung dankbar.
Gruß
Gerd Stüttgen
Herr Stüttgen, wenn Sie das Existenzrecht der AfD in Frage stellen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass ich Ihnen die schlechte Verfassung Ihrer Partei unter die Nase halte.
Die AfD ist nicht vom Himmel gefallen, sondern sie ist entstanden, weil die etablierten Parteien erhebliche Defizite haben. Gerade die SPD hat doch permanent versagt und Ihre Wähler enttäuscht. Warum sind denn Die Grüne, Die Linke, die Piraten und jetzt die AfD entstanden ?! Im übrigen ist der Ratsherr Antoni ebenfalls von Ihrer Partei zur AfD gewechselt. Und er ist bei weitem nicht der einzige. Er erklärt Ihnen sicherlich gerne, warum.
Wenn Sie numehr behaupten, dass die Entstehung neuer Parteien ein demokratisches Defizit wäre, dann stelle ich die umgekehrte Behauptung auf: Die Entstehung neuer Parteien ist ein demokratischer Prozess. Es ist die Antwort darauf, dass sich Teile des Volkes durch die etablierten Parteien nicht ausreichend vertreten fühlen.
Wenn Sie der AfD und mir das demokratische Gesicht absprechen, u.a. weil wir den demokratischen, aber rechtswidrigen Ratsbeschluss gerichtlich überprüfen lässt, dann verkennen Sie, dass Demokratie nicht über dem Gesetz steht. Sie sollten aus der Geschichte wissen, dass dies auch richtig ist.
Im übrigen ist die AfD-Fraktion sehr gut demokratisch und verfassungskonform aufgestellt. Genauso wie die beiden Ratsherren als Beamte, die überwiegende Anzahl der MdEP, habe auch ich auf die verfassungsmäßige Ordnung meinen Eid abgelegt. Mögen wir den einen oder anderen Fehler machen, das bleibt überhaupt nicht aus, aber wir lassen uns von Ihnen und von anderen Ratsherren nicht die demokratische, liberale und bürgerliche Gesinnung öffentlich aberkennen.
Ist Ihnen im übrigen aufgefallen, dass wir keiner anderen Partei die demokratische Legitimation absprechen, obwohl wir zu denen im Wettbwerb stehen ?! Ist es nicht umgekehrt, dass die Partei, die den anderen Parteien die demokratische Legitimation abspricht, sich ins demokratische Abseits begibt ?!
In dem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass wir in NRW starke liberale und rechtsstaatliche Bewegungen innerhalb der AfD-NRW haben. Herr Prof. Dr. Schiele, bisheriger Leiter des Arbeitskreises Demokratie und engagierter Verfechter für mehr Basisdemokratie, und Herr Prof. Dr. Dilger, ein engagierter Wirtschaftsliberaler, und Herr Dr. Balke, Richter am Finanzgericht und Verfechter der AfD als Grundgesetzpartei führen diese Flügel an. Ich glaube, ich lehne mich nicht aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass die Mitglieder der AfD-HSK sich diesen Flügeln besonders zugesprochen fühlen.
Ich persönlich gehöre dem Flügel von Herrn Prof. Dr. Schiele an und wir haben in der AfD-NRW eine Satzungsänderung durchgesetzt, dass jedem programmatischen Vorstandsbeschluss ein obligatorisches Mitgliedervotum voraus zu gehen hat. Nennen Sie mir eine Partei, die derart programmatisch an ihre Basis gebunden ist ?!
In der AfD gibt es die Möglichkeit der Urabstimmung. Der Fachausschuss Recht & Demokratie, dem ich angehöre, hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, die Urabstimmungen institutionell zu fördern. Das Ziel ist eine möglichst basisdemokratische Partei zu schaffen.
Das weitergehende Ziel ist, direkt-demokratische Elemente auf allen politischen Ebenen zu stärken. Die nähere Vergangenheit zeigt, dass es erforderlich ist, dass die politischen Entscheidungen durch Bürgerentscheide korrigiert werden können. Große Fehler wie der Afghanistan-Krieg, die EUR-Einführung oder die sog. Rettungspakete hätten vermieden werden können, wenn es ein Bürgervotum gegeben hätte.
Wir gehen davon aus, dass mit der stärkeren institutionellen Anbindung der Politik an das Bürgertum die Demokratie wieder an Akzeptanz, Glaubwürdigkeit und Lebendigkeit gewinnen wird.
Herr Wilhelm,
Sie schreiben oben: „Ist Ihnen im übrigen aufgefallen, dass wir keiner anderen Partei die demokratische Legitimation absprechen, obwohl wir zu denen im Wettbwerb stehen ?! “
Erklären Sie mir bitte in diesem Zusammenhang die Grafik unter folgendem Link, die sich bis mindestens zum 25.06.2014 auf der Facebook-Seite der AfD Arnsberg befand: http://www.gruene-arnsberg.de/wp-content/uploads/2014/08/afd-fb.jpg
Diese Grafik wurde später gelöscht, es gab sie dort aber wochenlang.
Und übrigens: Nicht nur die ca. 170 Facebook-Freunde der AfD Arnsberg konnten diese Grafik sehen. Ihre Facebook-Seite ist für alle Facebook-Nutzer sichtbar, derzeit sind das ca. 1,3 Milliarden Menschen weltweit.
Gleiches gilt für die antisemitischen und islamfeindlichen Sprüche auf der Facebook-Seite der „Bojcum.Parfummanufaktur“ Ihrer Fraktionskollegin und Rechtsanwältin Frau Bojcum. Das Scheinargument von Herrn Antoni, dass das nur die ca. 35 Freunde der Parfummanufaktur lesen konnten, zieht einfach nicht!
Herr Wälter,
I. ich sehe diese Grafik zum ersten mal, muss aber auch einräumen, dass ich mir facebook-Seiten äußerst ungerne antue.
Herr Antoni berichtete mir, dass die AfD-Facebook-Seite anfänglich nur die Standard-Einstellung enhielt, so dass dort jeder x‑beliebig hinein posten konnte. Die Einstellung hat er zwischenzeitlich geändert. ( Aufgrund seines Hinweises hin, habe ich meine eigene Facebook-Seite ebenfalls umgestellt.) Wäre das Bild Parteilinie der AfD-Arnsberg, dann wäre das Bild weiterhin auf der Facebook-Seite, ggf. sogar auf der offziellen Homepage.
Das Bild ist ziemlich polemisch und plakativ. Herr Antoni hat es aus guten Gründen von der Seite genommen. Es spricht aber die tiefe Enttäuschung von den AfDlern und ihren Wählern mit den etablierten Parteien aus.
Nehmen Sie einmal Ihre Partei, die Grünen:
Sie ist entstanden als pazifistische Bewegung. Man forderte sogar den Ausstieg aus der NATO und Totalabrüstung.
Unter Joschka Fischer kam es zwar zu dem noch recht begründbaren, trotzdem völkerrechtswidrigen Jugoslawien-Krieg ( ethnische Säuberungen brauchen wir in Europa wahrlich nicht, weshalb ich für den Eingriff Verständnis hatte und habe ). Pazifistische Wählerschaften fühlten sich mit Sicherheit vor dem Kopf gestoßen. „Frieden schaffen ohne Waffen.“
Dann folgte unter dem gleichen Mann der Afghanistan-Krieg. Das war, bzw. ist noch ein völlig absurder Krieg, angeblich gegen Terror. Hat Ihre Partei da die Wählerschaft nicht betrogen ?!
Heute tingelt der ungebildete Joschka Fischer durch die USA und hält an Hochschulen Vorträge über Außenpolitik. Ich frage mich als Bürger, ob der Afghanistan-Krieg für ihn letztlich nur ein gutes persönliches Geschäft war. http://de.wikipedia.org/wiki/Joschka_Fischer#Ausbildung
Unter Fischer wurde ebenfalls die sog. Agenda 2010 beschlossen. Das war auch alles andere als das, was die Grünen auf den Wahlkämpfen versprachen. Unter SPD / Grüne wurde das Krankenversicherungssystem endgültig zu einem Zweiklassen-System. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung für die junge Generation wurde abgschafft. Das ist ein Verbrechen gegenüber den Handwerkern und Einzelhändlern, die sich wegen der geringen Vergütung und wegen der hohen Versicherungsbeiträge aufgrund des hohen Risikos gar keine Absicherung mehr leisten können. Das war die Aufkündigung des Solidaritätssystems gegenüber diesen Berufsgruppen und war alles andere als gerecht.
Das schlimme ist für mich persönlich, dass ich Zweifel habe, dass das Interesse des Volkes wahrgenommen worden wäre. Ehemalige Generalsekretäre der CDU sitzen im Aufsichtsrat der DVAG, ein mieser Strukturvertrieb der Generali, die AWD, ebenfalls eine ( vermutlich ehemals) mieser Struktuvertrieb unter Marschmeier, einem Busenfreund von Schröder, der für große SPD-Wahlspenden bekannt war.
Wenn also einige etwas derbere AfDler die etablierten Parteien vor diesem Hintergrund als Lügner beschimpfen, dann ist das sicherlich nicht nett und nicht kultiviert, aber ich kann diesen kaum einen Vorwurf machen. Trotzdem ist es richtig, dass Herr Antoni die Facebook-Seite von dieser Grafik befreit hat. Als Aushängeschild eignet sich so eine Grafik nicht.
Die Grafik stellte im übrigen nicht das Existenzrecht der gewählten Parteien in Frage, wie es Herr Stüttgen gegenüber der AfD tut. Sie bezichtigt diese Parteien als Lügner. Mit dieser weit verbreiteten Ansicht im Volk müssen diese Parteien leben.
II. Sie schreiben: “ Das Scheinargument von Herrn Antoni, dass das nur die ca. 35 Freunde der Parfummanufaktur lesen konnten, zieht einfach nicht!“
Das hat Herr Antoni gar nicht geschrieben. Er hat geschrieben:
„Herr Walter Bojcum bestätigte, dass diese Äußerungen zur Kommentierung von Zeitungsartikel bestehen würden. Die Kommentierungen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und seien zudem nur für Facebook-“Freunde“, also genau 38 Personen, sichtbar.“
Er zitierte Herrn Bojcum, dem Urheber der Texte. Herr Antoni stellte im Namen der Fraktion fest, dass diese Äußerung nicht richtig war.
„Nunmehr habe ich Ihre Webseite zur Kenntnis genommen und Ihren Screenshot (den der Grünen) heruntergeladen. Sie schreiben, dass die Kommentare am 10. August 2014 gelöscht worden seien. Ferner ergibt sich aus dem screenshot, dass die Kommentare zumindest am 10. August 2014 bestanden haben. “
Herr Antoni schlussfolgert im Namen der Fraktion:
„Damit ergeben sich für unsere Fraktion folgende Schlüsse:
[…] I. Es befanden sich auf der Facebook-Seite unakzeptable und unqualifizierte Meinungsäußerungen bis zum 10. August 2014.
II. Diese wurden auf Eigeninitiative des Veröffentlichers am 10. August 2014 beseitigt oder zumindest „privatisiert“.
III. Ihre Fraktion und insbesondere Sie haben diese gelöschten oder „privatisierten“ Äußerungen neu veröffentlicht mit der Absicht, die AfD zu verunglimpfen, wobei Sie dabei billigend in Kauf nehmen, dass sich Personen, die sich mit solchen Äußerungen identifizieren über die erneute und effektivere Verbreitung freuen. “
In den weiteren Ausführungen stellte er klar, dass der von Frau Beate Bojcum getrennt lebende Herr Walter Bojcum die Äußerungen tätigte, was im übrigen Ihrem Parteikollegen Wulf bekannt war, womit wir wieder bei dem Thema „Lüge“ sind, welche wohl in Ihrer Fraktion als legitimes Mittel gilt, zumindest wenn es darum geht, die AfD zu verunglimpfen. ( Warum Sie sich gerade daran stören, als solcher bezeichnet zu werden, erschließt sich mir leider nicht. )
Ferner wies Herr Antoni darauf hin, dass Herr Walter Bojcum nichts mit der AfD zu tun hat. Das dürfte Ihrem Parteikollegen Wulf ebenfalls bekannt gewesen sein, denn Herr Walter Bojcum macht keinen Hehl daraus, dass er von der AfD wenig hält und sich selbst in der Parteienlandschaft ganz links einordnen würde. Herr Antoni weist aber auch hier zurecht darauf hin, dass Sie sich inhaltlich mit ihm selbst auseinandersetzen sollen.
Ich würde Ihnen im übrigen dringendst empfehlen, Ihre verunglimpfenden Äußerungen, die sich gegen Frau Bojcum richten, zu löschen.
Erstens ist Ihnen spätestens seit dem Schreiben bekannt, wer der wahre Urheber der Äußerungen ist und dieser wird dies ggf. auch zeugenschaftlich bestätigen.
Zweitens hatte der wahre Urheber – das ist Ihnen ebenfalls bekannt – seine Äußerungen ab dem 10. August – ohne Ihr zutun – aus der Öffentlichkeit gelöscht. Da Sie nicht Betreiber der Webseite sind, steht und stand es Ihnen nicht zu, diese erneut in seinem Namen oder im Namen der Manufaktur Arnsberg zu veröffentlichen.
Schießlich ist Ihnen mehrfach mitgeteilt worden, dass Frau Bojcum mit den Inhalten inhaltlich nicht in Verbindung gebracht werden will. Es handelt sich nicht um ihre Meinung. Das haben Sie auch als Grüne zu akzeptieren.
Herr Wilhelm,
Ich folgere: Die Verantwortlichen der AfD Arnsberg haben von diesen Entgleisungen nie etwas gewusst und sind natürlich in keinster Weise dafür verantwortlich.
Das ist aber auch wirklich vertrackt mit diesem Neuland Internet. Man muss irgendwie dabei sein, aber hat keine Ahnung von den (Rechts)grundlagen von Neuland. Das kann ich wirklich nachvollziehen.
Es ist eben Neuland, und die dazugehörige Gezetzgebung ist eben auch noch neu. Das Telemediengesetz (TMG), welches diese Rechtsfragen recht eindeutig regelt, existiert erst seit Februar 2007, also erst ca. 7,5 Jahren. Entschuldigen Sie bitte, dass ich von vollkommen fachfremden Personen wie einem Polizeibeamten Herr Antoni oder Rechtsanwälten Frau Bojcum und Herr Wilhelm erwartet habe, dass sie diese brandaktuelle Gesetzgebung schon kennen, Neuland eben.
Auch die vor Inkrafttreten des TMG gültigen Gesetze können Sie wirklich nicht kennen.
TDG, TDDSG und MDStV galten ja schließlich nur von 1997 bis 2007, wo sie dann zum TMG zusammengefasst wurden. Das ist ja schließlich auch erst gute 17 Jahre her, Neuland eben.
Ich entschuldige mich in aller Form dafür, dass ich schon im Jahr 2014 von einem Parteivorsitzenden und Polizeibeamten Antoni erwartet habe, dass er irgendeinen blassen Schimmer von online-Recht und online-Medien hat.
Gleiches gilt natürlich auch für Frau Rechtsanwältin Bojcum, sie kann einfach im Jahre 2014 noch nicht wissen, welche Rechte und Pflichten für gewerbliche Facebook-Seiten gelten.
Und ich entschuldige mich auch bei Ihnen, Herr Wilhelm, dass ich an Sie als Rechtsanwalt ähnlich viel zu hochgeschraubte Erwartungen hatte. Sie gestehen ja selber „dass ich mir facebook-Seiten äußerst ungerne antue“ – obwohl Sie anscheinend laut eigener Aussage notgedrungen sogar eine eigene Facebook-Seite unterhalten. Man muss halt dabei sein im Neuland, ich verstehe das.
Dieses Neuland ist für ewrig Gestrige einfach zu neu, entschuldigen Sie, das hätte ich bedenken sollen.
Herr Wälter,
wenn Sie jemanden wegen Volksverhetzung beschuldigen, dann sollten Sie dies auf der Grundlage des Strafgesetzbuches und nicht des Telemediengesetzes tun. Das Strafgesetzbuch stellt auf verwerfliche Handlungen ab und äußerst selten auf ein vorsätzliches Unterlassen.
Beide Tatbestände sind von Frau Bojcum nicht erfüllt worden. Die Aussagen wurden von Herrn Bojcum getätigt, der das Unternehmen führt, was Herrn Wulf bekannt war.
Laut Ihrer eigenen Aussage waren die Passagen schon Tage zuvor gelöscht, bevor Sie Frau Bojcum derart beschuldigten und beschimpften. Da Frau Bojcum erst durch Ihre öffentlichen Pöbeleien von diesen Passagen Kenntnis erlangte, kann Ihr auch kein vorsätzliches Unterlassen unterstellt werden.
Umgekehrt kann Ihnen vorgehalten werden, dass Sie die Inhalte weiterhin in die Welt tragen, obwohl Sie die Inhalte angeblich missbilligen würden.
Wobei ich einräumen muss, dass ich Ihnen nicht abnehme, dass Sie die Inhalte überhaupt interessier(t)en. Ihnen ging es einfach nur darum, Frau Bojcum zu diskreditieren. Trotz der Schwere der öffentlichen Beschuldigungen haben Sie es noch nicht einmal für wichtig erachtet, Frau Bojcum anzuhören. Dies gilt umso mehr, da Ihr Parteikollege Wulf auch noch in der Gastronomie regelmäßig verkehrte und ihm Herr Bojcum persönlich bekannt ist.
Herr Wilhelm,
die Haftungsfrage für Inhalte auf gewerblichen Websites, auch für gewerbliche Facebook-Seiten, ergibt sich aber nun mal nach TMG und nicht nach StGB, nehmen Sie das endlich mal zur Kenntnis und streiten diese Tatsache nicht ständig wider besseres Wissen (oder Unwissenheit?) ab.
Sie sind gut darin, Nebelkerzen zu werfen und lange Epiloge bis rückwärts in die Ära Brand zu verfassen.
Ändert aber alles nichts daran, dass Frau Beate Bocjum für die Inhalte ihrer gewerblichen Websites verantwortlich ist und war, und Herr Antoni für die Inhalte auf der facebook-Seite der AfD Arnsberg.
Herr Wälter, laut und deutlich haben Sie Frau Bojcum der Volksverhetzung bezichtigt. Da reicht schon ein Blick ins Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung . Sie sollten doch schon wenigstens wissen, worüber Sie die Öffentlichkeit meinen, „informieren“ oder besser: belügen zu müssen. Ihre Augenwischerei bezüglich des Gewerbe- und Telekommunikationsrechts ändert an dieser Tatsache nichts.
Achso, Sie können sogar das Lügen an diesem Punkte nicht sein lassen: „Für die Arnsberger Grünen fallen die dort gemachten Aussagen unter den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. “ http://www.gruene-hsk.de/hetzende-aeusserungen-offener-brief-der-gruenen-arnsberg-an-die-afd/2014/08/15/
Kann es eigentlich sein, dass Sie sich über dieses Bild auf der AfD-Arnsberg-Seite deshalb so ärgern, weil es in Bezug auf die Grünen in Arnsberg so haargenau passt ?!