Kreis/Brilon. Der für Dienstag, 26. Januar 2021, angesetzte Erörterungstermin im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Erhöhung der zulässigen Gesamtlagermenge von Eisen- und Nichteisenschrotten) der Firma Lobbe Entsorgung GmbH, v. d. GF Christoph Aßmann mit Sitz in 59909 Bestwig, wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Das meldet die Pressestelle Hochsauerlandkreis.
Erörterungstermin wird verschoben
Die erforderliche Entscheidung folgt § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs-sicherstellungsgesetz – PlanSiG). Sofern ein Ersatztermin für die Erörterung festgelegt wird, erfolgt eine erneute Bekanntmachung gemäß den verfahrensrechtlichen Vorgaben.
Öffentliche Bekanntmachungen im Internet
Die Öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/ bekanntmachung-oeff eingesehen werden.
(Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis)