Bundestagswahl 2025: Stadt Sundern informiert

Am 23. Febru­ar 2025 kön­nen rund 20.000 Wäh­ler in Sun­dern ihre Stim­me bei den Bun­des­tags­wah­len abge­ben. Neben der Mög­lich­keit, vor Ort zu wäh­len, besteht auch die Opti­on der Brief­wahl, wobei Brief­wahl­un­ter­la­gen bis zum 18. Febru­ar bean­tragt wer­den müs­sen. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Am 23. Febru­ar 2025 sind rund 20.000 Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler in Sun­dern berech­tigt, bei den Wah­len zum 21. Deut­schen Bun­des­tag ihre Stim­me abzu­ge­ben. Dies ist noch weni­ge Tage mög­lich. Das Wahl­team der Stadt Sun­dern ist im Ein­satz und infor­miert noch­mal über nütz­li­che Hinweise.

Wahlmöglichkeiten in Sundern

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, sich an der Wahl zu beteiligen:

Wahl vor Ort

Am Wahl­tag kön­nen die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler im Wahl­lo­kal ihre Stim­me abge­ben. Infor­ma­tio­nen zu den Wahl­lo­ka­len sind auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung nach­zu­le­sen. Für die Bun­des­tags­wah­len wur­den ins­ge­samt 22 Wahl­lo­ka­le ein­ge­rich­tet, die am Wahl­sonn­tag, 23.02.2025, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöff­net haben. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung sowie Aus­weis­do­ku­men­te sind mitzubringen.

Briefwahl

Für alle, die am Wahl­tag ver­hin­dert sind, bie­tet sich die Mög­lich­keit der Brief­wahl an:

  1. Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen online http://www.sundern.de/bundestagswahl2025 oder über den QR-Code auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung bis zum 18. Febru­ar um 12:00 Uhr bean­tragt werden.
  2. Oder über die aus­ge­füll­te Wahl­be­nach­rich­ti­gung per Post an Stadt Sun­dern, Wahl­bü­ro, Rat­haus­platz 1, 59846 Sundern.
  3. Im Brief­wahl­di­rekt­bü­ro kön­nen die Brief­wahl­un­ter­la­gen nach Vor­la­ge des Per­so­nal­aus­wei­ses direkt abge­holt oder aus­ge­füllt werden.

Wahl­bü­ro Sun­dern, Rat­haus der Stadt Sun­dern, Klei­ner Sit­zungs­saal, Rat­haus­platz 1 (Ein­gang über Mesche­der Straße)

Öff­nungs­zei­ten 17. bis 21. Februar:

Mon­tag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Diens­tag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mitt­woch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Don­ners­tag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Frei­tag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Versand der Wahlbriefe

Auf­grund des vor­ge­zo­ge­nen Wahl­ter­mins gibt es in die­sem Jahr einen enge­ren Zeit­rah­men für die Bean­tra­gung und Rück­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen. Bis dato bean­trag­te Brief­wahl­un­ter­la­gen sind von der Stadt­ver­wal­tung ver­schickt wor­den und befin­den sich in der pos­ta­li­schen Zustel­lung. Soll­ten bean­trag­te Brief­wahl­un­ter­la­gen bis zum 21. Febru­ar noch nicht vor­lie­gen, besteht die Mög­lich­keit, sich am Frei­tag, 21. Febru­ar bis 15 Uhr im Wahl­bü­ro (Rat­haus Sun­dern, Rat­haus­platz 1, Zugang über Mesche­der Stra­ße) neue Wahl­un­ter­la­gen aus­stel­len zu lassen.

Rücksendung der Wahlbriefe

Für die Rück­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen emp­fiehlt die Bun­des­wahl­lei­te­rin, die Wahl­brie­fe unbe­dingt recht­zei­tig mög­lichst bald nach Erhalt der Brief­wahl­un­ter­la­gen mit der Post zurück­zu­schi­cken. Spä­tes­tens jedoch drei Tage vor dem Wahl­sonn­tag, so emp­fiehlt es die Deut­sche Post. Auf­grund des knap­pen Zeit­rah­mens, ist eine kurz­fris­ti­ge Rück­sen­dung per Post nicht zu empfehlen.

Alter­na­tiv kön­nen Wahl­brie­fe bis zum Wahl­sonn­tag, 23. Febru­ar bis 18 Uhr in den Brief­kas­ten des Rat­hau­ses, Rat­haus­platz 1 ein­ge­wor­fen werden.

Auszählung der Stimmen

Sobald die Wahl­lo­ka­le um 18 Uhr schlie­ßen, beginnt die Aus­zäh­lung der Stim­men in allen Wahl- und Brief­wahl­lo­ka­len. Dabei wird die Aus­zäh­lung unter stren­gen Auf­la­gen durch­ge­führt, um die Sicher­heit und Trans­pa­renz des Pro­zes­ses zu gewähr­leis­ten. Wahl­be­ob­ach­ter sind wäh­rend der gesam­ten Aus­zäh­lung zugelassen.

Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Die vor­läu­fi­gen Wahl­er­geb­nis­se wer­den online auf der Inter­net­sei­te der Stadt Sun­dern http://www.sundern.de/bundestagswahl2025 ver­öf­fent­licht. Alle Inter­es­sier­ten kön­nen die Ergeb­nis­se in Echt­zeit verfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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