Das Finanzamt informiert: Erleichterungen für Ehrenamt und Vereine seit Jahresbeginn

Arns­berg. Ehren­amt­lich Enga­gier­te und gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne pro­fi­tie­ren seit Beginn des Jah­res von spür­ba­ren steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen. Höhe­re Frei­be­trä­ge, weni­ger Büro­kra­tie und mehr finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät sol­len das frei­wil­li­ge Enga­ge­ment stär­ken und den Ver­eins­all­tag deut­lich erleichtern.

Nach Anga­ben des Finanz­amts Arns­berg ver­bes­sern die neu­en Rege­lun­gen die Rah­men­be­din­gun­gen für Ver­ei­ne und ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment spür­bar. „Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment prägt unse­re Regi­on in vie­len Berei­chen: vom Sport über Kul­tur bis hin zum sozia­len Zusam­men­halt“, erklärt Bernd Brie­den, Lei­ter des Finanz­amts Arns­berg. „Die neu­en Rege­lun­gen ent­las­ten Ver­ei­ne spür­bar im All­tag. Weni­ger Büro­kra­tie und mehr finan­zi­el­le Spiel­räu­me bedeu­ten mehr Zeit für die eigent­li­che Vereinsarbeit.“

Auch Nord­rhein-West­fa­lens Finanz­mi­nis­ter Dr. Mar­cus Optendrenk betont die Bedeu­tung des Ehren­amts: „Über fünf Mil­lio­nen Men­schen und 100.000 Ver­ei­ne enga­gie­ren sich in Nord­rhein-West­fa­len frei­wil­lig für unse­re Gesell­schaft. Die­ses Enga­ge­ment ver­dient Respekt sowie ver­läss­li­che und pra­xis­taug­li­che Rah­men­be­din­gun­gen. Mit höhe­ren Frei­be­trä­gen, weni­ger Büro­kra­tie und kla­ren Regeln unter­stüt­zen wir die Men­schen, die sich in ihrer Frei­zeit ehren­amt­lich enga­gie­ren. Das ist ein star­kes Zei­chen der Aner­ken­nung für ihren Ein­satz und ihren unver­zicht­ba­ren Bei­trag zu unse­rem gesell­schaft­li­chen Zusammenhalt.“

Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement

Der Übungs­lei­ter­frei­be­trag wur­de auf 3.300 Euro ange­ho­ben, die Ehren­amts­pau­scha­le auf 960 Euro jähr­lich. Bereits die letz­te Erhö­hung die­ser Frei­be­trä­ge ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2021 ging auf eine Initia­ti­ve Nord­rhein-West­fa­lens zurück.

Entlastung kleiner und mittlerer Vereine

Die Besteue­rungs­frei­gren­ze für wirt­schaft­li­che Geschäfts­be­trie­be gemein­nüt­zi­ger Kör­per­schaf­ten wur­de auf 50.000 Euro erhöht. Damit müs­sen vie­le Ver­ei­ne wei­ter­hin kei­ne Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er zah­len und kön­nen ihre Mit­tel gezielt für die eigent­li­chen Ver­eins­zwe­cke ein­set­zen. Gleich­zei­tig sinkt der büro­kra­ti­sche Aufwand.

Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung

Ver­ei­ne mit Ein­nah­men bis 100.000 Euro (bis­her 45.000 Euro) sind künf­tig von der Pflicht zur zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung befreit. Das redu­ziert büro­kra­ti­schen Auf­wand deut­lich und schafft finan­zi­el­le Spielräume.

Photovoltaik ohne Risiko für die Gemeinnützigkeit

Gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne kön­nen jetzt ohne Höchst­gren­ze Mit­tel für die Instal­la­ti­on und den Betrieb von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ein­set­zen, etwa auf Ver­eins­hei­men oder Reit­hal­len. Bau, Betrieb und auch unver­meid­ba­re Ver­lus­te haben kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Gemein­nüt­zig­keit. Davon pro­fi­tie­ren Ver­ei­ne eben­so wie die Energiewende.

Unterstützung für das Ehrenamt vor Ort

Neben den steu­er­li­chen Ver­bes­se­run­gen unter­stützt das Finanz­amt Arns­berg Ver­ei­ne und Ehren­amt­li­che auch ganz prak­tisch. „Uns ist wich­tig, dass Ver­ei­ne bei steu­er­li­chen Fra­gen ver­läss­li­che und ver­ständ­li­che Ant­wor­ten erhal­ten“, so der Lei­ter. „Mit unse­ren fes­ten Ansprech­per­so­nen und kla­ren Kon­takt­we­gen sor­gen wir dafür, dass Unter­stüt­zung schnell und unkom­pli­ziert ankommt.“ Die per­sön­li­chen Ansprech­per­so­nen sind zen­tral erreich­bar unter 0211 1655 1655, mon­tags bis don­ners­tags von 8 bis 18 Uhr sowie frei­tags von 8 bis 16 Uhr.

Ergän­zend bie­tet die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Nord­rhein-West­fa­len in Koope­ra­ti­on mit der Lan­des­ser­vice­stel­le für bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment NRW regel­mä­ßi­ge, kos­ten­freie Online-Schu­lun­gen zum Gemein­nüt­zig­keits- und Spen­den­recht an.

Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te wie Bro­schü­ren, Erklär­vi­de­os und FAQs run­den das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot ab. Sie ste­hen unter www.finanzamt.nrw zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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