Kreis/Land. Der nächste Lockdown in Deutschland kommt ab Mittwoch, 16. Dezember. Heute Mittag stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ergebnisse der Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder vor. Bereits ab Montag läuft demnach in vielen Fällen der Unterricht ab den 8. Klassen nur noch digital – zuhause vor dem Computer in den eigenen vier Wänden. Ab Mittwoch muss der Einzelhandel bis auf wenige Ausnahmen schließen. Lockerungen in den Kontaktbeschränkungen gibt es nur an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen. Nur dann ist es auch erlaubt, das vier weitere Personen aus dem engsten Verwandtenkreis zu einer Familie dazu kommen dürfen. Über die Ergebnisse informierte die Bundeskanzlerin in einer öffentlichen Pressekonferenz.
Ausnahmen nur an Heiligabend
Keine Pullover, Schals, Schuhe oder Spielzeug – der Einzelhandel schließt im Sauerland ab kommenden Mittwoch. Wie die Bundeskanzlerin erklärte, dürfen nach der aktuellen Vereinbarung der Ministerpräsidenten nur noch Geschäfte geöffnet bleiben, die Produkte für den täglichen Bedarf verkaufen dürfen. Das heißt konkret, dass Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken oder Tankstellen geöffnet bleiben dürfen. Nicht geöffnet bleiben dürfen zum Beispiel Frisöre, Nagel- oder Kostemetikstdios und sonstige „körpernahe Dienstleistungen“, heißt es.
Frisöre müssen schließen
Deutliche Beschränkungen sind nach Weihnachten speziell für den Jahreswechsel vorgesehen. Silvester soll es also keine (!) privaten Feiern geben. Es dürfen sich nach den ab kommenden Mittwoch geltenden Bestimmungen auch zum Jahreswechsel nur bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (Ausnahmen eigene Kinder in bestimmten Altersgruppen) treffen. Bereits vom Einzelhandel beworben wurde der Verkauf von Pyrotechnik, der wird von der neuen Schutzverordnung aber verboten. Damit darf in den nächsten Tagen „KEIN“ Silvesterfeuerwerk verkauft werden.
Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk
Die einzelnen Bundesländer arbeiten die gemeinsam beschlossenen Corona-Schutzbestimmungen jetzt für ihre Zuständigkeitsbereiche um. Nach einer großen Einigkeit in den Beratungen ist davon auszugehen, dass die Schutzbestimmungen sehr eng gefasst werden und keinerlei „Ausnahmen“ in NRW zu erwarten sind.
(Text und Foto: Frank Albrecht)