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Vorübergehende Einschränkung von Standardbesuchen im Klinikum Hochsauerland

Hoch­sauer­land­kreis. Ange­sichts der hohen und wei­ter stei­gen­den Inzi­den­zen im HSK und zur Siche­rung des Pati­en­ten­wohls schränkt das Kli­ni­kum Hoch­sauer­land die Mög­lich­keit zu Stan­dard­be­su­chen vor­über­ge­hend ein. Um die Gefahr einer Über­tra­gung der beson­ders anste­cken­den Omi­kron-Vari­an­te soweit wie mög­lich zu redu­zie­ren, sind ab Mon­tag, den 07. Febru­ar 2022, an allen Stand­or­ten des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land in Arns­berg und Mesche­de vor­über­ge­hend kei­ne Stan­dard­be­su­che mög­lich. Sobald das Infek­ti­ons­ge­sche­hen in der Regi­on erkenn­bar nach­lässt wird die Ein­schrän­kung aufgehoben.

„Wir wis­sen, wie wich­tig der per­sön­li­che Kon­takt zu Ange­hö­ri­gen und Freun­den für die Erkrank­ten ist. Aber auf­grund der aktu­el­len Ent­wick­lung ist es not­wen­dig mög­li­che Infek­ti­ons­ge­fah­ren soweit es geht zu mini­mie­ren und somit Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und unse­re Mit­ar­bei­ten­den best­mög­lich vor einer Über­tra­gung des Coro­na-Virus zu schüt­zen“, so Dr. Nor­bert Peters, Ärzt­li­cher Direk­tor der Arns­ber­ger Stand­or­te des Kli­ni­kums Hochsauerland.

Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten im Kran­ken­haus haben nicht sel­ten ein geschwäch­tes Immun­sys­tem und benö­ti­gen unse­ren beson­de­ren Schutz, denn sie sind beson­ders gefähr­det, dass zusätz­li­che Infek­tio­nen, wie zum Bei­spiel durch das Coro­na­vi­rus, schwe­re Ver­läu­fe neh­men. „Wir bit­ten daher um Ver­ständ­nis für die­se stren­ge Schutz­maß­nah­me“, so Dr. Peters.

Besuche in begründeten Ausnahmefällen möglich

In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len, wie etwa für Väter bei Gebur­ten, Eltern im Rah­men der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung min­der­jäh­ri­ger Kin­dern, bei Schwerst­kran­ken oder im Rah­men der pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Behand­lung kön­nen Ange­hö­ri­ge nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem jeweils behan­deln­den Arzt das Kran­ken­haus wei­ter­hin aufzusuchen.

Damit die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit Ihren Ange­hö­ri­gen in Kon­takt blei­ben kön­nen, wer­den für die Dau­er der Ein­schrän­kung von Stan­dard­be­su­chen kei­ne Gebüh­ren für das Tele­fo­nie­ren über die Haus­te­le­fo­ne und soweit ver­füg­bar für die Nut­zung des WLAN-Net­zes erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Kli­ni­kum Hochsauerland)

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