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Corona-Entwicklung in Sundern: Klinikum Hochsauerland reagiert

Arns­berg. In Anbe­tracht der hohen Inan­spruch­nah­me durch Covid-19 Pati­en­ten sowie der aktu­ell her­aus­for­dern­den Ent­wick­lung der Coro­na 7‑Ta­ges-Inzi­denz in Sun­dern baut das Kli­ni­kum Hoch­sauer­land die Ver­sor­gungs­struk­tu­ren für die sta­tio­nä­re Behand­lung von Covid-19 Pati­en­ten um. „Wir wol­len sicher­zu­stel­len, dass am Stand­ort Mari­en­hos­pi­tal eine mög­li­cher­wei­se wei­ter stei­gen­de Zahl von Pati­en­ten mit schwe­ren Coro­na-Infek­tio­nen sta­tio­när ver­sorgt wer­den kann“, sagt Wer­ner Kem­per Spre­cher der Geschäftsführung.

Innere Medizin ab sofort reserviert für Covid-19-Patienten

Die am Stand­ort Mari­en­hos­pi­tal eta­blier­te Kli­nik für Inne­re Medi­zin wird sich daher für den Zeit­raum der hohen Inan­spruch­nah­me voll­stän­dig auf die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung von Covid-19 Pati­en­ten kon­zen­trie­ren. Die Kli­nik fun­giert bereits seit Beginn der Pan­de­mie als füh­ren­de Fach­ab­tei­lung zur Behand­lung der Coro­na-Pati­en­ten und ver­fügt in der Regi­on über die meis­te Erfah­rung in der Behand­lung von Coro­na-Pati­en­ten. „Durch die­se Maß­nah­me kön­nen wir bis zu 30 Bet­ten zusätz­lich für die iso­lier­te sta­tio­nä­re Ver­sor­gung von Covid-19 Pati­en­ten bereit­stel­len“, sag­te Wer­ner Kem­per. Zuletzt stan­den am Stand­ort Mari­en­hos­pi­tal zwei kom­plet­te Sta­tio­nen mit bis zu 20 und bis zu 16 Bet­ten für die iso­lier­te Ver­sor­gung von Covid-19-Pati­en­ten zur Verfügung.

Zudem ste­hen am Stand­ort Mari­en­hos­pi­tal Inten­siv­bet­ten auf der vor ca. zwei­ein­halb Jah­ren neu errich­te­ten Inten­siv­sta­ti­on voll­um­fäng­lich für die Ver­sor­gung von Covid-19 Patein­ten zur Ver­fü­gung steht.

30 Betten zusätzlich

Die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung der Pati­en­ten der Inne­ren Medi­zin im Raum Arns­berg wird tem­po­rär voll­stän­dig durch die Kli­nik für Inne­re Medi­zin am Stand­ort St. Johan­nes-Hos­pi­tal in Neheim übernommen.

Die am Stand­ort Mari­en­hos­pi­tal ansäs­si­gen Kli­ni­ken für Neu­ro­chir­ur­gie, Unfall­chir­ur­gie und Ortho­pä­die sind von der Umstel­lung nicht betrof­fen und ste­hen den Pati­en­ten für alle not­wen­di­gen The­ra­pien unein­ge­schränkt zur Verfügung.

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