Sundern. Passend zum Sessionsauftakt konnte das Redaktionsteam der KG Flotte Kugel Sundern die erste Ausgabe des neuen Informationshefts „Die Bütt“ präsentieren. „Sichtbar wird der Karneval zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch. Tätig für den Karneval sind wir über das gesamte Jahr hinweg“, erläutert Michael Horrig. „Mit diesem Heft möchten wir unsere Vereinsarbeit transparenter gestalten und auch außerhalb der heißen Phase präsent sein,“ ergänzt Sabrina Hölscher, die ebenfalls im Redaktionsteam mitarbeitet.
Drei Ausgaben pro Session
Geplant sind drei Ausgaben pro Jahr. Die erste Ausgabe zum Sessionsauftakt im Herbst, das zweite Heft zum Jahresanfang vor Karneval, gefolgt von einer Ausgabe im Frühjahr als Nachlese der vergangenen Session. So werden den Bürgerinnen und Bürgern fortlaufend Informationen über die Flotte Kugel und die Karnevalsveranstaltungen an die Hand geben. Die Hefte liegen in Gaststätten und einigen Geschäften aus und dürfen kostenlos mitgenommen werden. „Auf diese Arte und Weise zu informieren ist nur aufgrund einer breiten Unterstützung seitens Sunderner Geschäfte und Handwerksbetrieb realisierbar. Für diese großartige Unterstützung sagen wir allen Beteiligten herzlichen Dank“, ergänzt Christian Brechmann.
Närrisches Preisrätsel
„Die Bütt“ lädt auch zu einem närrischen Preisrätsel ein. Zu finden ist das Rätsel im Heft oder auch im Internet unter www.flotte-kugel.de oder bei Facebook.
- Preis: Ein Set von 6 Eintrittskarten für die große Prunksitzung der FKS am 3. Februar 2018
- Preis: Ein Set von 6 Eintrittskarten für den großen Altweiberball der FKS am 8. Februar 2018
- Preis: Zwei 5 Liter-Partyfässer frisches Veltins
Teilnehmer senden das Lösungswort per Post an KG Flotte Kugel e.V., Kardinal-von-Galen-Straße 4, 59846 Sundern oder per E‑Mail an: Redaktion-Flotte-Kugel@web.de
Vollständige Anschrift und das Geburtsdatum nicht vergessen. Die Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort nehmen an der Verlosung teil. Einsendeschluss ist der 17. Dezember 2017. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Jeder darf mitspielen. Die Gewinner werden grundsätzlich schriftlich benachrichtigt. Sachpreise können nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.