Kontrovers hingegen waren die Meinungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Artikels 153, in der es um die Amtsbezeichnung des/der leitenden Geistlichen der Ev. Kirche von Westfalen ging. Der Titel lautet Präses. Neun Kirchengemeinden hatten sich zu dem Vorschlag geäußert, dass der/die Präses während der Amtszeit den Titel Bischof bzw. Bischöfin tragen solle. Pfarrerin Kathrin Koppe-Bäumer, Delegierte auf der westfälischen Landessynode, brachte den Antrag und die sechs zustimmenden und drei ablehnenden Gemeindevoten ein. Auf der Landessynode 2015 war der Antrag so begründet worden: Heute verstehen viele Menschen, egal ob mit oder ohne Kirchenzugehörigkeit, in Deutschland und erst recht im Ausland, nicht mehr, was das Wort „Präses“ bedeutet und erkennen die leitende Geistliche der EKvW nicht als gleichberechtigte Partnerin von Erzbischöfen und Kardinälen. Außerdem habe die Präses sowohl präsidiale Aufgaben: Vorsitz in Kirchenleitung, Landeskirchenamt und Landessynode, wie bischöfliche Aufgaben: Verkündigung und Seelsorge gegenüber Gemeinden und Amtsträgern und Verantwortung für die Ausbildung der Geistlichen. 33 Synodale der Kreissynode konnten diesen Argumenten folgen und den Antrag befürworten. 22 lehnten ihn ab. Ihre Kritik bezog sich darauf, dass die Unterschiede zwischen evangelischen und katholischen Leitungsstrukturen dadurch verwischt würden, dass der Titel „Bischof“ die basisdemokratische Entscheidungsstruktur in der evangelischen Kirche verdecke, und dass eine Titeländerung Strukturveränderungen nach sich ziehen könne. Sie betonten, dass die Ev. Kirche von Westfalen mit der Aufgabe des Titels Präses ein identitätsstiftendes Merkmal verlöre.
Text und Fotos: Kathrin Koppe-Bäumer