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Corona-Pandemie: Neuer Lockdown ab Mittwoch – der Einzelhandel schließt, digitales Lernen nötig

Kreis/Land. Der nächs­te Lock­down in Deutsch­land kommt ab Mitt­woch, 16. Dezem­ber. Heu­te Mit­tag stell­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel die Ergeb­nis­se der Bera­tun­gen mit den Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der vor. Bereits ab Mon­tag läuft dem­nach in vie­len Fäl­len der Unter­richt ab den 8. Klas­sen nur noch digi­tal – zuhau­se vor dem Com­pu­ter in den eige­nen vier Wän­den. Ab Mitt­woch muss der Ein­zel­han­del bis auf weni­ge Aus­nah­men schlie­ßen. Locke­run­gen in den Kon­takt­be­schrän­kun­gen gibt es nur an Hei­lig­abend und den bei­den Weih­nachts­fei­er­ta­gen. Nur dann ist es auch erlaubt, das vier wei­te­re Per­so­nen aus dem engs­ten Ver­wand­ten­kreis zu einer Fami­lie dazu kom­men dür­fen. Über die Ergeb­nis­se infor­mier­te die Bun­des­kanz­le­rin in einer öffent­li­chen Pressekonferenz.

Ausnahmen nur an Heiligabend

Kei­ne Pull­over, Schals, Schu­he oder Spiel­zeug – der Ein­zel­han­del schließt im Sau­er­land ab kom­men­den Mitt­woch. Wie die Bun­des­kanz­le­rin erklär­te, dür­fen nach der aktu­el­len Ver­ein­ba­rung der Minis­ter­prä­si­den­ten nur noch Geschäf­te geöff­net blei­ben, die  Pro­duk­te für den täg­li­chen Bedarf ver­kau­fen dür­fen. Das heißt kon­kret, dass Lebens­mit­tel­lä­den, Dro­ge­rien, Apo­the­ken oder Tank­stel­len geöff­net blei­ben dür­fen. Nicht geöff­net blei­ben dür­fen zum Bei­spiel Fri­sö­re, Nagel- oder Kos­te­me­tik­st­di­os und sons­ti­ge „kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen“, heißt es.

Hin­weis­schild auf Mas­ken-Pflicht. Fotos: Frank Albrecht / Archiv

Frisöre müssen schließen

Deut­li­che Beschrän­kun­gen sind nach Weih­nach­ten spe­zi­ell für den Jah­res­wech­sel vor­ge­se­hen. Sil­ves­ter soll es also kei­ne (!) pri­va­ten Fei­ern geben. Es dür­fen sich nach den ab kom­men­den Mitt­woch gel­ten­den Bestim­mun­gen auch zum Jah­res­wech­sel nur bis zu fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten (Aus­nah­men eige­ne Kin­der in bestimm­ten Alters­grup­pen) tref­fen. Bereits vom Ein­zel­han­del bewor­ben wur­de der Ver­kauf von Pyro­tech­nik, der wird von der neu­en Schutz­ver­ord­nung aber ver­bo­ten. Damit darf in den nächs­ten Tagen „KEIN“ Sil­ves­ter­feu­er­werk ver­kauft werden.

Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

Die ein­zel­nen Bun­des­län­der arbei­ten die gemein­sam beschlos­se­nen Coro­na-Schutz­be­stim­mun­gen jetzt für ihre Zustän­dig­keits­be­rei­che um. Nach einer gro­ßen Einig­keit in den Bera­tun­gen ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Schutz­be­stim­mun­gen sehr eng gefasst wer­den und kei­ner­lei „Aus­nah­men“ in NRW zu erwar­ten sind.

(Text und Foto: Frank Albrecht)

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