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Ein langer und eindringlicher Appell der BI Kontra Habbel IV

Das Steinbruch-Thema erregt die Müscheder. (Foto: Lisa Spreckelmeyer  / pixelio.de)
Das Stein­bruch-The­ma erregt die Müsche­der. (Foto: Lisa Spre­ckel­mey­er / pixelio.de)

Müsche­de. Die Müsche­der Bür­ger­initia­ti­ve Kon­tra Hab­bel IV (KOHA IV) hat einen sehr detail­lier­ten offe­nen Brief an die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger der Stadt Arns­berg geschrie­ben und sie auf­ge­for­dert, bei ihrer Ent­schei­dung über den Antrag auf Geneh­mi­gung der Erwei­te­rung des Stein­bru­ches Hab­bel um die Abbau­pha­se IV durch die Hein­rich Ebel GmbH & Co. KG vom 15. 12. 2014 die Sor­gen der Müsche­der Bevöl­ke­rung ernst zu neh­men und das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men zu die­ser Erwei­te­rung wegen zahl­rei­cher gra­vie­ren­der Män­gel nicht zu geben. Sie erneu­ert dabei auch ihren am Run­den Tisch gemach­ten Kom­pro­miss­vor­schlag, auf nächt­li­chen Abbau im Stein­bruch zu ver­zich­ten, was bis­her von der Fir­ma abge­lehnt wurde.

Unser Ziel ist die Beseitigung und Verhinderung unzumutbarer Belästigungen für Müschede

Der Offe­ne Brief im Wortlaut:

Sehr geehr­te Damen und Herren, 
die Stadt Arns­berg hat zu ent­schei­den, ob sie ihr Ein­ver­neh­men zu der Stein­bruch­er­wei­te­rung erteilt, oder ob sie es ver­wei­gert. Sie, sehr geehr­te Aus­schuss­mit­glie­der, berei­ten die­se Ent­schei­dung vor, indem Sie eine Emp­feh­lung aus­spre­chen. Damit Sie sich für die Ertei­lung des gemeind­li­chen Ein­ver­neh­mens aus­spre­chen, hat die Fir­ma Ebel Ihnen das Pro­jekt Stein­bruch­er­wei­te­rung durch ein Pla­nungs­bü­ro am 16. März 2015 vor­ge­stellt. Mit­glie­der der Bür­ger­initia­ti­ve KOHA IV waren zwar ein­ge­la­den, ein Rede­recht im offi­zi­el­len Teil der Ver­an­stal­tung wur­de ihnen jedoch nicht gewährt. Kri­ti­sche Fra­gen konn­ten gar nicht oder nur aus­wei­chend beant­wor­tet wer­den. Die Bür­ger­initia­ti­ve KOHA IV wur­de am 27. 11. 2014 in der voll besetz­ten Schüt­zen­hal­le von 
Müsche­de als über­par­tei­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung  gegrün­det. Sie ver­tritt die Inter­es­sen Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich seit Jahr­zehn­ten Beein­träch­ti­gun­gen der Lebens­qua­li­tät durch den Stein­bruch Hab­bel aus­ge­setzt füh­len und wei­te­re Beein­träch­ti­gun­gen durch die Abbau­pha­se IV fürch­ten. Die Bür­ger­initia­ti­ve setzt sich aus Müsche­der Bür­gern sowie aus Ver­tre­tern der bei­den gro­ßen Müsche­der Par­tei­en CDU und SPD zusammen.

