Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis verzeichnet am Freitag 80 Neuinfizierte. Die 7‑Tages-Inzidenz steigt damit weiter auf mittlerweile 189,0. Der Inzidenzwert von 165 wurde nun an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend offiziell diesen überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten damit ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt. Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
Kindertagesstätten mit Notbetrieb
Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de, Stichwortsuche „Eigenerklärung“.
Aufgrund einiger Nachfragen, weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Kundinnen und Kunden für Termine in den Kreishäusern kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorweisen müssen. Jedoch können die Dienststellen nur mit einer medizinischen Maske und soweit wie möglich mit vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Mail besucht werden. Auch die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden.