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Feuerwehr warnt vor vermeintlichen Rauchmelder-Kontrolleuren

Es gibt eine Vielzahl von Rauchmeldern auf dem Markt. (Foto (C) www.rauchmelder-lebensretter.de )
Es gibt eine Viel­zahl von Rauch­mel­dern auf dem Markt. (Foto © www.rauchmelder-lebensretter.de )

Sun­dern. Da im Stadt­ge­biet Sun­dern mög­li­cher­wei­se ver­meint­li­che Kon­trol­leu­re vor­ge­ben, im Auf­trag der Feu­er­wehr die Umset­zung der Rauch­mel­der­pflicht zu kon­trol­lie­ren, gibt die Feu­er­wehr der Stadt Sun­dern fol­gen­de Hinweise:
  • Weder gab noch gibt es durch oder im Auf­trag der Feu­er­wehr ent­spre­chen­de Kontrollen!
  • Sol­che Kon­trol­len sind auch nicht vor­ge­se­hen oder geplant!
  • Das von den ver­meint­li­chen Kon­trol­leu­ren genann­te Datum vom 1. Janu­ar 2016 zur Umset­zung der soge­nann­ten „Rauch­mel­der­pflicht“ ist falsch!
  • Laut § 49 Abs, 1 der Lan­des­bau­ord­nung (BauO NRW) müs­sen Neu­bau­ten seit dem 1. März 2013 in Schlaf- und Kin­der­zim­mern sowie in Flu­ren mit angren­zen­den Auf­ent­halts­räu­men mit Rauch­mel­dern aus­ge­stat­tet werden.
  • Vor die­sem Stich­tag errich­te­te Wohn­ein­hei­ten müs­sen bis zum 31. Dezem­ber 2016 ent­spre­chend mit Rauch­mel­dern nach­ge­rüs­tet werden.

„Natür­lich möch­ten wir an die­ser Stel­le auf die Wich­tig­keit von Rauch­mel­dern hin­wei­sen,“ so Frank Sied­hoff, Pres­se­spre­cher der Sun­derner Feu­er­wehr. „Rauch­mel­der ermög­li­chen Ihnen im Brand­fall eine recht­zei­ti­ge Flucht vor dem gif­ti­gen Brand­rauch der bei einem Feu­er ent­steht. Rauch­mel­der ret­ten Leben! Bei Fra­gen steht Ihnen Ihre Feu­er­wehr ger­ne zur Verfügung!“

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