Ferienpark Amecke: Starke Zweifel an Brodels Darstellung

Auf­fal­lend ist, dass der Bür­ger­meis­ter in sei­ner Erklä­rung betont, die Grund­stü­cke sei­en unter der Hand ver­kauft wor­den, ohne das dies „direkt“ der Kanz­lei oder der Stadt ange­zeigt wor­den sei. Aus der Vor­kaufs­an­zei­ge ließ sich nach Ein­schät­zung von Bau­sach­ver­stän­di­gen auch im Rat jedoch ein­deu­tig auf den geplan­ten Ver­kauf an eine ande­re Par­tei schlie­ßen. Denn wenn die Ver­käu­fer nur mit der Stadt ver­han­delt hät­ten, hät­ten sie die ja nicht fra­gen müs­sen, ob sie bei einer Ver­äu­ße­rung an einen Drit­ten beab­sich­ti­ge, ein Vor­kaufs­recht aus­zu­üben. Bro­del hät­te des­halb sofort den Rat unter­rich­ten müs­sen, wer­fen ihm Klein und Mit­glie­der ande­rer Frak­tio­nen, auch der SPD, daher vor. „Sich jetzt als betro­ge­nen Held hin­zu­stel­len, obwohl er uns hat im Dun­keln ste­hen las­sen, ist ziem­lich dane­ben“, kri­ti­siert ein Rats­mit­glied. Hin­ter­fragt wird auch, war­um die Ver­hand­lun­gen der Stadt mit den Ver­käu­fern sich seit Anfang Sep­tem­ber solan­ge hin­zo­gen, wenn die Kauf­of­fer­te nach Dar­stel­lung von Bro­del doch „schnell“ ange­nom­men wer­den soll­te, und war­um er den Rat und die Frak­tio­nen über die juris­ti­schen Pro­ble­me zwi­schen­zeit­lich nicht infor­miert hat.

Juraprofessor: Bebauungsplan aufheben

Der Müns­te­ra­ner Jura-Pro­fes­sor Bischo­pink rät in einer recht­li­chen Stel­lung­nah­me für die WiSu-Frak­ti­on, die dem Blick­punkt vor­liegt, dazu, dass der Rat den Bebau­ungs­plan auf­hebt und eine Ver­än­de­rungs­sper­re für das Feri­en­park­ge­län­de erlässt. Denn nach sei­ner Ein­schät­zung ist der Bebau­ungs­plan von Anfang an juris­tisch unwirk­sam, weil ihn der dama­li­ge CDU-Bür­ger­meis­ter Wolf erst unter­zeich­net hat­te, nach­dem er ver­öf­fent­licht wur­de. Der Rat müs­se dazu ein förm­li­ches Ver­fah­ren ein­lei­ten und eine Sat­zung für das Gelän­de beschlie­ßen, die den Bau der Feri­en­häu­ser ver­hin­dern wür­de, schreibt Bischo­pink. Einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch kön­ne die neu­en Eigen­tü­me­rin in die­sem Fall nicht erhe­ben. Ein Vor­kaufs­recht habe die Stadt jedoch nicht gehabt, da der Bebau­ung­plan kei­ne Flä­chen für öffent­li­che Zwe­cke fest­le­ge, glaubt der Rechtsexperte.

Helma zu Gesprächen bereit

Die Hel­ma Feri­en­im­mo­bi­li­en GmbH erklär­te sich zur Gesprä­chen mit der Stadt und kri­ti­schen Anwoh­nern und Bür­gern bereit, die den Feri­en­park seit Beginn der ers­ten Pla­nun­gen 2004 ableh­nen. Bro­del hat­te ange­kün­digt, man wer­de dem neu­en Besit­zer „deut­lich machen, dass wir hier weder einen rie­sen­haf­ten Feri­en­park wol­len und eben­so wenig Häu­ser, die nicht in die Land­schaft pas­sen“. Das betref­fe die Grö­ße und die äuße­re Gestal­tung. Der Geschäfts­füh­rer der Bau­ge­sell­schaft, Per Bar­lag Arn­holm, teil­te dazu dem Blick­punkt auf Anfra­ge mit, „dass wir zeit­nah unser Vor­ha­ben den poli­ti­schen Gre­mi­en und – wenn gewünscht – auch der Öffent­lich­keit vor­stel­len wer­den. Die ent­spre­chen­den Ter­mi­ne wer­den wir mit Herrn Bür­ger­meis­ter Bro­del in Kür­ze abstim­men.“ Sei­ne Fir­ma habe „Erfah­run­gen mit ver­schie­de­nen Vor­be­hal­ten in der Bevöl­ke­rung gemacht und haben dar­aus einen pro­fes­sio­nel­len Umgang ent­wi­ckelt, der die­se Vor­be­hal­te aus­räu­men könnte.“

Nicht äußern woll­te sich Arn­holm zu Bro­dels Dar­stel­lung, wie der Kauf abge­lau­fen ist, und auch nicht auf die Fra­ge, seit wann Hel­ma mit den nie­der­län­di­schen und bel­gi­schen Ver­käu­fern ver­han­delt hat. Eben­so ver­wei­ger­te er Aus­kunft, wer für die Anschluss­ge­büh­ren für das Gelän­de auf­kom­men wird. Bro­del und SPD-Frak­ti­ons­chef Micha­el Ste­che­le haben ange­kün­digt, dass die Stadt an den Gebüh­ren von zwei Mil­lio­nen Euro fest­hal­te und die­se not­falls von der neu­en Eigen­tü­me­rin ein­kla­gen werde.

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