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FDP lehnt freiwillige Erstattung von Schülerfahrtkosten ab

Der poli­ti­sche Streit um frei­wil­li­ge Schü­ler­fahrt­kos­ten­er­stat­tung hält an. (Foto: RLG)

Sun­dern. Im Vor­feld der Haus­halts­ver­ab­schie­dung im Rat am Don­ners­tag hat sich die FDP Sun­dern gegen eine fort­lau­fen­de Zah­lung der frei­wil­li­gen Leis­tun­gen der Schü­ler­fahrt­kos­ten aus­ge­spro­chen, da kei­ne Kom­pen­sie­rung vorliege.

900.000 Euro für Pflichtaufgabe

Die FDP-Vor­sit­zen­de Doro­thee Thie­le ver­weist auf die Rege­lung der Schü­ler­fahrt­kos­ten in der NRW-Lan­des­ver­or­dung: Anspruch auf Erstat­tung der Schü­ler­fahrt­kos­ten hät­ten Schü­ler der Klas­sen 1 bis 4 bei mehr als 2,0 km Schul­weg, der Klas­sen 5 bis 10 bei mehr als 3,5 km Schul­weg sowie der Klas­sen 11 und 12: bei mehr als 5,0 km Schul­weg. Die­se Vor­ga­ben sei­en eine Ver­ord­nung des Lan­des NRW und gäl­ten in ganz NRW für alle Schu­len. Die­ses sei somit eine Pflicht­auf­ga­be der Stadt­ver­wal­tung Sun­dern. Die­se Auf­ga­be wer­de duch das Schul­amt ver­wal­tet, geprüft und durch­ge­führt. Für die Schü­ler im Stadt­ge­biet Sun­dern wür­den dazu jähr­lich rund 900.000 Euro aus dem lau­fen­den Haus­halt der Stadt Sun­dern bezahlt.

Keine Kompensierung für freiwillige Leistung

Fahrt­kos­ten außer­halb die­ser Lan­des­ver­ord­nung sei­en bis­lang eben­falls durch die Stadt Sundern
finan­ziert, also als frei­wil­li­ge Leis­tun­gen in den Haus­halt ein­ge­stellt wor­den, so Thie­le. Da sich die Stadt Sun­dern in der Haus­halts­si­che­rung befin­de, dürf­ten kei­ne frei­wil­li­gen Leis­tun­gen mehr aus­be­zahlt wer­den, ohne dass eine Kom­pen­sie­rung der Maß­nah­me vor­ge­legt wer­den kön­ne. Die­ses sei bis­lang nicht erfolgt. Daher spre­che sich die FDP Sun­dern gegen eine fort­lau­fen­de Zah­lung der frei­wil­li­gen Leis­tun­gen der Schü­ler­fahrt­kos­ten aus, da kei­ne Kom­pen­sie­rung vorliege.

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Eine Antwort

  1. damit hat sich die FDP in der Ange­le­gen­heit poli­tisch in Aus geschos­sen; bei Ein­tritt einer schwer­wie­gen­den Fol­ge sol­te die FDP haft­bar gemacht wer­den, soll­ten die FGahrt­kos­ten nicht über­nom­men werden!

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