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Erhaltungssatzung für historischen Stadtkern tritt in Kraft

Die Erhaltungssatzung für den historischen Stadtkern in Arnsberg tritt am 13. Dezember in Kraft. (Foto: oe)
Die Erhal­tungs­sat­zung für den his­to­ri­schen Stadt­kern in Arns­berg tritt am 13. Dezem­ber in Kraft. (Foto: oe)

Arns­berg. „Die Alt­stadt von Arns­berg ist von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung für die Iden­ti­tät von Stadt und Regi­on. Im Zusam­men­spiel von Stadt­bau­ge­schich­te, Topo­gra­fie und bau­kul­tu­rel­len Beson­der­hei­ten stellt sie ein hohes imma­te­ri­el­les Gut dar, das qua­li­täts­voll wei­ter­ent­wi­ckelt und für zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen bewahrt wer­den soll.“ Aus die­sem Grund hat der Rat am 11. Dezem­ber für die Alt­stadt von Arns­berg eine „Erhal­tungs­sat­zung“ beschlos­sen, die­schon  am 13. Dezem­ber in Kraft tritt. Sie ist ein Instru­ment, um den über Jahr­hun­der­te gewach­se­nen his­to­ri­schen Stadt­kern in sei­ner städ­te­bau­li­chen Gestalt und sei­nen bau­his­to­ri­schen Ent­wick­lungs­pha­sen zu schützen. 

Ziel: Immateriellen Reichtum für künftige Generationen bewahren

Die Sat­zung kann im Inter­net unter www.arnsberg.de/recht unter der Rubrik „Bau­we­sen“ oder unter www.baukultur-arnsberg.de unter der Rubrik „aktu­el­les“ abge­ru­fen wer­den. Zudem erhal­ten alle Haus­hal­te im Gel­tungs­be­reich der Erhal­tungs­sat­zung einen Fly­er, der über die wich­tigs­ten Inhal­te infor­miert und Ansprech­part­ner nennt. Wei­te­re Fly­er sind im Stadt­bü­ro Arns­berg erhältlich.

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