Arnsberg. Wegen der seit Montag (11. Januar) geltenden Corona-Schutzverordnung in NRW muss die Stadt Arnsberg die Sitzungsläufe der politischen Gremien ändern und terminlich anpassen. Danach sind Sitzungen von politischen Gremien aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur zulässig, wenn sie nicht auf einen Zeitraum nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können. Davon betroffen ist der aktuelle Sitzungslauf auch in der Stadt Arnsberg, meldet die Pressestelle der Stadt Arnsberg.
Arbeit in politischen Gremien betroffen
Bezüglich der neuen Voraussetzungen der Corona-Schutzverordnung hat bereits eine Abstimmung mit den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Arnsberg statt gefunden. Demnach werden alle für Januar geplanten Sitzungen der Bezirksausschüsse abgesagt mit Ausnahme der Bezirksausschüsse Arnsberg, Müschede und Wennigloh.
Bei allen drei o.g. Sitzungen soll das Thema „Windkraft“ ausschließlich als tatsächlicher Grund für die Durchführung der Sitzungen erörtert werden, da dies kommunalpolitisch von besonderer Bedeutung ist.
Teilnahme von Bürger*innen nur mit Anmeldung
Die Teilnahme von Bürger*innen an den öffentlichen Sitzungen bleibt auch weiterhin möglich, muss aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes nach den räumlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Schutzverordnung begrenzt sowie Zugänge geregelt werden, um die notwendigen Abstände und Vorschriften einhalten zu können. Eine vorherige Anmeldung per E‑Mail (a.gerhards@arnsberg.de) ist daher zwingend erforderlich. Die Stadt bittet für diese notwendigen Maßnahmen um Verständnis und auch dafür, dass eventuell nicht alle interessierten Bürger*innen an der Sitzung teilnehmen können.
(Quelle: Pressestelle Stadt Arnsberg)