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Corona-Virus: Soforthilfen und Förderprogramme auch für Sportvereine

Arns­berg. Sport­ver­ei­ne kön­nen jetzt auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung aus dem Sofort­hil­fe-Pro­gramm des Lan­des­sport­bun­des hof­fen. Das teilt jetzt die Stadt Arns­berg mit. Die „Sofort­hil­fe Sport“ kön­nen alle betrof­fe­nen Sport­ver­ei­ne von Mitt­woch, 15. April, bis Frei­tag, 15. Mai, über das För­der­por­tal des Lan­des­sport­bun­des Nord­rhein-West­fa­len online bean­tra­gen. Wich­tig: Schrift­li­che Anträ­ge sind nicht möglich!

Anträge an den Landessportbund nur online möglich

Antrags­be­rech­tigt sind alle Ver­ei­ne, die einer Mit­glieds­or­ga­ni­sa­ti­on (Sport­bund oder Sport­fach­ver­band) des Lan­des­sport­bun­des NRW ange­schlos­sen sind. Bedin­gung für die Gewäh­rung der Sofort­hil­fe ist ein durch die Coro­na-Pan­de­mie ver­ur­sach­ter Liqui­di­täts­eng­pass, der zu einer Exis­tenz­ge­fähr­dung des Ver­eins in Form einer dro­hen­den Zah­lungs­un­fä­hig­keit füh­ren könnte.

Existenzgefährdung oder Zahlungsunfähigkeit als Grundlage

Für die „Sofort­hil­fe Sport“ für Sport­ver­ei­ne in exis­ten­zi­el­len Not­la­gen ste­hen zehn Mil­lio­nen Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Ver­fü­gung, die nach Ein­gang des Antrags bear­bei­tet und beschie­den wer­den. Betrof­fe­ne Ver­ei­ne wer­den daher gebe­ten, mög­lichst schnell über die Inter­net­sei­te www.lsb.nrw auf das För­der­por­tal zu wech­seln und dort nach dem Log­in ihre Anträ­ge online zu stel­len. Auf die­ser Sei­te sind auch Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen zu fin­den und die Mög­lich­keit besteht hier, direk­te Fra­gen an die E‑Mail-Adres­se „soforthilfe-sport@lsb.nrw“ zu stel­len. Wei­te­re drei Mil­lio­nen Euro wer­den hier für die Stär­kung der Arbeit der Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter in den Sport­ver­ei­nen zur Ver­fü­gung gestellt.

Bei vie­len Sport­ver­ei­nen ruht der­zeit der sport­li­che Betrieb. Für Ver­ei­ne mit finan­zi­el­len Eng­päs­sen und Exi­tenz­not gibt es die Mög­lich­keit, finan­zi­el­le Hil­fen zu bean­tra­gen. Foto: Frank Albrecht

Sonstige Fördermöglichkeiten für Vereine

Auch wenn es sich nicht auf den ers­ten Blick erschließt, kann die NRW-Sofort­hil­fe unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch für ande­re Ver­ei­ne in Betracht kom­men. Sofern der Ver­ein vom Finanz­amt nach § 52 AO als gemein­nüt­zig aner­kannt ist und zur Zweck­erfül­lung über­wie­gend unter­neh­me­risch tätig ist, kann der Ver­ein einen Antrag auf NRW-Sofort­hil­fe stellen.

Soforthilfen ab 9.000 Euro

Je nach Zahl ihrer Beschäf­tig­ten kön­nen Ver­ei­ne  Sofort­hil­fen von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro bean­tra­gen. Wenn der gemein­nüt­zi­ge Zweck also über­wie­gend durch wirt­schaft­li­che Ein­nah­men finan­ziert wird, bestehen gute Chan­cen auf eine För­de­rung. Zu den wirt­schaft­li­chen Ein­nah­men zäh­len  bei­spiels­wei­se Ein­nah­men aus Ver­mie­tun­gen und Ver­pach­tun­gen, Ein­nah­men aus Spon­so­ring-Ver­trä­gen, Ein­nah­men aus Events, Ein­tritts­gel­der, oder der Betrieb einer Gaststätte.

Antragstellung ab 17. April geschaltet

Da die wirt­schaft­li­chen Ein­nah­men der Ver­ei­ne vie­ler­orts nicht mehr erzielt wer­den kön­nen, kann eine Antrag­stel­lung loh­nens­wert sein. Nach­dem das Pro­gramm vor­über­ge­hend ein­ge­stellt wur­de, ist die Antrag­stel­lung ab Frei­tag, 17. April, über die­se Inter­net­sei­te mög­lich: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Ach­tung, die kor­rek­te Antrags­sei­te kann aus­schließ­lich über https://www.wirtschaft.nrw/ abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind über die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg erhält­lich (Mail-Kon­takt: corona-soforthilfe@bra.nrw.de).

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