FDP-Fraktion: Sondernutzungssatzung zeitweise aussetzen

Sun­dern. In der Son­der­nut­zungs­sat­zung der Stadt Sun­dern (Sat­zung über Erlaub­nis­se und Gebüh­ren für Son­der­nut­zun­gen an öffent­li­chen Stra­ßen) wird die Benut­zung von öffent­li­chen Stra­ßen, Wegen und Plät­zen, die über einen soge­nann­ten „Gemein­ge­brauch“ hin­aus­ge­hen, gesetz­lich gere­gelt. Dem­nach wird eine Son­der­nut­zungs­er­laub­nis für „erlaub­nis­be­dürf­ti­ge Son­der­nut­zun­gen“ nur auf Antrag erteilt. Die­ser muss schrift­lich, spä­tes­tens 2 Wochen vor­her, mit Anga­ben über Ort, Art, Umfang und Dau­er der Son­der­nut­zung gestellt werden.

Die FDP-Frak­ti­on for­dert nun in einem Antrag (08.06.21), dass die Stadt Sun­dern die­se Son­der­nut­zungs­sat­zung für das gesam­te Stadt­ge­biet vom 01.07.2021 bis 30.09.2021, an den Wochen­en­den (Frei­tag bis Sonn­tag), außer Kraft setzt.

Imbiss- und Getränkestände ohne Antrag ermöglichen

Ver­ei­nen aus dem Stadt­ge­biet Sun­dern soll laut Antrag, unter Beach­tung sicher­heits­re­le­van­ter Vor­ga­ben (Ret­tungs­we­ge etc.), gestat­tet wer­den, Imbiss- und Geträn­ke­stän­de bei­spiels­wei­se im Bereich der Fuß­gän­ger­zo­ne ohne Antrag auf­zu­stel­len und zu betrei­ben. Idea­ler­wei­se kön­nen sich auch die Gas­tro­no­men und Ein­zel­händ­ler vor Ort betei­li­gen, so heißt es in dem Antrag.

Erleichterungen als Ausgleich zu Erschwernissen durch Corona

Begrün­det wird der Antrag von der FDP-Frak­ti­on damit, dass die Coro­na-Pan­de­mie den Sun­derner Bür­ge­rin­nen und
Bür­gern, aber auch den Ver­ei­nen, eini­ges abver­langt hat. Ver­ei­ne konn­ten kei­ne Ein­nah­men erzie­len weil alle
Ver­an­stal­tun­gen unter­sagt waren, so heißt es in dem Antrag. Durch die zeit­lich begrenz­te Aus­set­zung der Son­der­nut­zungs­sat­zung kön­nen Ver­ei­ne mit eige­nen Ideen ver­su­chen, zumin­dest einen klei­nen Teil ihrer ent­gan­ge­nen Ein­nah­men zu kom­pen­sie­ren, so die FDP-Fraktion.

Höherer Zulauf für Einzelhandel und Dienstleister

Wei­ter heißt es in der Begrün­dung, dass die Aus­set­zung der Son­der­nut­zungs­sat­zung zu einer Bele­bung der Innen­stadt bei­tra­gen wür­de, und dabei die Auf­ent­halts­qua­li­tät in der Fuß­gän­ger­zo­ne erhöht wer­den wür­de. Ein­zel­han­del und Dienst­leis­ter könn­ten an den Frei­ta­gen und Sams­ta­gen eben­falls von einem erwar­te­ten höhe­ren Zulauf pro­fi­tie­ren, so die FDP-Fraktion.

 

 

(Quel­le: FDP-Frak­ti­on im Rat der Stadt Sundern)

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