Hochsauerlandkreis. Mit Stand von Dienstag gibt es im Hochsauerlandkreis kreisweit 79 Neuinfizierte. Die 7‑Tages-Inzidenz beträgt 167,1. Das Kreisgesundheitsamt teilt vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte mit, dass weder das Gesundheitsamt noch das Impfzentrum Bescheinigungen für Genesene ausstellen, die nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ein negatives Testergebnis ersetzen.
Verschiedene Möglichkeiten für den Nachweis
Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW kann der Nachweis einer durchgemachten Infektion durch ein ehemals positives Testergebnis erbracht werden. Das können u.a. ein PCR- oder ein PoC-PCR-Test sein. Zu beachten ist, dass der Test mindestens 28 Tage (Sicherheitsgrenze nach Infektion) sowie maximal 6 Monate (nachlassen der Immunität) alt sein darf.
Möglich ist auch der Nachweis eines positiven Testergebnisses wie zuvor beschrieben in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfstoffdosis gegen COVID-19. Sollte das Testergebnis nicht oder nicht mehr vorliegen, müssten sich Betroffene direkt an die Abstrichstelle (z.B. Arzt, Krankenhaus) wenden und sich dort den Nachweis einholen.