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Einzelsport auf dem Sorpesee behördlich erlaubt – Sundern will erneute Klärung

Arnsberg/Sundern. Pünkt­lich zum Wochen­en­de hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg klar gestellt, dass der Ein­zel­sport auf dem Sor­pe­see (und allen ande­ren Gewäs­sern in NRW) doch erlaubt ist. Die Ver­bo­te der Stadt Sun­dern und die Ein­schrän­kun­gen für Ein­zel­sport­ler gel­ten damit am Sor­pe­see nicht mehr.

Einschränkungen für Einzelsportler gelten nicht mehr

Als Ein­zel­sport gilt die allei­ni­ge Nut­zung von Was­ser­sport­ge­rä­ten auf dem See, zum Bei­spiel das Segeln, Spu­ren oder Stand-Up-Pad­deln. Der Sor­pe­see wird als öffent­li­che Flä­che ange­se­hen, auf der auch das Aus­wei­chen von Ein­zel­sport­lern mög­lich ist, so wie beim Spa­zie­ren gehen auf ande­ren öffent­li­chen Plät­zen. Bei der Aus­übung des Ein­zel-Was­ser­sports sind aber alle ande­ren Coro­na-Schutz­ver­ord­nun­gen vor allem der ver­ord­ne­te Min­dest­ab­stand einzuhalten.

Alle Corona-Schutzverordnungen sind jedoch zu beachten

Nicht erlaubt ist die sport­li­che Betä­ti­gung auf oder am Was­ser als gesam­ter Ver­ein. Somit blei­ben die Ver­eins­treff­punk­te für Was­ser­sport­ler auch wei­ter­hin geschlos­sen, Tref­fen sind dort nicht erlaubt.

Wie es heißt, will die Stadt Sun­dern in den nächs­ten Tagen aber noch eine genaue Klä­rung für die Nut­zung der Was­ser­flä­che und die Beschrän­kun­gen am Sor­pe­see her­bei führen.

 

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