BI-Sprecher Jupp Reichenbruch sowie Klaus-Dieter Schmitz sowie Herrmann Aufmkolk von der KOHA IV bei einer petitionsübergabe im januar 2015. (Foto: KOHA IV)
BI-Spre­cher Jupp Rei­chen­bruch sowie Klaus-Die­ter Schmitz und Herr­mann Auf­mkolk von der KOHA IV bei einer Peti­ti­ons­über­ga­be im Janu­ar 2015. (Foto: KOHA IV)

Der Geneh­mi­gungs­an­trag lei­det nach unse­rer Ansicht jedoch an gra­vie­ren­den Män­geln, soweit wir das bis jetzt auf Grund der Kür­ze der Zeit beur­tei­len kön­nen, so dass die Stadt Arns­berg ihr gemeind­li­ches Ein­ver­neh­men ver­wei­gern soll­te, so lan­ge die nach­fol­gend auf­ge­lis­te­ten Män­gel und Zwei­fel nicht besei­tigt sind: 
  1. Der Stein­bruch soll nicht nur flä­chen­mä­ßig erwei­tert wer­den. Gegen­über der ursprüng­li­chen Geneh­mi­gung aus dem Jah­re 1989 soll der Stein­bruch auch 35 Meter tie­fer abge­gra­ben wer­den, bis etwa zum Grund­was­ser­stand der Röhr. Wir befürch­ten, dass es bei einer tie­fe­ren Abgra­bung zu stär­ke­ren Erschüt­te­run­gen und mög­li­cher­wei­se Gebäu­de­schä­den kommt. Die Fir­ma Ebel ver­weist aller­dings auf ein Spreng­gut­ach­ten mit der Bezeich­nung „Ex 2009“. Die­ses Gut­ach­ten geht zwar davon aus, dass die Erschüt­te­run­gen durch Spren­gun­gen sich bei Ein­hal­tung aller ein­schlä­gi­gen Vor­keh­run­gen im gesetz­lich zuläs­si­gen Rah­men hal­ten. Die­ses Gut­ach­ten bezieht sich aller­dings auf die ursprüng­li­che Geneh­mi­gung von 1989, wel­che von einer Abbau­tie­fe bis maxi­mal 220m üNN aus­ging. Die tie­fe­re Abgra­bung bis 185m üNN ist nicht in dem Gut­ach­ten erwähnt. Der Gut­ach­ter hat anschei­nend die Aus­wir­kun­gen der tie­fe­ren Abgra­bung nicht geprüft. Das Gut­ach­ten „Ex 2009“ kann nach unse­rer Auf­fas­sung daher nicht Ent­schei­dungs­grund­la­ge für das kon­kre­te Vor­ha­ben mit einer tie­fe­ren Abgra­bung sein. Denn aus dem Gut­ach­ten selbst geht schon her­vor, dass „die deut­lich höhe­re Lage über Tal­hö­he güns­tig ist“,was für uns im Umkehr­schluss heißt, dass eine tie­fe­re Lage ungüns­tig ist. Übri­gens hat die Fir­ma Ebel das­sel­be Gut­ach­ten im Jah­re 2013 auch im Ver­fah­ren zur tie­fe­ren Abgra­bung (Abteu­fung) der Abbau­pha­sen I bis III vor­ge­legt, obwohl es laut Auf­trags­be­schrei­bung dafür gar nicht erstellt wor­den war.
  2. Die Fir­ma Ebel weist immer wie­der dar­auf hin, dass sie alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­hal­te und dass die Ein­hal­tung der Richt­wer­te von unab­hän­gi­gen Gut­ach­tern bestä­tigt wor­den sei. Auch das Spreng­gut­ach­ten „Ex 2009“ wur­de von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter erstellt. Die dem Gut­ach­ten zugrun­de­lie­gen­den Spren­ger­schüt­te­rungs­mes­sun­gen ein­schließ­lich der Doku­men­ta­tio­nen und K‑Wert-Berech­nun­gen wur­den aller­dings von der MAXAM Deutsch­land GmbH erstellt. Die­se Fir­ma führt im Auf­trag der Fir­ma Ebel die Spren­gun­gen durch. Sie wird dafür bezahlt und hat also ein erheb­li­ches Eigen­in­ter­es­se dar­an, dass wei­ter­hin Spren­gun­gen durch­ge­führt wer­den. Es bestehen also erheb­li­che Zwei­fel dar­an, dass die dem Gut­ach­ten zugrun­de­lie­gen­den Daten unab­hän­gig und neu­tral ermit­telt wurden.
  3. Das Gut­ach­ten „Ex 2009“ trägt das Datum „Dezem­ber 2009“. Aller­dings scheint das Gut­ach­ten noch viel älter zu sein. Dar­in ist viel­fach die Rede von der noch zu erstel­len­den Umge­hungs­stra­ße B 229 n. Es ist daher zu befürch­ten, dass die Fir­ma Ebel ein ver­al­te­tes Gut­ach­ten her­an­ge­zo­gen hat.
  4. Zum The­ma Arbeits­si­cher­heit ver­weist das Gut­ach­ten „Ex 2009“ mehr­fach auf die Sicher­heits­vor­schrift BGV C 24. Die­se ist jedoch bereits zum 01. 12. 2012 außer Kraft gesetzt wor­den. Es ist mög­lich, dass nun­mehr stren­ge­re Vor­schrif­ten gel­ten. Jeden­falls wird dar­aus ersicht­lich, dass die Fir­ma Ebel und ihr Pla­nungs­bü­ro das mög­li­cher­wei­se ver­al­te­te Gut­ach­ten in die Antrags­un­ter­la­gen über­nom­men haben.
  5. Das Spreng­gut­ach­ten besteht aus 49 Sei­ten und einer Anla­ge mit einem Lage­plan, einem Bild­be­richt und einer CD-Rom. Die­se Anla­ge wur­de nicht mit den Antrags­un­ter­la­gen veröffentlicht. 
  6. Das Gut­ach­ten „Ex 2009“ beschreibt in Kapi­tel 4 Grund­sätz­li­ches und All­ge­mei­nes zu Spreng­ar­bei­ten, um auch dem nicht sach­kun­di­gen Per­so­nen­kreis zu ermög­li­chen, die Aus­füh­run­gen nach­zu­voll­zie­hen. In den Antrags­un­ter­la­gen zitiert die Fir­ma Ebel über­wie­gend aus die­sen all­ge­mei­nen Erläu­te­run­gen. Die­se haben aber nichts mit dem kon­kre­ten Vor­ha­ben zu tun. Kon­kre­te Aus­wir­kun­gen wer­den in einem spe­zi­el­len Teil in Kapi­tel 5 behan­delt. Zu Stäu­ben und Spreng­schwa­den ist dort aller­dings nach unse­rer Auf­fas­sung nur zu lesen, dass die­se nicht zu ver­mei­den sind. Inso­fern lie­fert das Gut­ach­ten kei­ne kon­kre­ten Informationen.
  7. Das Gut­ach­ten führt in sei­ner Emis­si­ons­pro­gno­se zum Spreng­lärm aus, „dass mit dem erfolg­ten Abbau der obe­ren zwei bis drei Soh­len bereits ein Schutz­wall ent­stan­den sein wird“ und dass bei emis­si­ons­ar­men Flä­chen­spren­gun­gen daher von einem mitt­le­ren Wert von 90 dB(A) aus­ge­gan­gen wer­den kön­ne. Das ver­ste­hen wir so, dass wäh­rend des Abbaus der obe­ren zwei bis drei Soh­len von einem deut­lich höhe­ren Wert aus­ge­gan­gen wer­den muss. Die­se Beläs­ti­gung wird jedoch ein­fach aus­ge­blen­det und soll wohl von den Müsche­dern über einen unbe­kann­ten Zeit­raum ein­fach hin­ge­nom­men werden.
  8. Die Fir­ma Ebel hat noch eine Geräusch­emis­si­ons­pro­gno­se eines ande­ren Büros vor­ge­legt. Die Geräusch­emis­sio­nen die­ses Gut­ach­tens wur­den durch eine Schall­aus­brei­tungs­rech­nung ermit­telt. Die Berech­nun­gen wur­den aber u.E. für die Abteu­fung- nicht für die jetzt bean­trag­te Abbau­pha­se IV- erstellt sowie auf Basis mess­tech­ni­scher Unter­su­chun­gen von 2009/2010 und 2012 im Stein­bruch Hab­bel sowie auf der Grund­la­ge von Anga­ben aus der Fach­li­te­ra­tur. Die Pro­gno­se ist also nach unse­rer Mei­nung ledig­lich das Ergeb­nis eines Rechen­vor­gangs auf­grund von Mes­sun­gen „im Stein­bruch Hab­bel“. Nach unse­rer Auf­fas­sung hät­te eine dau­er­haf­te Mess­sta­ti­on an geeig­ne­ten Orten (nicht im Stein­bruch) auf­ge­stellt wer­den müs­sen, um ein brauch­ba­res Ergeb­nis zu erzie­len. Statt­des­sen wur­de nur gerech­net oder zeit­lich und ört­lich punk­tu­ell gemes­sen, so dass ein wirk­lich­keits­ge­treu­es Abbild der Geräusch­be­läs­ti­gun­gen nach unse­rer Auf­fas­sung nicht vor­liegt. Lärm­spit­zen­wer­te wur­den unse­rer Kennt­nis nach erst gar nicht berück­sich­tigt, ins­be­son­de­re nicht auf­kom­men­de Abbruch­ge­räu­sche auf den obe­ren Abbau­soh­len direkt gegen­über dem Dorf Müschede.
  9. Die Fir­ma Ebel hat auch eine „abschät­zen­de Betrach­tung der Staub­emis­sio­nen“ vor­ge­legt. Dabei han­delt es sich anschei­nend nicht um ein Gut­ach­ten, son­dern um eine Schät­zung. So wur­de zum Bei­spiel der Emis­si­ons­fak­tor Gesamt­staub (0,2 kg je Ton­ne Gestein) unse­res Erach­tens ein­fach geschätzt.Es wird dabei nicht ange­ge­be­nen, auf wel­cher Grund­la­ge die­se Schät­zung beruht. Je nach den Umstän­den könn­te sich ein deut­lich höhe­rer Fak­tor erge­ben. Soll­te die­ser Fak­tor deut­lich höher lie­gen, könn­ten kri­ti­sche Grenz­wer­te jedoch deut­lich über­schrit­ten wer­den und die Haupt­wind- und Wet­ter­rich­tung aus SW/WSW/SSW trans­por­tiert den Staub aus dem Stein­bruch direkt auf den gegen­über­lie­gen­den Hang, auf dem Müsche­de liegt.
  10. Außer­dem wur­de nach unse­rem Ver­ständ­nis in Abstim­mung mit der Geneh­mi­gungs­be­hör­de fest­ge­legt, dass nur die Zusatz­be­las­tung ermit­telt wird, also das Staub­po­ten­zi­al, wel­ches aus dem Stein­bruch kommt. Da es für eine emis­si­ons­schutz­recht­li­che Geneh­mi­gung jedoch nicht nur dar­auf ankommt, ob die Emis­sio­nen des Stein­bruchs für sich genom­men die Wer­te über­stei­gen, son­dern ob die zusätz­li­chen Emis­sio­nen des Stein­bruchs einen Bei­trag dazu leis­ten, dass die zuläs­si­gen Wer­te gemein­sam mit ande­ren Emis­sio­nen über­schrit­ten wer­den, ist die­se Vor­ge­hens­wei­se äußerst zwei­fel­haft. Emis­sio­nen durch den Stra­ßen­ver­kehr auf der B 229 n und mög­li­cher­wei­se durch die Stein­brü­che Her­drin­gen, Lan­wehr und sons­ti­ge Emit­ten­ten blei­ben nach unse­rer Ansicht voll­kom­men unbe­rück­sich­tigt. Um die wirk­li­che Staub­be­las­tung für Müsche­de zu ermit­teln, wären Lang­zeit­staub­mes­sun­gen wäh­rend der Abbau­pha­se III wich­tig und rich­tig gewesen.
  11. Oft wird dar­auf ver­wie­sen, dass die Geneh­mi­gung mit Auf­la­gen ver­bun­den ist. Aller­dings fin­det nach unse­ren Erkennt­nis­sen eine Über­wa­chung durch den HSK fak­tisch nicht statt. Der HSK hat nach eige­nen Anga­ben kei­ne eige­nen Mess­ge­rä­te. Auch die geneh­mig­te Abbau­men­ge wur­de nach unse­ren Erkennt­nis­sen bis­her nicht kon­trol­liert. Auf­la­gen ste­hen nach unse­rer Mei­nung also nur auf dem Papier und gewähr­leis­ten kei­nen Schutz für die Müsche­der. Die Stadt Arns­berg hat im Rah­men ihrer gemeind­li­chen Selbst­be­stim­mung das Recht, das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men für Vor­ha­ben zu ver­wei­gern, die zu schäd­li­chen Emis­sio­nen füh­ren kön­nen. Die Stadt Arns­berg ist bei einer Ver­wei­ge­rung des Ein­ver­neh­mens nicht scha­dens­er­satz­pflich­tig, selbst wenn die Ver­wei­ge­rung rechts­wid­rig wäre. Der Stein­bruch Hab­bel wird täg­lich, außer an Sonn- und Fei­er­ta­gen im 3‑Schicht-Betrieb von 00:00 h bis 24:00 h betrie­ben. Durch die Stein­bruch­er­wei­te­rung wer­den die Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ins­be­son­de­re durch nächt­li­chen Lärm, durch Erschüt­te­run­gen, durch Staub­ab­la­ge­run­gen auf Solar­an­la­gen, Fens­ter­bän­ken usw. unse­res Erach­tens beein­träch­tigt. Auch Gesund­heits­ge­fähr­dun­gen durch den sehr schäd­li­chen Fein­staub (der noch nie­mals wirk­lich gemes­sen wur­de) wer­den von uns befürchtet. 

Anläss­lich eines „Run­den Tisches“ wur­de von uns ange­regt, die nächt­li­chen Arbei­ten z.B. von 22:00 h bis 06:00 h ein­zu­stel­len und auf die Tag­schich­ten zu ver­le­gen. Dies wur­de sei­tens der Fir­ma Ebel aller­dings unter ande­rem mit Hin­weis auf einen zu gerin­gen Deckungs­bei­trag abge­lehnt. Dabei wür­de ein sol­cher Kom­pro­miss nach unse­rer Auf­fas­sung auch Arbeits­plät­ze sichern. Denn wenn die Abbau­men­ge bei redu­zier­ten Arbeits­zei­ten bei­be­hal­ten wird, erfor­dert dies einen grö­ße­ren Ein­satz von Per­so­nal und Maschi­nen in der ver­blei­ben­den Arbeits­zeit. An die­ser Stel­le sei dar­auf hin­ge­wie­sen, dass alle umlie­gen­den Stein­brü­che kei­ne Nacht­ar­beit haben, jeden­falls soweit wir das ermit­teln konn­ten. Die Nacht­ar­beit wur­de am besag­ten Ter­min durch Fir­ma Ebel damit begrün­det, dass Stra­ßen­bau­stel­len nachts mit Mate­ri­al aus dem Stein­bruch ver­sorgt wer­den müss­ten. Hier könn­te man unse­rer Ansicht nach eine Lösung finden,indem der Stein­bruch tags­über ein Lager anlegt, aus dem nachts die LKWs bela­den wer­den. Solan­ge die Nacht­ar­beit sich auf das Ver­la­den von Mate­ri­al im Bereich der LKW-Lade­stel­le beschränkt, wür­de Müsche­de hier­von sicher kaum oder nur unwe­sent­lich beein­träch­tigt. Unser Ziel ist es nicht, den Stein­bruch­be­trieb Hab­bel um jeden Preis still­zu­le­gen. Unser Ziel ist die Besei­ti­gung und Ver­hin­de­rung unzu­mut­ba­rer Beläs­ti­gun­gen für Müschede. 
Auch unser Bür­ger­meis­ter hat sich in einem Gespräch mit uns gegen ins­be­son­de­re nächt­li­che Lärm­be­läs­ti­gun­gen aus­ge­spro­chen. Es sei nicht ein­zu­se­hen, dass der Stein­bruch Hab­bel nachts Lärm ver­ur­sa­chen dür­fe, wäh­rend für einen sys­tem­re­le­van­ten Flug­ha­fen wie Frank­furt a.M. ein Nacht­flug­ver­bot gel­te, so der Bürgermeister. 
Zum Schluss noch drei wei­te­re Hin­wei­se, die für Müsche­de beson­de­re Bedeu­tung haben:
Durch die vor­ge­se­he­ne Erwei­te­rung des Stein­bruchs Hab­bel wird ein für Müsche­de wich­ti­ges Nah­erho­lungs­ge­biet für Men­schen und Lebens­räu­me für Tie­re auf alle Zeit unwie­der­bring­lich zer­stört. Sel­te­ne Kalk­bu­chen­wäl­der bie­ten für vie­le Lebens­for­men Schutz und Hei­mat und es gibt eine gro­ße Arten­viel­falt. So etwas lässt sich durch Aus­gleichs­maß­nah­men nicht ein­fach wie­der erneuern. 
Dass die Bewoh­ner von Müsche­de spä­ter in eine Kra­ter­land­schaft schau­en ist stark zu befürch­ten. Daher for­dern wir, dass es auf kei­nen Fall zuge­las­sen wird, die aus 1989 bestehen­den Rekul­ti­vie­rungs­maß­nah­men nega­tiv für die Natur und posi­tiv für den Stein­bruch­be­trei­ber zu ändern. 
Ganz in der Nähe der Abbau­gren­ze, ca. 50–100 m sind die Was­ser­schutz­ge­bie­te Müs­sen­berg­quel­le und der Brun­nen Vor­ken­bruch. Bis heu­te wich­ti­ge Wassergewinnungsanlagen(WGA) der Stadt Arns­berg für Müsche­de und Wen­ni­g­loh. Befürch­tun­gen, dass durch Spren­ger­schüt­te­run­gen die WGA’s, beson­ders die Müs­sen­berg­quel­le in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, sind für uns durch die Erklä­run­gen von Gut­ach­tern nicht ausgeräumt. 
Vie­len Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 

Klaus Schmitz, Ralf Schrö­der, Mar­tin Schmitz, Josef Reichenbruch 
(Team­füh­rungs­mit­glie­der der KOHA IV, Arnsberg-Müschede) 

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2 Antworten

  1. Moin,
    aber dann schrei­en, wenn Stra­ßen nicht gebaut wer­den, weil kein Mate­ri­al vor­han­den ist.. und.. auch die Stadt Arns­berg erhebt Gewer­be­steu­ern, schon mal dar­über nachgedacht??

  2. Wet­ten, es merkt kein Mensch, wenn in Deutsch­land irgend­ein Stein­bruch ein­ge­stellt wür­de. Kei­ne Stra­ße wür­de weni­ger gebaut, kein Häus­le­bau­er müss­te sei­nen Traum begraben.
    Wenn Sie die gesam­te Dis­kus­si­on ver­folgt hät­ten oder kon­kre­ter im The­ma ste­cken wür­den, hät­ten Sie fest­ge­stellt, dass sich die BI kom­pro­miss­be­reit gezeigt hat und zeigt. Völ­lig anders aller­dings der Antrag­stel­ler, der zu kei­nen Gesprä­chen mehr bereit ist und nie­mals kom­pro­miss­be­reit war.
    Soll die BI nun die Bücher zuma­chen und sagen, wir geben auf, weil er nicht mehr mit uns spricht?

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