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Corona-Schutzimpfung: HSK bietet Verfahren zur Terminüberprüfung an

Kreis. Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf­hin, dass die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung West­fa­len-Lip­pe (KVWL) wei­ter­hin für das Impf­ter­min­ver­fah­ren zustän­dig ist. Die­se Zustän­dig­keit wur­de zwi­schen der NRW-Lan­des­re­gie­rung und der KVWL ver­trag­lich gere­gelt. Die Pro­ble­ma­ti­ken bei der Ter­min­ver­ga­be sind der Kreis­ver­wal­tung bekannt und wur­den an die ent­spre­chen­den Stel­len wei­ter­ge­ge­ben. Dar­über infor­miert die Pres­se­stel­le des Hochsauerlandkreises.

Kassenärztliche Vereinigung für Termine zuständig

Der Hoch­sauer­land­kreis bit­tet um Geduld bei der Neu­steue­rung der Ter­min­soft­ware der KVWL, sodass alle ange­schrie­be­nen bzw. aktu­ell berech­tig­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger einen Ter­min für ihre Coro­na-Schutz­imp­fung erhal­ten. Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereits den Erst- und Zweit­ter­min gebucht haben, bie­tet der Hoch­sauer­land­kreis nun ein eige­nes Unter­stüt­zungs­an­ge­bot bei der Über­prü­fung an.

Der Ter­min gilt als gebucht, wenn impf­be­rech­tig­te Per­so­nen eine schrift­li­che oder münd­li­che Ter­min­be­stä­ti­gung mit einem zwölf­stel­li­gen Veri­fi­zie­rungs­code durch das Buchungs­ver­fah­ren der KVWL erhal­ten haben. Unter https://www.impfterminservice.de/impftermine kön­nen Bür­ger mit ihrem Veri­fi­zie­rungs­code den Ter­min sel­ber prü­fen. Eine Anlei­tung hier­für befin­det sich auf der Inter­net­sei­te der KVWL oder auf der Impf­sei­te des Hoch­sauer­land­krei­ses unter www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/impfzentrum. Impf­lin­ge wer­den gebe­ten, in die­sen Fäl­len das Prüf­ver­fah­ren anzuwenden.

Hochsauerlandkreis bietet Prüfverfahren

Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die kei­ne die­ser Bestä­ti­gun­gen mit dem zuge­hö­ri­gen zwölf­stel­li­gen Veri­fi­zie­rungs­code erhal­ten haben und unsi­cher sind, ob der Ter­min bei der KVWL regis­triert wur­de, kön­nen die­sen seit dem 3. Febru­ar über die Impf­hot­line des Hoch­sauer­land­krei­ses prü­fen lassen.

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind unter der Tele­fon­num­mer 0291 / 94–6500 von Mon­tag bis Don­ners­tag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und frei­tags von 8:30 bis 13 Uhr erreich­bar. Der Hoch­sauer­land­kreis bit­tet um Ver­ständ­nis, dass die­ses zusätz­lich geschaf­fe­ne Ange­bot der Kreis­ver­wal­tung täg­lich nur eine begrenz­te Anzahl von Ter­min­prü­fun­gen leis­ten kann.
Für die Erst-und Zweit­bu­chung eines Ter­mins ist wei­ter­hin die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung unter der Ruf­num­mer 0800 / 11611702 zuständig.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis)

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