Arnsberg. „Wenn im Herbst die Blätter fallen, sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Häusern von Laub zu befreien.“ Darauf weist Stadtsprecherin Stephanie Schnura hin. „Als Anlieger ist ihnen nach der Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege und teilweise auch der Straßen übertragen worden. Dazu gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub. Das Laub sollte rechtzeitig und regelmäßig entfernt werden, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt. Bei Eintreten eines Schadensfalles haften die Grundstückseigentümer.“
Laub verbrennen ist verboten
Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann mit über die Biotonne entsorgt werden oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen und das illegale Ablagern im öffentlichen Raum. Ebenso darf das Laub nicht wie vielfach gehandhabt in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen können.
In der Laubzeit vom 8. Oktober bis 7. Dezember besteht die Möglichkeit, unvermischtes Laub – also ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc. – kostenlos beim Wertstoffbringhof, Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, während der Öffnungszeiten, Mo.- Fr. 10.00 Uhr – 17.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, abzugeben.
Laubsäcke an Straßen mit viel Laubbäumen
Für die Anwohner von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen stellen die Technischen Dienste wieder kostenlose Laubsäcke bereit. Dies erfolgt ab der nächsten Woche über eine Verteilung an die entsprechenden Haushalte. Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Bitte stellen Sie die Laubsäcke an diesem Tag ab 6 Uhr am Straßenrand bereit. Die gesonderte Abfuhr der Laubsäcke findet statt in der Zeit vom 8. Oktober bis 7. Dezember 2018. Diese Laubsäcke sind nur für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt. Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind privat über die Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.