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Corona-Tipp der Verbraucherzentrale: Richtig Haushalten – nicht nur zu Ostern!

Arnsberg/Kreis. Wie viel Mehl benö­ti­ge ich im Not­fall? Fehlt mir etwas in mei­ner Haus­apo­the­ke? Muss ich mei­ne Woh­nung des­in­fi­zie­ren? Die­se und ähn­li­che The­men beschäf­ti­gen vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher in die­sen Tagen. Die Sor­ge um das Wohl der eige­nen Fami­lie rückt in den Fokus. Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le von der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat Ant­wor­ten auf Fra­gen rund um den Haus­halt und klärt über Irr­tü­mer auf.

Angemessener Vorrat an Lebensmitteln

Auch wenn man­che Pro­duk­te vor­über­ge­hend nicht im Super­markt zu haben sind – es besteht aktu­ell kei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke. Die Hor­tung grö­ße­rer Men­gen an Lebens­mit­teln oder Hygie­ne­ar­ti­keln („Hams­ter­käu­fe“) ist daher unnö­tig und in hohem Maße unso­li­da­risch. Der Han­del bemüht sich täg­lich, die Waren in den Rega­len wie­der auf­zu­fül­len. Der Kauf eini­ger Pro­duk­te ist nur noch in haus­halts­üb­li­chen Men­gen erlaubt. Land- und Ernäh­rungs­wirt­schaft bekun­den, dass es kei­ne Ver­sor­gungs­eng­päs­se geben wird, höchs­tens bei weni­gen sai­so­na­len Lebens­mit­teln – wenn Ern­te­hel­fer feh­len oder inter­na­tio­na­le Lie­fer­ket­ten unter­bro­chen wer­den. achten.

Das Logo der Ver­brau­cher­zen­tral NRW

Was gehört in die Hausapotheke?

Die Grund­aus­stat­tung der Haus­apo­the­ke besteht laut Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe aus fol­gen­den Prä­pa­ra­ten: per­sön­li­che, vom Arzt ver­schrie­be­ne Medi­ka­men­te, Erkäl­tungs­mit­tel, Schmerz- und fie­ber­sen­ken­de Mit­tel, Mit­tel gegen Durch­fall, Übel­keit, Erbre­chen, Mit­tel gegen Insek­ten­sti­che und Son­nen­brand, Elek­tro­ly­te zum Aus­gleich eines Flüs­sig­keits­ver­lus­tes, Fie­ber­ther­mo­me­ter, Split­ter­pin­zet­te, Haut­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Wund­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Ver­bands­ma­te­ri­al. Die Haus­apo­the­ke soll­te in einem abschließ­ba­ren Schrank für Kin­der nicht zugäng­lich auf­be­wahrt werden.

Desinfektionsmittel im Haushalt

Das Bun­des­in­sti­tut für Risi­ko­be­wer­tung (BfR) sieht für gesun­de Men­schen der­zeit kei­ne Not­wen­dig­keit, im All­tag Des­in­fek­ti­ons­mit­tel ein­zu­set­zen. Regel­mä­ßi­ges und gründ­li­ches Hän­de­wa­schen schützt vor Über­tra­gung anste­cken­der Infek­ti­ons­krank­hei­ten. In einem Haus­halt mit gesun­den Per­so­nen ist es den­noch sinn­voll, Gegen­stän­de, die häu­fig von allen ange­fasst wer­den – wie etwa Tür­grif­fe oder Licht­schal­ter – häu­fi­ger als üblich mit All­zweck­ei­ni­ger, Sei­fe oder Spül­mit­tel und Was­ser zu reinigen.

Soll­te dage­gen ein an Covid 19 Erkrank­ter im Haus­halt leben, sind geson­der­te Anwei­sun­gen des Arz­tes oder des Gesund­heits­am­tes zu beachten.

Ansteckung über Lebensmittel oder Gegenstände

Der­zeit gibt es kei­ne nach­ge­wie­se­nen Fäl­le, dass sich Men­schen durch den Ver­zehr kon­ta­mi­nier­ter Lebens­mit­tel, durch den Kon­takt mit ver­un­rei­nig­ten Gegen­stän­den oder durch impor­tie­re Waren wie Spiel­wa­ren, Werk­zeu­ge, Com­pu­ter, Klei­dung oder Schu­he mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus infi­ziert haben. Eine Über­tra­gung der Krank­heit über Ober­flä­chen durch Schmier­in­fek­tio­nen ist laut BfR zwar denk­bar, da die Viren aber nur eine gerin­ge Umwelt­sta­bi­li­tät und damit Lebens­dau­er haben, ist die Wahr­schein­lich­keit nur gering. Den­noch soll­te der Umgang mit Lebens­mit­teln und Bedarfs­ge­gen­stän­den unter Maß­ga­be der all­ge­mei­nen Regeln der Hygie­ne erfol­gen. Ein Erhit­zen der Lebens­mit­tel ver­rin­gert zusätz­lich das Infek­ti­ons­ri­si­ko, da Coro­na­vi­ren hit­ze­emp­find­lich sind.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma „Coro­na: COVID-19, die Fol­gen und Ihre Rech­te“ fin­den Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/corona- covi­d19-die-fol­gen-und-ihre-rech­te-45509

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu aku­ten Ver­brau­cher­the­men bie­ten die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – bis auf Wei­te­res aus­schließ­lich tele­fo­nisch unter 02932/510 97 01 oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg.

Wei­te­re Informationsquellen

Rat­ge­ber für Not­fall­vor­sor­ge und rich­ti­ges Han­deln in Notsituationen:

www.bbk.bund.de/DE/Service/Publikationen/Broschuerenfaltblaetter/Ratgeber_einstieg.html

Lebens­mit­tel rich­tig lagern: www.bzfe.de/inhalt/lebensmittel-richtig-lagern-645.html

Bun­des­in­sti­tut für Risi­ko­be­wer­tung: www.bfr.bund.de/de/start.html

Hin­wei­se zum ambu­lan­ten Manage­ment von COVID-19-Ver­dachts­fäl­len und leicht erkrank­ten bestä­tig­ten COVID-19-Pati­en­ten: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html

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