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Ferien in Zeiten von Corona: Was ist noch alles erlaubt? Was verboten…

Was ist in Zei­ten von Coro­na eigent­lich gesetz­lich gebo­ten oder ver­bo­ten? Bund und Land haben in den letz­ten bei­den Wochen eine gan­ze Rei­he von Geset­zen und Ver­ord­nun­gen erlas­sen, die das öffent­li­che Leben regeln. Gera­de im Hin­blick auf die bevor­ste­hen­den Oster­fei­er­ta­ge möch­te der Kri­sen­stab des Hoch­sauer­land­krei­ses das Wich­tigs­te ein­mal zusammenfassen:

Ein­kau­fen

Eine Viel­zahl von Geschäf­ten ist der­zeit geschlos­sen. Aus­ge­nom­men sind aber die Geschäf­te für die Grund­ver­sor­gung. Lebens­mit­tel­lä­den, Apo­the­ken und Dro­ge­rien sind unein­ge­schränkt wei­ter­hin geöff­net. Ihre Öff­nungs­zei­ten sind durch die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW sogar aus­ge­wei­tet worden.
Eine Ver­knap­pung bestimm­ter Pro­duk­te ist aus Sicht des Kri­sen­sta­bes auch nicht zu befürch­ten. Die zwi­schen­zeit­li­che lee­ren Nudel- und Toi­let­ten­pa­pier­re­ga­le hat­ten ihre Ursa­che nicht dar­in, dass in Deutsch­land nicht mehr genug Nudeln oder Toi­let­ten­pa­pier vor­han­den gewe­sen wären, son­dern dar­in, dass die Spe­di­tio­nen auf­grund von Hams­ter­käu­fen mit der Nach­lie­fe­rung nicht mehr nachkamen.

Keine Verknappung von bestimmten Produkten zu befürchten

Die Schlie­ßung von Läden der Grund­ver­sor­gung oder die Ratio­nie­rung bestimm­ter Pro­duk­te sind des­halb nicht zu befürch­ten. Es besteht also auch kein Grund für Hams­ter­käu­fe. Von Geset­zes wegen sind die Ein­zel­händ­ler gehal­ten, den größt­mög­li­chen Schutz der Kun­den sicher zu stel­len. Des­halb gel­ten in vie­len Geschäf­ten für das Ein­kau­fen beson­de­re Regeln, z.B. dass jeder Kun­de, egal, wie vie­le Arti­kel er kau­fen möch­te, einen Ein­kaufs­wa­gen benut­zen muss. Die­se und ande­re Vor­sichts­maß­nah­men sol­len hel­fen, Abstand zu hal­ten und eine zu gro­ße Anzahl von Kun­den auf zu engem Raum zu ver­hin­dern. Auch wenn das hin und wie­der läs­tig ist, bit­te der Kri­sen­stab dar­um, sol­chen Bit­ten Fol­ge zu leisten.

Vorsichtsmaßnahmen beim Einkaufen beachten

Was den bevor­ste­hen­den Ein­kauf für das kom­men­de Oster­wo­chen­en­de angeht, noch eine wei­te­re Bit­te: Kau­fen Sie, soweit mög­lich, früh­zei­tig ein, damit die Geschäf­te am Kar­sams­tag nicht zu voll wer­den. Nut­zen Sie für Ihren Ein­kauf auch die Wochen­märk­te, die vie­ler­orts am Sams­tag statt­fin­den. Unter frei­em Him­mel ist das Anste­ckungs­ri­si­ko gerin­ger als in den geschlos­se­nen Räu­men der Supermärkte.

Besu­che zu Ostern

Anders als in ande­ren Bun­des­län­dern ist der Besuch unter Freun­den und Ver­wand­ten in NRW nicht ein­ge­schränkt und wei­ter­hin erlaubt. Das Land NRW setzt hier auf die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Men­schen in unse­rem Land.

