Erneute Jugendschutzkontrollen durch Testkaufaktionen des Ordnungsamtes

Arns­berg. Um die Ein­hal­tung von Jugend­schutz­be­stim­mun­gen zu über­prü­fen, hat das Ord­nungs­amt der Stadt Arns­berg im April 2025 erneut meh­re­re Test­käu­fe von Alko­ho­li­ka, Tabak­wa­ren und soge­nann­ten Vapes durch­ge­führt. Mit aber­mals erschre­cken­dem Ergeb­nis: Die jun­gen Test­käu­fer hat­ten in fast jedem zwei­ten Fall Erfolg und erhiel­ten die Ware ent­we­der ohne oder sogar mit Über­prü­fung ihres Aus­wei­ses, der wohl nur unzu­rei­chend kon­trol­liert wur­de. Ins­ge­samt wur­den 29 ver­schie­de­ne Ver­kaufs­stel­len im gesam­ten Arns­ber­ger Stadt­ge­biet auf die Ein­hal­tung des Jugend­schut­zes überprüft.

14-jährige Praktikanten mit Testkäufen beauftragt

„Bei den Test­käu­fen im April kamen drei 14-jäh­ri­ge Prak­ti­kan­ten zum Ein­satz, deren Aus­se­hen unzwei­fel­haft beim Kauf die­ser Pro­duk­te Kon­troll­be­darf hin­sicht­lich des Alters aus­lö­sen müss­te“, erklärt Dirk Taron, Lei­ter des Ord­nungs­am­tes. Die Test­kauf­ak­tio­nen wur­den nach ein­ge­hen­der Ein­wei­sung des Jugend­li­chen, in enger Abstim­mung mit dem Jugend­amt und den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sowie in ver­deck­ter Beglei­tung von Mit­ar­bei­tern des Ord­nungs­am­tes durchgeführt.

Für die Test­kauf-Akti­on gab es kla­re Regeln: Die jun­gen Test­käu­fer waren ange­wie­sen, alle Fra­gen des Ver­kaufs­per­so­nals ehr­lich zu beant­wor­ten und auf Ver­lan­gen den Per­so­nal­aus­weis vor­zu­zei­gen. Der Kauf der Waren durf­te nicht beim Ver­kaufs­per­so­nal erbet­telt werden.

Verstoß gegen Jugendschutz bei fast der Hälfte der Testkäufe

Und den­noch: In 13 der 29 Ver­kaufs­stel­len erhiel­ten die jun­gen Test­käu­fer uner­laubt die aus­ge­such­te Ware. „In eini­gen Fäl­len wur­de ihnen unver­ständ­li­cher­wei­se die Ware trotz Über­prü­fung des Aus­wei­ses ver­kauft. In einem Fall wur­den nach erfolg­ter Kon­trol­le die wei­te­ren hier noch ansäs­si­gen Filia­len eines Lebens­mit­tel­dis­coun­ters vor der Kon­troll­ak­ti­on gewarnt. Den­noch war es der jugend­li­chen Test­käu­fe­rin kurz dar­auf mög­lich, in der Schwes­ter­fi­lia­le unkon­trol­liert unzu­läs­si­ge Ware zu erhal­ten,“ erklär­te Dirk Taron.

Fest­ge­stellt wur­den die Ver­stö­ße in Tank­stel­len, Super­märk­ten, Dis­coun­tern, Geträn­ke­märk­ten und Kios­ken. Über­durch­schnitt­lich häu­fig kam es in den grö­ße­ren Geschäf­ten zu Ver­stö­ßen, obwohl die dor­ti­gen Kas­sen­sys­te­me sowohl akus­tisch als auch visu­ell auf das Erfor­der­nis zur Alters­über­prü­fung hin­wie­sen. Trotz­dem erfolg­te eine Frei­ga­be durch das Personal.

Bußgeldverfahren eingeleitet

Wie schon bei den letz­ten Kon­troll­ak­tio­nen wur­de von­sei­ten der über­prüf­ten Ver­kaufs­stel­len zwar über­wie­gend Ver­ständ­nis für die Kon­trol­len geäu­ßert, jedoch wur­de in vie­len Fäl­len die Aus­re­de vor­ge­bracht, dass die Test­käu­fer angeb­lich älter aus­se­hen wür­den – obwohl die­se klar ein kindlich/jugendliches Erschei­nungs­bild hat­ten. Gegen die betrof­fe­nen Per­so­nen sowie gegen Vor­ge­setz­te wur­den Buß­geld­ver­fah­ren eingeleitet.

Appell an Verkaufspersonal, Geschäftsführungen und Erwachsene

Eine Quo­te von knapp 45 Pro­zent beim Ver­kauf von unzu­läs­si­gen Waren an Jugend­li­che dürf­te nicht nur aus Sicht der Ord­nungs­be­hör­de nie­der­schmet­ternd und besorg­nis­er­re­gend sein. Dies gilt beson­ders vor dem Hin­ter­grund, dass in den letz­ten Mona­ten schon mehr­mals umfang­rei­che Jugend­schutz­kon­trol­len statt­fan­den. Beson­ders beim Ver­kauf von Vapes (niko­tin­hal­ti­ge Ver­damp­fer), deren Ver­kauf gemäß Jugend­schutz­ge­setz nur an Per­so­nen über 18 Jah­re gestat­tet ist, schei­nen die Geschäf­te wei­ter­hin nicht aus­rei­chend sen­si­bi­li­siert zu sein. Daher ergeht noch­mals der drin­gen­de Appell an das Ver­kaufs­per­so­nal und Geschäfts­füh­run­gen, beim Jugend­schutz genau­er hin­zu­se­hen.  Das gilt im Übri­gen auch für (jun­ge) Erwach­se­ne, wenn sie von Jugend­li­chen gebe­ten wer­den, für sie Alko­ho­li­ka oder Tabak bzw. Vapes zu kaufen.

Das Ergeb­nis gibt auf jeden Fall Anlass genug, im Sin­ne des Jugend­schut­zes wei­ter­hin Kon­troll- und nöti­gen­falls Sank­ti­ons­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Dazu steht das Ord­nungs­amt im regen Aus­tausch mit dem Jugend­amt und neben den fort­lau­fen­den Test­käu­fen sol­len auch wei­te­re Kon­trol­len zum Jugend­schutz durch­ge­führt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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