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Email-Drohungen an Schulen aufgeklärt

Die Realschule am Eichholz hat nach der Drohung am 20. Februar ihre Schüler nach Hause geschickt. (Foto: oe)
Die Real­schu­le am Eich­holz hat­te nach der Dro­hung am 20. Febru­ar ihre Schü­ler nach Hau­se geschickt. (Foto: oe)

Arns­berg. „Nach eini­gen Wochen bedrü­cken­der Unge­wiss­heit wegen immer wie­der erfolg­ter E‑Maildrohungen gegen unse­re Schu­le und die Sekun­dar­schu­le konn­te die Poli­zei einen Fahn­dungs­er­folg melden.Wir alle sind froh, dass mit die­sem Fahn­dungs­er­folg die Auf­re­gung und Ner­ven­be­las­tung ein glimpf­li­ches Ende gefun­den haben,“ mel­det die Real­schu­le am Eich­holz auf ihrer Webseite.

14-jähriger Schüler hat Droh-Mails verschickt

Auch die Sekundarschule wurde geräumt. (Foto: oe)
Auch die Sekun­dar­schu­le wur­de geräumt. (Foto: oe)

Wegen der Bom­ben­dro­hung war am 20. Febru­ar der Unter­richt für rund 1000 Schü­ler an der Real­schu­le und an der Sekun­dar­schu­le aus Sicher­heits­grün­den aus­ge­fal­len. Auch am Gym­na­si­um Lau­ren­ti­a­num hat­te es kurz zuvor eine ähn­li­che Dro­hung gege­ben, ohne dass dort die Schü­ler nach Hau­se geschickt wur­den. Die Poli­zei ver­folg­te meh­re­re kon­kre­te Spu­ren, so auch die Rück­ver­fol­gung des E‑Mail-Accounts, über den die Dro­hun­gen geschickt wor­den waren.

„Der Kri­mi­nal­po­li­zei Arns­berg ist es jetzt nach inten­si­ven Ermitt­lun­gen gelun­gen einen Tat­ver­däch­ti­gen zu ermit­teln,“ berich­tet Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath am Frei­tag. „Es han­delt sich um einen 14 Jah­re alten Schü­ler. Es gelang der Nach­weis, dass die Dro­hun­gen ihren Aus­gang auf einem elek­tro­ni­schen Gerät des Schü­lers genom­men haben. Den 14-Jäh­ri­gen erwar­tet jetzt ein ent­spre­chen­des Straf­ver­fah­ren.“ Mit sei­nem 14. Geburt­tag ist der Schü­ler straf­mün­dig geworden.

Straftat und hohe Regressansprüche

Die Poli­zei betont, dass auf­grund der vor­lie­gen­den Erkennt­nis­se zu kei­nem Zeit­punkt eine tat­säch­li­che Gefähr­dung vor­ge­le­gen habe. Den­noch wer­de der Täter mit har­ten Kon­se­quen­zen rech­nen müs­sen, weil es sich bei die­ser Dro­hung kei­nes­wegs nur um einen “Dum­men-Jun­gen-Streich” han­de­le. Allein das vor Ort ein­ge­setz­te Auf­ge­bot der Sicher­heits­kräf­te und der Unter­richts­aus­fall könn­ten hohe Regress-Ansprü­che nach sich zie­hen. Der Staats­an­walt ermit­telt wegen Ankün­di­gung einer Straftat.

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