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Falsche Polizisten weiter kreisweit aktiv

Vor allem älte­re Mit­bür­ger haben ver­mehrt fal­sche Poli­zei am Tele­fon. (Foto: Polizei)

Arnsberg/HSK. Schon wie­der haben Betrü­ger ver­sucht, das Geld älte­rer Mit­men­schen zu ergau­nern. Die­ses Mal in Arns­berg, Mesche­de, Schmal­len­berg und Bri­lon. Ins­ge­samt elf Fäl­le wur­den bei der Poli­zei am Wochen­en­de angezeigt.

Angerufene ließen sich nicht täuschen

Die Taten ereig­ne­ten sich in den meis­ten Fäl­len am Sonn­tag­abend. „Die Vor­ge­hens­wei­se der Betrü­ger ist gemein und hin­ter­häl­tig. Erfreu­li­cher­wei­se hat­ten die Betrü­ger mit ihrer Masche kei­nen Erfolg“, so Poli­zei­spre­cher Sebas­ti­an Held. „Alle Ange­ru­fe­nen ver­hiel­ten sich genau rich­tig und lie­ßen sich nicht auf fau­le Mätz­chen ein.“

Die Täter suchen sich bevor­zugt älte­re Mit­bür­ger aus. Sie rufen ihre Opfer an und geben sich als Poli­zis­ten aus. Hier­bei erscheint häu­fig die ört­li­che Vor­wahl in Ver­bin­dung mit der 110 im Tele­fon­dis­play. Mitt­ler­wei­le unter­drü­cken die Täter auch ihre Num­mern. Mit einer geschick­ten Gesprächs­füh­rung war­nen die Täter zum Bei­spiel vor einem angeb­lich bevor­ste­hen­den Ein­bruch. Die Bewoh­ner erhal­ten den Tipp, das gesam­te Bar­geld und den wert­vol­len Schmuck im Haus zu sam­meln, um es von einem Kri­mi­nal­be­am­ten abho­len und an einen „siche­ren Ort“ brin­gen zu las­sen und das Geld zurück­zu­brin­gen, wenn die Gefahr gebannt sei.

Tipps der Polizei

Mit die­sen Tipps der Poli­zei kön­nen Sie sich vor Trick­be­trü­gern schützen:

  • Rufen Sie beim gerings­ten Zwei­fel die ech­te Poli­zei unter dem Not­ruf 110 an.
  • Infor­mie­ren Sie Ihre Fami­lie, Freun­de oder Nachbarn.
  • Für Betrü­ger ist es ein gerin­ger Auf­wand, die Tele­fon­num­mer als 110 erschei­nen zu las­sen. Die ech­te Poli­zei über­trägt nie­mals die Not­ruf­num­mer 110 auf das ange­ru­fe­ne Telefondisplay.
  • Geben Sie am Tele­fon nie­mals Details zu Ihren finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder ande­re Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Personen.
  • Las­sen Sie Unbe­kann­te vor Ihrer Woh­nungs­tür: Sie sind grund­sätz­lich nicht ver­pflich­tet, jeman­den unan­ge­mel­det in Ihre Woh­nung zu lassen.
  • For­dern Sie von angeb­li­chen Amts­per­so­nen, zum Bei­spiel Poli­zis­ten, den Dienstausweis.

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