- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Der Herbst kommt – das Laub fällt – der Bürger muss fegen

olga meier-sander / pixelio.de
Nicht nur Schnee und Eis, auch Laub müs­sen die Anwoh­ner von Geh­we­gen ent­fer­nen. (Foto: olga mei­er-san­der / pixelio.de)

Arns­berg. „Wenn im Herbst die Blät­ter fal­len, sind die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­pflich­tet, die Geh­we­ge vor ihren Häu­sern von Laub zu befrei­en.“ Dar­auf weist Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura hin. „Als Anlie­ger ist ihnen nach der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung die Rei­ni­gung der Geh­we­ge und teil­wei­se auch der Stra­ßen über­tra­gen wor­den. Dazu gehört auch das Auf­fe­gen und Ent­sor­gen von Laub. Das Laub soll­te recht­zei­tig und regel­mä­ßig ent­fernt wer­den, da es durch­nässt eine Unfall­ge­fahr für Pas­san­ten dar­stellt. Bei Ein­tre­ten eines Scha­dens­fal­les haf­ten die Grundstückseigentümer.“

Laub verbrennen ist verboten

Das im öffent­li­chen Stra­ßen­raum auf­ge­feg­te Laub kann mit über die Bio­ton­ne ent­sorgt wer­den oder auf dem eige­nen Grund­stück kom­pos­tiert wer­den. Ver­bo­ten ist jedoch das Ver­bren­nen und das ille­ga­le Abla­gern im öffent­li­chen Raum. Eben­so darf das Laub nicht wie viel­fach gehand­habt in die Gos­se gefegt wer­den, da hier­durch die Stra­ßen­ein­läu­fe ver­stop­fen können.
In der Laub­zeit vom 8. Okto­ber bis 7. Dezem­ber besteht die Mög­lich­keit, unver­misch­tes Laub – also ohne Bei­men­gun­gen von Gras, Blu­men­res­ten, Baum- und Grün­schnitt etc. – kos­ten­los beim Wert­stoff­bring­hof, Hüs­te­ner Stra­ße 15, 59821 Arns­berg, wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten, Mo.- Fr. 10.00 Uhr – 17.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, abzugeben.

Laubsäcke an Straßen mit viel Laubbäumen

Für die Anwoh­ner von Stra­ßen mit extrem hohem städ­ti­schen Baum­be­stand bzw. Lau­bauf­kom­men stel­len die Tech­ni­schen Diens­te wie­der kos­ten­lo­se Laub­sä­cke bereit. Dies erfolgt ab der nächs­ten Woche über eine Ver­tei­lung an die ent­spre­chen­den Haus­hal­te. Die Abfuhr die­ser Laub­sä­cke erfolgt an den Tagen der Bio­müll­ab­fuhr durch ein geson­der­tes Fahr­zeug. Bit­te stel­len Sie die Laub­sä­cke an die­sem Tag ab 6 Uhr am Stra­ßen­rand bereit. Die geson­der­te Abfuhr der Laub­sä­cke fin­det statt in der Zeit vom 8. Okto­ber bis 7. Dezem­ber 2018. Die­se Laub­sä­cke sind nur für die Ent­sor­gung des Laubs von Geh­we­gen und Stra­ßen bestimmt. Laub und Grün­schnitt vom pri­va­ten Grund­stück sind pri­vat über die Bio­ton­ne oder den Wert­stoff­bring­hof zu entsorgen.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de