- Blickpunkt Arnsberg-Sundern-Meschede - https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de -

Förderprogramm für Digitalisierung des Einzelhandels auch in Sundern

Sun­dern. Julia Wage­ner, Wirt­schafts­för­de­rin der Stadt Sun­dern, und Stadt­mar­ke­ting- Mit­ar­bei­te­rin Iris Reich wei­sen die ört­li­chen Ein­zel­händ­ler auf ein För­der­pro­jekt hin, das beson­ders in Coro­na-Zei­ten, aber auch dar­über hin­aus ein wich­ti­ger Bau­stein des sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­dels für Sun­dern sein kann. Ab sofort unter­stützt das Land NRW den Ein­zel­han­del bei der Umset­zung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien. Seit dem 24. Juni läuft der Pro­jekt­auf­ruf „Digi­ta­len und sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del zusam­men­den­ken – Son­der­pro­gramm 2020“.

Sonderprogramm 2020

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie kämp­fen beson­ders klei­ne inha­ber­ge­führ­te Ein­zel­händ­ler mit den wirt­schaft­li­chen Fol­gen. Digi­ta­le Tech­no­lo­gien kön­nen hel­fen die Kri­se zu über­win­den. Die NRW Lan­des­re­gie­rung will nun mit einem Son­der­för­der­pro­gramm den Ein­zel­han­del auf dem Weg in die Digi­ta­li­sie­rung unter­stüt­zen. Der Pro­jekt­auf­ruf „Digi­ta­len und sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del zusam­men­den­ken – Son­der­pro­gramm 2020“ soll hel­fen, dass die Innen­städ­te Nord­rhein-West­fa­lens auch mor­gen noch leben­di­ge Orte bleiben.

Bei der Digi­ta­li­sie­rung des Ein­zel­han­dels in Sun­dern will jetzt ein För­der­pro­gramm hel­fen. Foto: Frank Albrecht / Archiv

Innenstädte sollen lebendige Orte bleiben

Der Pro­jekt­auf­ruf rich­tet sich an sta­tio­nä­re Ein­zel­händ­ler, die nicht mehr als 49 Beschäf­tig­te haben und auf einen Umsatz von maxi­mal 10 Mil­lio­nen Euro oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro kom­men. Geför­dert wer­den kurz­fris­ti­ge Pro­jek­te von Klein­un­ter­neh­men, die sich unter Zuhil­fe­nah­me ent­spre­chen­der IT-Dienst­leis­tun­gen und/oder bera­ten­der Dienst­leis­tung (ein­schließ­lich Schu­lun­gen) sowie der Anschaf­fung not­wen­di­ger Hard- und Soft­ware erst­ma­lig digi­tal auf­stel­len oder den Auf- oder Aus­bau der digi­ta­len Tech­no­lo­gien für ihr Unter­neh­men vor­an­brin­gen wollen.

Auf- und Ausbau digitaler Technologien

Die Pro­jek­te müs­sen zum 31. Dezem­ber 2020 abge­schlos­sen sein. Der Höchst­be­trag der För­de­rung liegt bei 12.000 Euro bei einem För­der­satz von bis zu 90 Pro­zent. Das Pro­jekt muss zudem unmit­tel­bar der Abwehr oder der Abmil­de­rung der Fol­gen der Coro­na-Kri­se die­nen. Pro­jekt­ideen kön­nen ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Pro­jekt­trä­ger Jülich unter fol­gen­dem Link ein­ge­reicht werden:

https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

Unter die­sem Link sind zudem auch wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen sowie das Antrags­for­mu­lar zu finden.

Beitrag teilen