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Die Verbraucherzentrale Arnsberg rät: Keine Haushaltspapiere in der Toilette entsorgen!

Kreis. Hams­ter­käu­fe füh­ren der­zeit immer wie­der zu Eng­päs­sen bei Toi­let­ten­pa­pier. Doch der Griff zu Küchen­rol­len, Tem­pos, Feucht- und Kos­me­tik­tü­chern oder Zei­tungs­pa­pier ist kei­ne geeig­ne­te Alter­na­ti­ve für eine Ent­sor­gung übers stil­le Ört­chen. „Die­se Haus­halts­pa­pie­re kön­nen jedoch auf­grund ihrer gro­ßen und fes­ten Beschaf­fen­heit die Toi­let­ten ver­stop­fen“, warnt Petra Gol­ly von der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW.

Feste Beschaffenheit kann Toiletten verstopfen

„Nur das nor­ma­le, tro­cke­ne Toi­let­ten­pa­pier darf ins Klo. Alle ande­ren Haus­halts­pa­pie­re müs­sen nach Gebrauch in die Tüte und dann ab in die Ton­ne“, erklärt die Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le in Neheim. Die im Ver­gleich zu dün­nem Toi­let­ten­pa­pier sehr dicken und fes­ten Papie­re lösen sich im Was­ser nicht auf, son­dern ver­stop­fen die Roh­re. Feucht­tü­cher ent­hal­ten neben Papier zudem auch Kunst­fa­sern, die nicht ins Abwas­ser gelan­gen sollten.

Kunstfasern sollten nicht ins Abwasser

Stei­gen in Erman­ge­lung von dün­nem Klo-Papier jetzt vie­le Nut­zer auf den Gebrauch ande­rer Rei­ni­gungs­pa­pie­re um, dro­hen die WCs über­zu­lau­fen. Im schlimms­ten Fall muss ein Fach­mann ran, um den Abfluss wie­der frei­zu­le­gen. Auch die Pum­pen im Abwas­ser­netz kön­nen ver­stop­fen und müs­sen kos­ten­in­ten­siv gerei­nigt wer­den. Fällt ein Pump­werk aus, kann sich das Abwas­ser bis in die pri­va­ten Kel­ler zurückstauen.

Rückstau bis in privaten Keller möglich

„Solch ein Abpump- und Rei­ni­gungs­auf­wand soll­te in der all­ge­mein ange­spann­ten Lage mög­lichst ver­mie­den wer­den, da er nicht nur zu zusätz­li­chen Kos­ten, son­dern auch zu einer zusätz­li­chen Belas­tung auf­grund der dann erfor­der­li­chen Besei­ti­gung führt“, mahnt Petra Golly.

Informationen bei der VZ nur noch am Telefon oder per Mail

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hilft ger­ne wei­ter: Infor­ma­tio­nen und recht­li­che Hil­fe­stel­lun­gen zu aku­ten Ver­brau­cher­fra­gen geben auch die ört­li­chen Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW gibt es bis auf Wei­te­res aus­schließ­lich tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Kon­takt­da­ten online unter „www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.“

Hilf­rei­che Hin­wei­se 59755 Arns­berg rund um Coro­na-Fra­gen im Ver­brau­cher­all­tag gibt’s eben­falls online Tel. 02932 / 5109701 oder unter „www.verbraucherzentrale.nrw/corona“.

 

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