„Click & Collect“ in der Corona-Pandemie beliebt: Verbraucherzentrale klärt auf

Arns­berg. Ein Buch im Inter­net bestel­len und ört­lich bei der Buch­hand­lung abho­len, oder einen Akku­schrau­ber im Bau­markt reser­vie­ren und beim Abho­len bezah­len – vor allem durch die Coro­na-Pan­de­mie ist der „Click & Collect“-Kauf beliebt gewor­den. Doch wel­che Art von Ver­trag schlie­ße ich dabei ab? Wie steht es um das bei Online-Käu­fen bekann­te Wider­rufs­recht? Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le von der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat die wich­tigs­ten Eck­da­ten der neu­en Ver­kaufs­form zusam­men­ge­stellt. Dar­über infor­miert die Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in einer Mitteilung.

Infor­ma­tio­nen und recht­li­che Hil­fe­stel­lun­gen zu aku­ten Ver­brau­cher­fra­gen gibt die ört­li­chen Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in Arns­berg zur Zeit aus­schließ­lich tele­fo­nisch unter Tel. 02932 / 5109701 oder per E‑Mail. Kon­takt­da­ten dazu online unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg

Hilf­rei­che Hin­wei­se rund um wei­te­re Coro­na-Fra­gen im Ver­brau­cher­all­tag gibt’s eben­falls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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