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Finanzamt Arnsberg: Ferienjobs meist steuerfrei

Das Finanzamt Arnsberg meldet für 2014 ein Rekordaufkommen von fast 643 Mio. Euro. (Foto. oe)
Das Finanz­amt Arns­berg. (Foto. oe)

Arns­berg. Die Som­mer­fe­ri­en und Semes­ter­fe­ri­en sind für vie­le Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Stu­die­ren­de die schöns­te Zeit im Jahr. Urlaub, Erho­lung und Freun­de tref­fen ste­hen auf dem Pro­gramm. Vie­le nut­zen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschen­geld auf­zu­bes­sern. Hans-Jür­gen Marx, Lei­ter des Finanz­amts Arns­bergs, emp­fiehlt ihnen, ein paar steu­er­li­che Hin­wei­se zu beach­ten. “Die Rege­lun­gen sind ganz unkom­pli­ziert und soll­ten nie­man­den von sei­nem Job abhal­ten. Denn die aller­meis­ten Feri­en­job­ber zah­len letzt­lich über­haupt kei­ne Steuern.“

Bis 11.822 Euro keine Lohnsteuer

Feri­en­job­ber müs­sen ihrem Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich ihre Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, ihr Geburts­da­tum und die Infor­ma­ti­on, ob es sich um das ers­te Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis han­delt, mit­tei­len. Anhand die­ser Anga­ben kann der Arbeit­ge­ber die Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le, zum Bei­spiel Steu­er­klas­se und Reli­gi­on, elek­tro­nisch abru­fen. Behält der Arbeit­ge­ber zu viel Lohn­steu­er ein, kön­nen sich die Feri­en­job­ber die­se nach Ablauf des Kalen­der­jah­res mit einer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt zurück­ho­len. „Bei einem Brut­to­ar­beits­lohn von bis zu 11.822 Euro im Jahr 2016 fällt zum Bei­spiel in der Steu­er­klas­se I, also für Ledi­ge, gar kei­ne Lohn­steu­er an“, so Marx. Unab­hän­gig davon hat der Arbeit­ge­ber wie bis­her in bestimm­ten Fäl­len, zum Bei­spiel bei 450-Euro-Jobs, die Mög­lich­keit, die Lohn­steu­er pau­schal zu ver­steu­ern und die­se für den Feri­en­job­ber zu über­neh­men. Marx emp­fiehlt, die unter­schied­li­chen Besteue­rungs­mög­lich­kei­ten in einem Gespräch mit dem Arbeit­ge­ber vor­ab zu klären.

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