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Falsche Polizei ruft mindestens fünf Senioren in Langscheid an

Vor allem älte­re Mit­bür­ger haben ver­mehrt fal­sche Poli­zei am Tele­fon. (Foto: Polizei)

Sun­dern. Im gesam­ten Kreis­ge­biet kommt es immer wie­der zu Anru­fen von fal­schen Poli­zis­ten. In Lang­scheid wur­den am Don­ners­tag abend gleich fünf Fäl­len der ech­ten Poli­zei gemel­det wur­den. Die Anru­fer benutz­ten fol­gen­de Ruf­num­mer: 02933 902035111.

Betrugsmasche diesmal gescheitert

„Die Lang­schei­der reagier­ten genau rich­tig und lie­ßen sich nicht auf die Betrugs­ma­sche ein“, so Poli­zei­spre­cher Sebas­ti­an Held. „Ein Scha­den konn­te somit ver­hin­dert wer­den.“ Die Täter suchen sich bevor­zugt älte­re Mit­bür­ger aus. Sie rufen ihre Opfer an und geben sich als Poli­zis­ten aus. Hier­bei erscheint häu­fig die ört­li­che Vor­wahl in Ver­bin­dung mit der 110 im Tele­fon­dis­play. Mit einer geschick­ten Gesprächs­füh­rung war­nen die Täter zum Bei­spiel vor einem angeb­lich bevor­ste­hen­den Ein­bruch. Die Bewoh­ner erhal­ten den Tipp, das gesam­te Bar­geld im Haus zu sam­meln, um es von einem Kri­mi­nal­be­am­ten abho­len und an einen „siche­ren Ort“ brin­gen zu las­sen. Selbst­ver­ständ­lich ver­spre­chen sie, das Geld zurück­zu­brin­gen, wenn die Gefahr gebannt ist. Durch die­se Vor­ge­hens­wei­se haben die Betrü­ger schon fünf­stel­li­ge Sum­men erbeutet.

Tipps der Polizei

Mit die­sen Tipps der Poli­zei kön­nen Sie sich vor Trick­be­trü­gern schützen:

  • Rufen Sie beim gerings­ten Zwei­fel die ech­te Poli­zei unter dem Not­ruf 110 an.
  • Infor­mie­ren Sie Ihre Fami­lie, Freun­de oder gute Nachbarn.
  • Für Betrü­ger ist es ein gerin­ger Auf­wand die Tele­fon­num­mer als 110 erschei­nen zu lassen.
  • Die ech­te Poli­zei über­trägt nie­mals die Not­ruf­num­mer 110 auf das ange­ru­fe­ne Telefondisplay.
  • Geben Sie am Tele­fon nie­mals Details zu Ihren finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder ande­re Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Personen.
  • Las­sen Sie Unbe­kann­te vor Ihrer Woh­nungs­tür: Sie sind grund­sätz­lich nicht ver­pflich­tet, jeman­den unan­ge­mel­det in Ihre Woh­nung zu lassen.
  • For­dern Sie von angeb­li­chen Amts­per­so­nen, zum Bei­spiel Poli­zis­ten, den Dienstausweis.

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