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FDP im HSK sieht Blitzmarathon kritisch

Der zweite bundesweite Blitzmarathon kommt am 18. und 19. September.
Der zwei­te bun­des­wei­te Blitz­ma­ra­thon lief am 18. und 19. September.

Arnsberg/HSK. Fried­helm Wal­ter, Arns­ber­ger FDP-Poli­ti­ker und Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Libe­ra­len im HSK-Kreis­tag kri­ti­siert den Blitz­ma­ra­thon wegen der erheb­li­chen Bin­dung von Polizeikräften.

 400 Dienststunden und nur vier Prozent geblitzte Autofahrer

Wal­ter resü­miert: „Beim letz­ten bun­des­wei­ten Blitz­ma­ra­thon im Sep­tem­ber die­ses Jah­res waren im Hoch­sauer­land­kreis 58 Poli­zei­be­am­te ein­ge­setzt, ins­ge­samt wur­den 409 Dienst­stun­den auf­ge­wen­det. An den zwei Tagen wur­den rund 8500 Fahr­zeu­ge wur­den kon­trol­liert. Die­se Zah­len nann­te Innen­mi­nis­ter Jäger in einer „Klei­nen Anfra­ge“ von Frau Susan­ne Schnei­der FDP/MdL. Da die Kon­trol­len und die Mess­punk­te ange­kün­digt waren, sind alle Auto­fah­rer gewarnt gewe­sen. Ent­spre­chend weni­ge sind des­we­gen an die­sen Tagen geblitzt wor­den – nur knapp 4 % aller Auto­fah­rer waren zu schnell. An ande­ren Tagen im Jahr liegt die­ser Wert nach lan­des­wei­ten poli­zei­li­chen Erfah­run­gen regel­mä­ßig durch­schnitt­lich zwi­schen 8 und 10 %.“

 Blitzmarathon eine reine PR-Aktion“

Friedhelm Walter, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion. (Foto: FDP)
Fried­helm Wal­ter, Vor­sit­zen­der der FDP-Kreis­tags­frak­ti­on. (Foto: FDP)

„Ich bin mir mit der FDP-Land­tags­frak­ti­on einig, dass der Blitz­ma­ra­thon in die­ser Form eine rei­ne PR-Akti­on ist“, for­mu­liert der FDP- Frak­ti­ons-vor­sit­zen­de. „Unbe­strit­ten bleibt die Tat­sa­che, dass eine hohe Zahl von Dienst­stun­den durch die­sen Ein­satz gebun­den wer­den und für den Bür­ger stellt sich die Fra­ge, ob die­se Kapa­zi­tä­ten nicht an ande­rer Stel­le wert­vol­ler für die öffent­li­che Sicher­heit ein­ge­setzt hät­ten wer­den kön­nen. Denn die Ver­kehrs­über­wa­chung ist nur eine Teil­auf­ga­be der Polizei.“

Geschwindigkeitsüberwachung auf Gefahrenpunkte begrenzen

Fried­helm Wal­ter wei­ter: „Um nicht miß­ver­stan­den zu wer­den. Selbst­ver­ständ­lich ist die Ver­kehrs­über­wa­chung und ins­be­son­de­re das Fest­stel­len von Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen eine wich­ti­ge Auf­ga­be. Sie soll­te sich aber ins­be­son­de­re auf fest­ge­stell­te Gefah­ren­punk­te begren­zen und nicht, wie der Ver­kehrs­mi­nis­ter NRW Ralf Jäger aus­drück­lich fest­ge­stellt hat, sich auf den gesam­ten Ver­kehrs­raum erstre­cken. So könn­te der Ein­druck ent­ste­hen, dass die Buß­gel­derzie­lung im Vor­der­grund poli­zei­li­cher Arbeit steht.“

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Eine Antwort

  1. Allei­ne unter dem Gesichts­punkt Per­so­nal- und Res­sour­cen­ein­satz im Ver­gleich zum „Ertrag“ ist der Denk­an­satz richtig.
    Was bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang aller­dings die Tat­sa­che, dass an die­sem Tag „nur“ rund 4 Pro­zent der gemes­se­nen Auto­fah­rer zu schnell waren im Ver­gleich zu den Tagen, an denen Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen nicht so offen­siv ange­kün­digt wer­den und der Pro­zent­satz bei 8 – 10 Pro­zent liegt?
    Ist dies nicht gleich­be­deu­tend damit, dass somit die Gefahr für z. B. geschwin­dig­keits­be­ding­te Unfäl­le hal­biert wur­de? So etwas ist nur schwie­rig mess­bar, könn­te mit­tel­fris­tig aber ermit­telt wer­den, wenn aus­sa­ge­kräf­ti­ge Ver­glei­che ange­stellt werden.
    Somit wird die Poli­zei nicht nur repres­siv, son­dern ins­be­son­de­re prä­ven­tiv tätig. Ich fin­de, dies ist auch beson­de­re Anstren­gun­gen wert.
    Den­noch ist es rich­tig, dass man stets prü­fen muss, ob sich der Auf­wand auch umfas­send „lohnt“.

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