Erste Einbürgerungsfeier in der Stadt Arnsberg für 72 neue Staatsbürger

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner gra­tu­lier­te im Bei­sein von Mit­ar­bei­ten­den des Fach­diens­tes Inte­gra­ti­on und Zuwan­de­rung den neu­en deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die mit der Ver­lei­hung der Urkun­de ein­ge­bür­gert wur­den. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg hat jetzt ihre ers­te Ein­bür­ge­rungs­fei­er began­gen. Im Rit­ter­saal des Alten Rat­hau­ses über­gab dazu Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner die Urkun­den an 72 Per­so­nen, die mit der Über­ga­be zu deut­schen Staatsbürger:innen wur­den. Durch die Refor­mie­rung des Staats­bür­ger­schafts­rechts im Juni 2024, das u.a. eine ver­kürz­te Ein­bür­ge­rungs­frist bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen bereits nach fünf Jah­ren sowie die Bei­be­hal­tung einer wei­te­ren Staats­bür­ger­schaft ermög­lich, hat es auch in der Stadt Arns­berg ein ver­stärk­tes Inter­es­se an Ein­bür­ge­run­gen gegeben.

Verstärktes Interesse an Einbürgerungen

In sei­nem Gruß­wort an die Teil­neh­men­den der Ein­bür­ge­rungs­fei­er hob Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner die von den Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern geleis­te­ten Ver­diens­te her­vor, die zu einer erfolg­rei­chen Ein­bür­ge­rung in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land geführt haben. „Die Ein­bür­ge­rung ist nicht nur ein Ver­wal­tungs­akt, son­dern das Ergeb­nis Ihres Erfol­ges und ein Zei­chen von Aner­ken­nung und Zuge­hö­rig­keit“, sag­te Bür­ger­meis­ter Bitt­ner im Rit­ter­saal des Alten Rat­hau­ses. Dass es für vie­le Teil­neh­men­de an der Fei­er, die auf­grund von Krieg und Ver­fol­gung nach Deutsch­land geflüch­tet sind, gelun­gen ist, die deut­sche Staats­bür­ger­schaft zu erhal­ten, sei allei­ne ihr eige­ner Ver­dienst. Ralf Paul Bitt­ner beton­te zudem, dass sich die Stadt Arns­berg schon immer als eine bun­te Stadt ver­stan­den habe, die das ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­le­ben ver­schie­de­ner Natio­nen för­dert. „Die­ses Zusam­men­le­ben von über 110 Natio­nen in Arns­berg hat schon Tra­di­ti­on“, so Bitt­ner weiter.

Zusammenleben von 110 Nationen

Der Über­ga­be der Urkun­den an die Bewerber:innen um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft gin­gen die gestell­ten Ein­bür­ge­rungs­an­trä­ge vor­aus, die in einem Zeit­raum von 2022 bis 2025 an die Stadt Arns­berg gerich­tet wur­den. Die Ein­bür­ge­run­gen wer­den in der Regel nach § 10 des Staa­t­an­ge­hö­rig­keits­rechts (StAG) voll­zo­gen. Für einen posi­ti­ven Bescheid über die Ein­bür­ge­rung müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Dazu zählt ein recht­mä­ßi­ger gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Inland von min­des­tens fünf Jah­ren – bei Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen kön­nen Abwei­chun­gen von die­ser Frist in Betracht gezo­gen wer­den. Die Antrag­stel­len­den müs­sen zudem hand­lungs­fä­hig sein und sich zur Frei­heit­lich Demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land beken­nen. Dar­über hin­aus ist auch ein Bekennt­nis zur beson­de­ren his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung Deutsch­lands erforderlich.

Sicherung  des Lebensunterhalts ist Vorraussetzung

Fer­ner müs­sen Antrag­stel­len­de im Besitz eines Auf­ent­halts­ti­tels (Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung) sein. Nicht jeder Auf­ent­halts­ti­tel berech­tigt jedoch zur Ein­bür­ge­rung. Die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts aus eige­nen Mit­teln wird vor­aus­ge­setzt – auch hier kön­nen ande­re Rege­lun­gen in Betracht gezo­gen wer­den. Für eine Ein­bür­ge­rung ist der Nach­weis über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che sowie der Nach­weis über Kennt­nis­se der Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung sowie der Lebens­ver­hält­nis­se in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land erfor­der­lich. Für Ein­bür­ge­run­gen gibt es dar­über hin­aus auch einen Ermes­sens­spiel­raum: Eine Ein­bür­ge­rung soll lt. § 9 z.B. bereits nach einer Auf­ent­halts­zeit von drei Jah­ren ermög­licht wer­den, wenn der oder die Ein­bür­ge­rungs­be­wer­be­rin mit einem oder einer deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in einer ehe­li­chen oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft lebt und die­se Bin­dung seit min­des­tens zwei Jah­ren besteht.

Feierlicher Rahmen

Bei der ers­ten Ein­bür­ge­rungs­fei­er in der Stadt Arns­berg, die in einem fei­er­li­chen Rah­men abge­hal­ten wur­de, über­gab Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner die Urkun­den per­sön­lich an die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die mit die­sem for­ma­len Akt als deut­sche Staatsbürger:innen auf­ge­nom­men wur­den. Bür­ger­meis­ter Bitt­ner lob­te dabei, dass sich die Bewerber:innen um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft damit bewusst ent­schie­den hät­ten, ein Teil der deut­schen Gesell­schaft zu wer­den. „Ich dan­ke Ihnen für die Ent­schei­dung, Ihren Mut und Ihr Enga­ge­ment, mit wel­chem Sie die Ver­bun­den­heit zu unse­rem Land und zu unse­rer Stadt zum Aus­druck brin­gen“, so Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner im Rah­men der Fei­er, der allen sei­ne herz­li­chen Glück­wün­sche zur Ein­bür­ge­rung ausdrückte.

Überblick Einbürgerungen:

  • Alba­nisch: 4
  • Alge­risch: 1
  • Afgha­nisch: 2
  • Ango­la­nisch: 1
  • Bel­gisch: 1
  • Bos­nisch: 1
  • Eri­tre­isch: 5
  • Indisch: 1
  • Ira­kisch: 11
  • Ita­lie­nisch: 1
  • Jeme­ni­tisch: 1
  • Korea­nisch: 1
  • Koso­va­risch:  5
  • Marok­ka­nisch: 1
  • Maze­do­nisch: 2
  • Mon­te­ne­gri­nisch: 5
  • Paki­sta­nisch: 1
  • Por­tu­gie­sisch: 1
  • Rumä­nisch: 1
  • Rus­sisch: 1
  • Ser­bisch: 1
  • Syrisch: 6
  • Tür­kisch: 18

Gesamt: 72

Unter den Ein­ge­bür­ger­ten befin­den sich 19 Per­so­nen unter 16 Jah­ren. 51 Per­so­nen lie­gen zwi­schen 16 bis zum Ren­ten­al­ter sowie zwei Per­so­nen, die sich bereits im Ren­ten­al­ter befin­den. Es wur­den 27 Frau­en und 45 Män­ner eingebürgert.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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