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Erhöhte Waldbrandgefahr – Regeln unbedingt einhalten

Sun­derns Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del infor­mier­te sich zusam­men mit dem Lei­ter der Feu­er­wehr Frank Sied­hoff über die aku­te Wald­brand­ge­fahr im Stadt­ge­biet. (Foto: Feuerwehr)

Sun­dern. Die Sun­derner Feu­er­wehr, die bereits mehr­fach in die­sem Jahr mit einem hohen und kräf­te­zeh­ren­den Per­so­nal- und Mate­ri­al­ein­satz gegen Wald­brän­de vor­ge­hen muss­te, warnt erneut wegen aku­ter Wald­brand­ge­fahr im Stadt­ge­biet. „Nach einem wei­te­ren sehr tro­cken Win­ter sind die Wald­bö­den bis in über 60 cm Tie­fe extrem aus­ge­trock­net. Bei den nun anhal­tend hohen Tem­pe­ra­tu­ren in die­sem Som­mer ist die Wald­brand­ge­fahr somit sehr hoch“, so Frank Sied­hoff, Lei­ter der Feu­er­wehr Sundern.

Erhebliche Strafen drohen

Da dies für die Wald­ge­bie­te in Sun­dern ein erhöh­tes Risi­ko dar­stellt, hat­te hier­zu erst kürz­lich ein Gespräch mit dem Bür­ger­meis­ter, dem Lei­ter der Feu­er­wehr sowie Ver­tre­tern des Ruhr­ver­ban­des und des Regio­nal­forst­am­tes statt­ge­fun­den. Auf­grund der anhal­ten­den som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren sind die Wäl­der und Wie­sen sehr tro­cken, so dass ein  Wald­brand sich rasant aus­brei­ten kann. Nicht umsonst sei­en die Rechts­vor­schrif­ten hier ein­deu­tig, die Stra­fen erheb­lich, wenn gegen die erfor­der­li­chen Regeln zur Wald­brand­prä­ven­ti­on ver­sto­ßen wird. Gril­len, Rau­chen oder offe­nes Feu­er im Wald könn­ten Buß­gel­der bis zu 25.000 Euro nach sich zie­hen. Wer­de hier­durch ein Wald­brand ver­ur­sacht, dro­he sogar eine Frei­heits­stra­fe von bis zu drei Jah­ren. „Des­sen ist sich kaum einer bewusst. Ohne mit Kon­se­quen­zen zu dro­hen, soll­te der gesun­de Men­schen­ver­stand schon aus­rei­chen, um sich ent­spre­chend zu ver­hal­ten“, so Frank Sied­hoff. Lei­der schei­ne das in vie­len Fäl­len nicht der Fall zu sein.
Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del fin­det hier­zu deut­li­che Wor­te: „Die aku­te Wald­brand­ge­fahr betrifft uns alle. Die Sicher­heit der Men­schen in und an unse­ren Wäl­dern zu gewähr­leis­ten muss unser aller Ziel sein. Somit ist in kei­ner Wei­se nach­voll­zieh­bar, wenn die not­wen­di­gen Vor­schrif­ten miss­ach­tet wer­den. Wer das nicht ver­steht, ist in mei­nen Augen ein­fach dumm. Es liegt uns fern mit Stra­fen zu dro­hen, jedoch soll­te sich jeder der finan­zi­el­len und straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen bewusst sein, geht es doch um nicht weni­ger als die Sicher­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger so wie der Besu­cher unse­rer Stadt.“

Hinweise beachten

Daher bit­ten der Bür­ger­meis­ter und der Lei­ter der Feu­er­wehr der Stadt Sun­dern die Besu­che­rin­nen und Besu­cher der hei­mi­schen Wäl­der noch­mals drin­gend die vom Lan­des­be­trieb Wald und Holz NRW her­aus­ge­ge­be­nen Hin­wei­se zu beach­ten. Wald­be­su­che­rin­nen und Wald­be­su­cher soll­ten sich unbe­dingt an fol­gen­de Hin­wei­se hal­ten, um Tie­re, Pflan­zen und sich selbst nicht zu gefährden:

  • Ein­hal­ten des gesetz­li­chen Rauch­ver­bots im Wald (1. März bis 31. Oktober)
  • Kein Feuer/Grillen im und am Wald (100 Meter Mindestabstand)
  • Kei­ne Glas­ab­fäl­le im Wald zurück­las­sen. Sie könn­ten bei Son­nen­ein­strah­lung als Brennglas
    wirken
  • Frei­hal­ten der Wald­zu­fahr­ten für die Feuerwehr
  • PKW nicht im hohen Gras abstel­len, da die Abwär­me des Fahr­zeugs aus­reicht, um die­ses in
    Brand zu setzen
  • Kei­ne Ziga­ret­ten aus dem Fahr­zeug werfen
  • Erhöh­te Auf­merk­sam­keit beim Waldbesuch
  • Klei­ne Ent­ste­hungs­brän­de direkt löschen, wenn das gefahr­los mög­lich ist
  • Brand­her­de der Feu­er­wehr (112) mel­den und den Wald auf kür­zes­tem Weg verlassen

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Feu­er­wehr Sundern)

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