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Corona-Soforthilfeprogramm läuft ab jetzt über die Bezirksregierung Arnsberg

Arns­berg. Unter­neh­men, die von der Coro­na-Kri­se betrof­fen sind, erhal­ten ab sofort finan­zi­el­le Unter­stüt­zung vom Land und Bund. Ab heu­te, Frei­tag, 27. März, kön­nen Unter­neh­men bei der jewei­li­gen Bezirks­re­gie­rung Anträ­ge für die Zuschüs­se stel­len. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Sofort­hil­fe. Damit das Geld schnell ankommt, müs­sen die För­der­an­trä­ge online gestellt wer­den. Zah­lungs­ein­gän­ge sind frü­hes­tens zum Ende der Woche mög­lich. Da die Bezirks­re­gie­run­gen mit meh­re­ren hun­dert­tau­sen­den Anträ­gen rech­nen, ste­hen in den 5 Regie­rungs­prä­si­di­en fast 700 Beschäf­tig­te der Lan­des­ver­wal­tung zur Ver­fü­gung, um die benö­tig­ten Finanz­hil­fen schnell und unbü­ro­kra­tisch weiterzugeben.

In einem his­to­ri­schen Kraft­akt unter­stüt­zen Bun­des­re­gie­rung und Lan­des­re­gie­rung in der Coro­na-Kri­se klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men aus allen Wirt­schafts­be­rei­chen Nord­rhein-West­fa­lens. Das Ange­bot rich­tet sich eben­so an Frei­be­ruf­ler und Solo-Selbst­stän­di­ge. Klein­un­ter­neh­mer erhal­ten somit aus dem Pro­gramm des Bun­des Zuschüs­se in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Sofort­hil­fe 2020“ stockt die Lan­des­re­gie­rung die­ses Pro­gramm noch­mals ordent­lich auf, um hei­mi­sche Unter­neh­men mit zehn bis 50 Beschäf­tig­ten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Sie­he hier­zu auch die Infor­ma­tio­nen des NRW Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Inno­va­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Die drin­gend benö­tig­te Hil­fe wird in den kom­men­den 3 Mona­ten gewährt und sieht fol­gen­de Zuschüs­se vor:

Vor­aus­set­zun­gen dafür sind:

Mehr als die Hälf­te der Auf­trä­ge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Coro­na-Kri­se sind weg­ge­fal­len oder

Stich­tag für die Berech­nung der Mit­ar­bei­ter­zahl ist der 31. Dezem­ber 2019. Zur Umrech­nung von Teil­zeit­kräf­ten und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

Wel­che Infor­ma­tio­nen sind für den Antrag wichtig?

Eine soge­nann­te De-Mini­mis-Erklä­rung ist nicht erforderlich!

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online aus­ge­füllt wer­den. Es müs­sen kei­ne Doku­men­te hoch­ge­la­den werden:

https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/index.html

Wel­che Fris­ten gibt es?

Wo kann ich mich wei­ter informieren?

Eine Über­sicht zu Bürg­schaf­ten, Bürg­schafts­bank, KfW-Kre­di­te, Steu­er­stun­dun­gen, Ent­schä­di­gun­gen für Qua­ran­tä­ne und Betei­li­gungs­ka­pi­tal für Klein­un­ter­neh­men gibt es auf dem Infor­ma­ti­ons­por­tal des NRW-Wirtschaftsministeriums:

https://www.wirtschaft.nrw/corona

Mit der Gesamt­hil­fe von Bund und Land wird nahe­zu jeder 2. Arbeits­platz in Nord­rhein-West­fa­len unterstützt.

Bereits jetzt kön­nen frei­schaf­fen­de Künstler*innen Unter­stüt­zun­gen bei den Bezirks­re­gie­run­gen beantragen.

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