Stadtplaner Lars Ohlig war zuvor insbesondere auf das Ansinnen der Antragsteller eingegangen, die Südliche Waldfläche-Süd zu erweitern und die Südliche Waldfläche-Ost zu teilen und nur den Bereich westlich des Bönkhauser Bachs zu berücksichtigen. In beiden Fällen spielt der Schwarzstorch eine Rolle. Die 1000-Meter-Schutzzone um einen kartierten Schwarzstorchhorst auf der Waldeshöhe wollen die Antragsteller – zumindest teilweise – der Windkraftvorrangzone zuschlagen, weil der Horst nicht mehr vom Schwarzstorch bewohnt sei. Im östlichen Gebiet wollen sie dagegen die bisher nicht berücksichtigte Flugroute eines Schwarzstorchs als Begründung für eine Teilung nutzen. Ohlig hatte in beiden Fällen gravierende Gegenargumente. Der Horst auf der Waldeshöhe sei 2013 letztmals von einem Schwarzstorch bewohnt worden und müsse, so die Vorschrift, noch fünf Jahre berücksichtigt werden, auch wenn er nicht mehr genutzt werde, in diesem Falle also bis 2018. Und für die Berücksichtigung der Flugroute im östlichen Gebiet sei ein neues Gutachten erforderlich, das 25.000 bis 30.000 Euro koste. Für eine so hohe Ausgabe sei in einer Haushaltssicherungskommune aber eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates erforderlich, und die sei nur zulässig, wenn es keine Alternativen gebe oder der Stadt wirtschaftlicher Schaden drohe. Wenn das Gutachten ohne Eile regulär über den Haushalt 2017 finanziert werde, sei der Zeitplan, die Ausweisung der Windkraftvorrangzonen spätestens im zweiten Quartal 2017 abzuschließen, nicht zu halten. Zudem müssten im Sinne der Gleichbehandlung auch alle anderen Schwarzstörche im Stadtgebiet neu untersucht werden, was zu Veränderungen auch in anderen Gebieten führen könnte.
