Arnsberg. Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert im Hochsauerlandkreis liegt nun über dem Wert von 50. An diesen Wert hat die Coronaschutzverordnung einige zusätzliche Regeln geknüpft. Ergänzend hat der Hochsauerlandkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regeln sind ab sofort einzuhalten. Darauf weist die Pressestelle der Stadt Arnsberg hin.
Konkret handelt es sich um die folgenden Regeln:
Im öffentlichen Raum:
In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah. Eine Übersichtskarte ist auf der Internetseite www.arnsberg.de/corona einsehbar.
Faustformel: „AHA+ L“
Diese Regelungen geltend zusätzlich zu den bereits bestehenden Regeln. An die Formel „AHA + L“ (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften) wird noch einmal erinnert. Es gilt nach wie vor Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Desinfektionen regelmäßig durchzuführen und eine Alltagsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Hinzu kommen die Nutzung der Corona-WarnApp sowie das regelmäßige Lüften von Räumen.
Die Zahlen steigen auch in Arnsberg stetig. Die Stadt Arnsberg appelliert daher dringend, alle Regelungen, alte wie neue, einzuhalten, um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen oder gar zu verhindern.
Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert, Verstöße entsprechend geahndet.
(Quelle: Pressestelle Stadt Arnsberg)
