Sundern. Im Vorfeld der Haushaltsverabschiedung im Rat am Donnerstag hat sich die FDP Sundern gegen eine fortlaufende Zahlung der freiwilligen Leistungen der Schülerfahrtkosten ausgesprochen, da keine Kompensierung vorliege.
900.000 Euro für Pflichtaufgabe
Die FDP-Vorsitzende Dorothee Thiele verweist auf die Regelung der Schülerfahrtkosten in der NRW-Landesverordung: Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten hätten Schüler der Klassen 1 bis 4 bei mehr als 2,0 km Schulweg, der Klassen 5 bis 10 bei mehr als 3,5 km Schulweg sowie der Klassen 11 und 12: bei mehr als 5,0 km Schulweg. Diese Vorgaben seien eine Verordnung des Landes NRW und gälten in ganz NRW für alle Schulen. Dieses sei somit eine Pflichtaufgabe der Stadtverwaltung Sundern. Diese Aufgabe werde duch das Schulamt verwaltet, geprüft und durchgeführt. Für die Schüler im Stadtgebiet Sundern würden dazu jährlich rund 900.000 Euro aus dem laufenden Haushalt der Stadt Sundern bezahlt.
Keine Kompensierung für freiwillige Leistung
Fahrtkosten außerhalb dieser Landesverordnung seien bislang ebenfalls durch die Stadt Sundern
finanziert, also als freiwillige Leistungen in den Haushalt eingestellt worden, so Thiele. Da sich die Stadt Sundern in der Haushaltssicherung befinde, dürften keine freiwilligen Leistungen mehr ausbezahlt werden, ohne dass eine Kompensierung der Maßnahme vorgelegt werden könne. Dieses sei bislang nicht erfolgt. Daher spreche sich die FDP Sundern gegen eine fortlaufende Zahlung der freiwilligen Leistungen der Schülerfahrtkosten aus, da keine Kompensierung vorliege.
Eine Antwort
damit hat sich die FDP in der Angelegenheit politisch in Aus geschossen; bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge solte die FDP haftbar gemacht werden, sollten die FGahrtkosten nicht übernommen werden!