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Ehrenamtskarte 2015: Antragsfrist endet

Ehrenamtlich tätige Arnsberger können sich jjetzt wieder für die Ehrenamtskarte NRW bewerben, die manche Vorteile bietet. (Foto: Land NRW)
Ehren­amt­lich täti­ge Arns­ber­ger kön­nen sich jetzt schnell noch für die Ehren­amts­kar­te NRW bewer­ben, die man­che Vor­tei­le bie­tet. (Foto: Land NRW)

Arns­berg. Die städ­ti­sche Enga­ge­ment­för­de­rung bit­tet alle Ver­ei­ne, Ver­bän­de, Grup­pen, Initia­ti­ven und Insti­tu­tio­nen dar­um, Anträ­ge für die Ehren­amts­kar­te bis spä­tes­tens zum 18. Dezem­ber ein­zu­rei­chen. Die Geschäfts­stel­le Enga­ge­ment­för­de­rung weist dar­auf hin, dass alle bis­he­ri­gen Ehren­amts­kar­ten­be­sit­zer die Kar­te neu bean­tra­gen müs­sen, da die­se immer nur eine Gül­tig­keits­dau­er von zwei Jah­ren hat.

Vergabe erfolgt im Januar 2015

 
Das For­mu­lar zur Ehren­amts­kar­te kann unter http://www.arnsberg.de/engagement/ehrenamtskarte/index.php her­un­ter­ge­la­den wer­den. Inter­es­sier­te soll­ten es aus­dru­cken, aus­fül­len, von zwei Ver­ant­wort­li­chen ihres Ver­ei­nes, ihrer Insti­tu­ti­on oder Initia­ti­ve unter­schrei­ben las­sen und dann an die Stadt Arns­berg zurück­sen­den. Die Bean­tra­gung der Kar­te ist kos­ten­los. Die Kar­te kann auch für Drit­te bean­tragt wer­den, wenn die­se die Vor­aus­set­zung für den Kar­ten­be­sitz erfül­len. Das sind folgende:
 

  • Das durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Enga­ge­ment beträgt min­des­tens fünf Stun­den oder 250 Jahresstunden.
  • Im Rah­men der ehren­amt­li­chen Tätig­keit dür­fen kei­ne Zah­lun­gen erfol­gen, die über eine Auf­wands­ent­schä­di­gung für ent­stan­de­ne Kos­ten hinausgehen.
  • Das Min­dest­al­ter für die Ver­ga­be der Kar­te beträgt 16 Jahre.
  • Die ehren­amt­li­che Tätig­keit erfolgt aus­schließ­lich für Drit­te und muss in der Stadt Arns­berg erbracht werden.
  • Der Bewer­bungs­vor­druck muss voll­stän­dig aus­ge­füllt und von zwei ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen (in der Regel Vor­stands­mit­glie­der) des Ver­eins bzw. der Insti­tu­ti­on unter­zeich­net werden.
  • Der Antrags­stel­len­de muss bereits seit zwei Jah­ren ehren­amt­lich tätig sein.

 
 
 
 
Besonderheiten:
 

  • Vor­schlags­be­rech­tigt sind Ver­tre­ter ein­ge­tra­ge­ner Ver­ei­ne; bei ehren­amt­li­cher Arbeit außer­halb von Ver­eins­struk­tu­ren, die Per­son, die ehren­amt­lich tätig ist, oder Per­so­nen aus deren Umfeld. Ehren­amt­li­che Arbeit, die außer­halb von Ver­eins­struk­tu­ren erbracht wird, ist ehren­amt­li­cher Arbeit im Ver­ein gleich­ge­stellt. Vor­aus­set­zung für die Ver­ga­be der Kar­ten ist eine glaub­haf­te Ver­si­che­rung, dass die Kri­te­ri­en ein­ge­hal­ten werden.

 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie Antrags­for­mu­la­re gibt es bei der Geschäfts­stel­le Enga­ge­ment­för­de­rung Arns­berg,  Petra Vor­werk-Rosen­dahl, unter Tel. 02931 9638104 oder per e‑mail an p.vorwerk-rosendahl@arnsberg.de.
 
 

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