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Finanzamt hat Eltern-Info zum Kindergeld

Das Finanzamt Arnsberg meldet für 2014 ein Rekordaufkommen von fast 643 Mio. Euro. (Foto. oe)
Das Finanz­amt Arns­berg. (Foto: oe)

Arns­berg. Der Gesetz­ge­ber sieht für Kin­der­geld­zah­lun­gen ab dem 1. Janu­ar 2016 die Anga­be der Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer sowohl der Eltern als auch des Kin­des vor. dazu infor­miert das Finanz­amt Arns­berg: „Ihre Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die Ihres Kin­des fin­den Sie im jewei­li­gen Mit­tei­lungs­schrei­ben des Bun­des­zen­tral­amts für Steu­ern (BZST)“, erläu­ter­te Hans-Jür­gen Marx, Lei­ter des Finanz­amts Arns­bergs. „Soll­ten Sie das Schrei­ben nicht mehr in Ihren Unter­la­gen fin­den, kön­nen Sie es über das Ein­ga­be­for­mu­lar im Inter­net­por­tal des BZST neu anfor­dern“, so Marx weiter.

Lebenslang gültige Nummer

Jeder Bür­ger, unab­hän­gig vom Alter, hat in 2008 auto­ma­tisch die elf­stel­li­ge Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vom BZST zuge­schickt bekom­men. Für jedes nach 2008 gebo­re­ne Kind erteilt das BZST die­se direkt nach der Geburt. Die Num­mer ist ein Leben lang gül­tig und nicht iden­tisch mit der Steu­er­num­mer, die vom Finanz­amt erteilt wird.

  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ein­füh­rung der Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer beim Kin­der­geld fin­den sich auf den Inter­net­sei­ten des BZST: www.bzst.de

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