Arnsberg. Die gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte, ist zum 30. Juni ausgelaufen. Seit 1. Juli an können sich Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Arnsberg hin.
Rückstände beim Energieversorger sind auszugleichen
Wem in den Monaten April bis Juni ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, muss die entstandenen Rückstände beim Versorger nun ausgleichen. Doch was ist, wenn die finanzielle Situation das nicht zulässt? Ist das der Fall, rät Volker Mahlich, von der Arnsberger Beratungsstelle Verbraucherzentrale NRW, zu einer möglichst raschen Kontaktaufnahme zum Versorger: „Je früher der Energieversorger von den Zahlungsproblemen erfährt, desto besser sind die Chancen für eine gemeinsame Lösungsfindung.“ Keineswegs sollten Zahlungserinnerungen oder Mahnungen ignoriert werden. „Den Verbrauchern wurde lediglich ein Zahlungsaufschub, aber keine Zahlungsbefreiung gewährt“, betont Mahlich. Dass die Rückstände grundsätzlich in einer Summe zu begleichen sind, kann zu Problemen führen.
Tipps und Hinweise für betroffene Haushalte
Ratenzahlung – Wer offene Rechnungen nicht auf einen Schlag begleichen kann, sollte um eine Ratenzahlung bitten. Wichtig: Die monatlichen Raten dürfen nicht zu hoch sein. Wenn sie das verfügbare Budget sprengen, reißen sie an anderen Stellen neue Löcher in die Haushaltskasse – schlimmstenfalls entstehen zusätzliche Schulden.
Temporäre Erhöhung der Abschläge – Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn dies für die Verbraucher tragbar ist.
Stundung – Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine solche Stundung ist sinnvoll, wenn der Haushalt zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung wieder liquide ist – eine gute Alternative also etwa für Menschen, die in Kurzarbeit sind oder gerade Krankengeld beziehen.
Darlehen – Wer Sozialleistungen erhält, kann vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.
Weiter Abschläge zahlen! Nach wie vor gilt: Die aktuellen und zukünftigen Abschläge müssen trotz bereits bestehender Schulden geleistet werden.
Hilfe suchen! Betroffene müssen nicht allein gegen Energieschulden und drohende Energiesperren vorgehen. Unterstützung bei allen nötigen Schritten gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW. Auch Rechtsanwälte und andere Schuldnerberatungen können helfen.
Die Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden weiterhin mit Unterstützung zur Seite. Bei Bedarf sollte für persönliche Beratungsgespräche in der Beratungsstelle vorab einen Termin unter der Nummer 02932 / 5109701 oder alternativ unter arnsberg@verbraucherzentrale.nrw geklärt werden.
Kontaktmöglichkeiten zur Verbraucherzentrale gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen.