Eilantrag zur Windkraft knapp abgelehnt

Stadt­pla­ner Lars Ohlig war zuvor ins­be­son­de­re auf das Ansin­nen der Antrag­stel­ler ein­ge­gan­gen, die Süd­li­che Wald­flä­che-Süd zu erwei­tern und die Süd­li­che Wald­flä­che-Ost zu tei­len und nur den Bereich west­lich des Bönk­hau­ser Bachs zu berück­sich­ti­gen. In bei­den Fäl­len spielt der Schwarz­storch eine Rol­le. Die 1000-Meter-Schutz­zo­ne um einen kar­tier­ten Schwarz­storch­horst auf der Wal­des­hö­he wol­len die Antrag­stel­ler – zumin­dest teil­wei­se – der Wind­kraft­vor­rang­zo­ne zuschla­gen, weil der Horst nicht mehr vom Schwarz­storch bewohnt sei. Im öst­li­chen Gebiet wol­len sie dage­gen die bis­her nicht berück­sich­tig­te Flug­rou­te eines Schwarz­storchs als Begrün­dung für eine Tei­lung nut­zen. Ohlig hat­te in bei­den Fäl­len gra­vie­ren­de Gegen­ar­gu­men­te. Der Horst auf der Wal­des­hö­he sei 2013 letzt­mals von einem Schwarz­storch bewohnt wor­den und müs­se, so die Vor­schrift, noch fünf Jah­re berück­sich­tigt wer­den, auch wenn er nicht mehr genutzt wer­de, in die­sem Fal­le also bis 2018. Und für die Berück­sich­ti­gung der Flug­rou­te im öst­li­chen Gebiet sei ein neu­es Gut­ach­ten erfor­der­lich, das 25.000 bis 30.000 Euro kos­te. Für eine so hohe Aus­ga­be sei in einer Haus­halts­si­che­rungs­kom­mu­ne aber eine Dring­lich­keits­ent­schei­dung des Rates erfor­der­lich, und die sei nur zuläs­sig, wenn es kei­ne Alter­na­ti­ven gebe oder der Stadt wirt­schaft­li­cher Scha­den dro­he. Wenn das Gut­ach­ten ohne Eile regu­lär über den Haus­halt 2017 finan­ziert wer­de, sei der Zeit­plan, die Aus­wei­sung der Wind­kraft­vor­rang­zo­nen spä­tes­tens im zwei­ten Quar­tal 2017 abzu­schlie­ßen, nicht zu hal­ten. Zudem müss­ten im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung auch alle ande­ren Schwarz­stör­che im Stadt­ge­biet neu unter­sucht wer­den, was zu Ver­än­de­run­gen auch in ande­ren Gebie­ten füh­ren könnte.

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