Arnsberg. Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. dazu informiert das Finanzamt Arnsberg: „Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST)“, erläuterte Hans-Jürgen Marx, Leiter des Finanzamts Arnsbergs. „Sollten Sie das Schreiben nicht mehr in Ihren Unterlagen finden, können Sie es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu anfordern“, so Marx weiter.
Lebenslang gültige Nummer
Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird.
- Weitere Informationen zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld finden sich auf den Internetseiten des BZST: www.bzst.de