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Erster Hauptsteuertermin 2020 in Arnsberg ist am 15. Februar

Arns­berg. Am kom­men­den Frei­tag, 15. Febru­ar, ist der ers­te Haupt­steu­er­ter­min im lau­fen­den Jahr, an dem Grund­be­sitz­ab­ga­ben, Gewer­be­steu­er und Hun­de­steu­er fäl­lig wer­den. Alle zah­lungs­pflich­ti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, die­ses bei ihren Über­wei­sun­gen zu beach­ten und fäl­li­ge Beträ­ge frist­ge­recht unter Anga­be des/der jewei­li­gen Kas­sen­zei­chen/-s auf das Kon­to DE16466500050000000026 bei der Spar­kas­se Arns­berg– Sun­dern (BIC: WELADED1ARN) zu überweisen.

Eine ein­fa­che und beque­me Mög­lich­keit bie­tet auch wei­ter­hin das Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren. Hier­bei über­nimmt die Stadt­kas­se die Ver­ant­wor­tung für einen pünkt­li­chen Zah­lungs­ein­gang. Der Vor­druck steht als Down­load unter“ www.arnsberg.de/buerger/einzugsermaechtigung.pdf“ zur Verfügung.

Fra­gen zum Last­schrift­ein­zug beant­wor­ten die Mitarbeiter/innen der Stadt­kas­se gern unter der Ruf­num­mern 02932/ 201–0. die Stadt bit­tet dar­um, die Mit­ar­bei­te­rIn­nen der Stadt­kas­se auch zu infor­mie­ren, wenn sich die Bank­ver­bin­dung geän­dert hat.

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