Das Oster­kaf­fee­trin­ken mit der Fami­lie und das Gril­len mit Freun­den im eige­nen Gar­ten sind also wei­ter­hin grund­sätz­lich erlaubt. Bit­te über­le­gen Sie aber im eige­nen Inter­es­se und im Inter­es­se ihrer Gäs­te, wen und wie vie­le Per­so­nen Sie ein­la­den! Gera­de älte­re und kran­ke Men­schen sind bei einer Infek­ti­on beson­ders gefähr­det! Hal­ten Sie die Per­so­nen­an­zahl bit­te so gering wie möglich.

Auf Osterkaffeetrinken mit vielen besser verzichten

Wich­tig: Geschützt sind sol­che Tref­fen im pri­va­ten Bereich, in der Öffent­lich­keit sind sie der­zeit nicht erlaubt. Also bit­te kein Pick­nick auf der grü­nen Wie­se und kein Gril­len im Stadt­park. Denn nur auf dem eige­nen Grund­stück haben Sie die Kon­trol­le dar­über, wer zu Ihnen und damit Ihnen und Ihrer Fami­lie nahe kommt!
Und: Auch das Gril­len und Kaf­fee­trin­ken im eige­nen Gar­ten hat sei­ne Gren­zen. Dann näm­lich, wenn es ein­deu­tig den Cha­rak­ter einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung annimmt. Dann sind die Ord­nungs­äm­ter der Städ­te und Gemein­den gehal­ten, einzuschreiten.

Ordnungsämter müssen einschreiten

Auch hier gilt also: Den­ken Sie an sich und Ihre Fami­lie! So schön eine gro­ße Par­ty ein­mal wie­der wäre, holen Sie sie lie­ber im Som­mer nach, als jetzt unnö­tig jeman­den zu gefährden.

Oster­spa­zier­gang

In vie­len Fami­li­en hat er Tra­di­ti­on: Der Oster­spa­zier­gang. Und gera­de an dem lan­gen Wochen­en­de und gera­de jetzt, wo wir alle schon viel Zeit zu Hau­se ver­bracht haben, tut ein Spa­zier­gang durch unse­re Sau­er­län­der Wäl­der viel­leicht auch beson­ders gut. Anders als in ande­ren Bun­des­län­dern gibt es in Nord­rhein-West­fa­len kei­ne Aus­gangs­sper­re. Der Oster­spa­zier­gang muss also auch in Zei­ten von Coro­na nicht aus­fal­len. Natür­lich dür­fen Sie sich auch unter­hal­ten, wenn Sie unter­wegs Ver­wand­te, Freun­de und Bekann­te treffen.

Auf Osterspaziergang nicht verzichten

Aber bit­te hal­ten Sie Abstand! Wenn Ihnen ande­re Spa­zier­gän­ger begeg­nen, gehen Sie sich so gut wie mög­lich aus dem Weg. Wenn Sie sich mit ande­ren Men­schen, mit denen Sie nicht zusam­men woh­nen, unter­hal­ten, blei­ben Sie soweit wie mög­lich von­ein­an­der ent­fernt ste­hen und hal­ten Sie sich nicht zu lan­ge auf.

Besu­che in Senio­ren­hei­men, Kran­ken­häu­sern und Ein­rich­tun­gen für Behinderte

Älte­re und kran­ke Men­schen sind Hoch­ri­si­ko­grup­pen bei einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus. Besu­che in Senio­ren­hei­men, Kran­ken­häu­sern und Ein­rich­tun­gen für Behin­der­te sind des­halb im Augen­blick grund­sätz­lich unter­sagt. Auch wenn die Fami­lie gera­de zu Ostern zusam­men sein möch­te – bit­te haben Sie dafür Ver­ständ­nis! Rufen Sie lie­ber ein­mal mehr an, und viel­leicht freut sich der ein oder ande­re ja auch über ein klei­nes Oster­päck­chen, das dies­mal der Post­bo­te bringt.

Osterpäckchen oder Brief

Tipp des Kri­sen­sta­bes: „Trotz der der­zei­ti­gen Ein­schrän­kun­gen wünscht der Kri­sen­stab des Hoch­sauer­land­krei­ses allen Sau­er­län­dern und Sau­er­län­de­rin­nen ein fro­hes Oster­fest! Machen Sie das Bes­te aus der der­zei­ti­gen Situation!“

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