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Cronenberg und Walter (FDP): Lockdown darf nicht nächster kommunaler Schuldentreiber werden

Fried­helm Wal­ter, Vor­sit­zen­der FDP-Kreis­tags­frak­ti­on HSK (Foto: Fried­helm Walter)

Hoch­sauer­land­kreis. Noch ist völ­lig unklar, wie sich die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men im HSK die­ses Jahr ent­wi­ckeln wer­den. Die Fra­ge rückt aber jetzt in den Fokus, da aktu­ell die Haus­halts­be­ra­tun­gen auf Kreis­ebe­ne anste­hen. Wird der ver­län­ger­te Lock­down noch­mals für erheb­li­che Ein­nah­me­aus­fäl­le sor­gen oder schlägt das inzwi­schen nach unten kor­ri­gier­te Wirt­schafts­wachs­tum doch posi­tiv zu Buche? Erfah­rungs­ge­mäß, so die bei­de FDP-Poli­ti­ker Carl-Juli­us Cro­nen­berg und Fried­helm Wal­ter, mel­de­ten Unter­neh­men schlech­te Ergeb­nis­se sofort und gute Erträ­ge so spät wie mög­lich. Daher sei davon aus­zu­ge­hen, dass die Städ­te und Gemein­den im HSK auch die­ses Jahr eine finan­zi­el­le Durst­stre­cke über­brü­cken müssen.

„Die Bewäl­ti­gung der finan­zi­el­len Fol­gen von Coro­na ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be“, so der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Carl-Juli­us Cro­nen­berg. „Des­halb muss jede Ebe­ne ihren Anteil tra­gen, not­falls auch der Bund.“

Kommunen dürfen den strikten Konsolidierungskurs der letzten Jahre nicht verlassen

Für kon­kre­te For­de­run­gen oder gar Zusa­gen sei es aber zu früh. Zunächst sei die Abrech­nung des Haus­halts­jahrs 2020 abzu­war­ten. Außer­dem kön­ne es im nächs­ten Jahr zu nicht uner­heb­li­chen Gewer­be­steu­er-Nach­zah­lun­gen kom­men. Kei­nes­falls dürf­ten die Kom­mu­nen den strik­ten Kon­so­li­die­rungs­kurs der letz­ten Jah­re ver­las­sen und sich blind auf Bun­des­zu­schüs­se verlassen.

„Wenn es eng wird, wird die Lan­des­re­gie­rung aus CDU und FDP sicher zu ihrer Ver­ant­wor­tung ste­hen“, zeigt sich der FDP-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Kreis­tag, Fried­helm Wal­ter, zuversichtlich.

Letz­tes Jahr fehl­ten 48 Mil­lio­nen EUR Gewer­be­steu­er­ein­nah­men in den 12 Städ­ten und Gemein­den im HSK. Dank einer Grund­ge­setz­än­de­rung (Art. 143h) erhielt der Bund die Mög­lich­keit, die Unter­de­ckung mit einer Finanz­sprit­ze vom Bund ein­ma­lig aus­zu­glei­chen. Die FDP-Bun­des­tags­frak­ti­on hat­te zugestimmt

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