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Corona-Zahlen steigen: Maskenpflicht in der Neheimer Innenstadt wird ab sofort kontrolliert

Arns­berg. Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert im Hoch­sauer­land­kreis liegt nun über dem Wert von 50. An die­sen Wert hat die Coro­naschutz­ver­ord­nung eini­ge zusätz­li­che Regeln geknüpft. Ergän­zend hat der Hoch­sauer­land­kreis eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Die Regeln sind ab sofort ein­zu­hal­ten. Dar­auf weist die Pres­se­stel­le der Stadt Arns­berg hin.

Kon­kret han­delt es sich um die fol­gen­den Regeln:

Im öffentlichen Raum:

In der Nehei­mer Innen­stadt gilt frei­tags und sams­tags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonn­tags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fuß­gän­ger­zo­ne und den angren­zen­den Berei­chen die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung. Eine Beschil­de­rung der kon­kre­ten Berei­che erfolgt zeit­nah. Eine Über­sichts­kar­te ist auf der Inter­net­sei­te www.arnsberg.de/corona einsehbar.

Coro­na-Schutz­zo­ne in der Nehei­mer Innen­stadt mit Mas­ken­pflicht am Wochen­en­de. Gra­fik: Stadt Arnsberg

Im öffent­li­chen Raum dür­fen sich höchs­tens 5 Per­so­nen zusam­men aufhalten.

Gastronomie und Feiern:

In Gast­stät­ten dür­fen sich nur noch Grup­pen von 5 Per­so­nen am sel­ben Tisch auf­hal­ten. Das gilt nicht für Fami­li­en oder Per­so­nen aus maxi­mal 2 Haushalten.

Der Betrieb von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben sowie der Aus­schank von alko­ho­li­schen Geträn­ken sind in der Zeit zwi­schen 23 Uhr und 6 Uhr nicht gestattet.

Außer­halb von Woh­nun­gen sind Fes­te aus her­aus­ra­gen­dem Anlass mit vor­nehm­lich gesel­li­gem Cha­rak­ter nur noch mit höchs­tens 10 Per­so­nen erlaubt.

Bei Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen gilt: Der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen Per­so­nen aus ver­schie­de­nen Haus­hal­ten ist ein­zu­hal­ten. Die Sicher­stel­lung der qua­li­fi­zier­ten Rück­ver­folg­bar­keit, bei­spiels­wei­se durch Adres­sen­lis­ten, ersetzt die­ses Gebot nicht.

In geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten ist bei Kon­zer­ten und Auf­füh­run­gen und sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen durch­ge­hend eine Mund-Nase-Bede­ckung zu tragen.

Das Tra­gen von Mund-Nasen-Bede­ckun­gen gilt wei­ter als Mit­tel der Wahl sich vor einer Infek­ti­on zu schüt­zen. Foto: Frank Albrecht

Faustformel: „AHA+ L“

Die­se Rege­lun­gen gel­tend zusätz­lich zu den bereits bestehen­den Regeln. An die For­mel „AHA + L“ (Abstand, Hygie­ne, All­tags­mas­ke und Lüf­ten) wird noch ein­mal erin­nert. Es gilt nach wie vor Abstand zu hal­ten, Hygie­ne­maß­nah­men wie Hän­de­wa­schen und Des­in­fek­tio­nen regel­mä­ßig durch­zu­füh­ren und eine All­tags­mas­ke zu tra­gen, wo der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Hin­zu kom­men die Nut­zung der Coro­na-Warn­App sowie das regel­mä­ßi­ge Lüf­ten von Räumen.

Die Zah­len stei­gen auch in Arns­berg ste­tig. Die Stadt Arns­berg appel­liert daher drin­gend, alle Rege­lun­gen, alte wie neue, ein­zu­hal­ten, um eine Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ein­zu­däm­men oder gar zu verhindern.

Die Ein­hal­tung der Regeln wird kon­trol­liert, Ver­stö­ße ent­spre­chend geahndet.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Stadt Arnsberg)

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