Bundestagswahl 2025 – Briefwahl kann ab sofort beantragt werden

In Sun­dern kön­nen rund 20.000 Wahl­be­rech­tig­te ihre Stim­me zur Bun­des­tags­wahl 2025 – auch per Brief­wahl – abge­ben. Auf­grund des vor­ge­zo­ge­nen Wahl­ter­mins emp­fiehlt die Stadt, die Brief­wahl­un­ter­la­gen früh­zei­tig zu bean­tra­gen und recht­zei­tig zurück­zu­sen­den, um Ver­zö­ge­run­gen zu ver­mei­den. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Rund 20.000 Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler sind in Sun­dern berech­tigt, bei der Bun­des­tags­wahl 2025 ihre Stim­me abzugeben.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ihre Stim­me bei der Bun­des­tags­wahl abge­ben wol­len, dies aber nicht per­sön­lich vor Ort am Wahl­tag tun kön­nen, kön­nen bereits vor­ab per Brief wäh­len. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen ab sofort bean­tragt wer­den (auch ohne Wahlbenachrichtigung).

Um die Brief­wahl zu bean­tra­gen, gibt es meh­re­re Möglichkeiten:

  • Brief­wahl­un­ter­la­gen online anfordern
    über die Inter­net­sei­te der Stadt Sun­dern www.sundern.de/bundestagswahl2025
  • Antrag per E‑Mail oder Post
    beim Wahl­bü­ro der Stadt Sun­dern anfordern:

 

    • per Mail an wahlbuero@stadt-sundern.de
    • über die aus­ge­füll­te Wahl­be­nach­rich­ti­gung per Post an Stadt Sun­dern, Wahl­bü­ro, Rat­haus­platz 1, 59846 Sun­dern (Sau­er­land)
    • Eine tele­fo­ni­sche Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist aus recht­li­chen Grün­den ausgeschlossen

Engerer Zeitrahmen als üblich

Auf­grund des vor­ge­zo­ge­nen Wahl­ter­mins gibt es in die­sem Jahr einen enge­ren Zeit­rah­men für die Bean­tra­gung und Rück­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen. Da die Wahl­un­ter­la­gen vor­aus­sicht­lich erst Anfang Febru­ar zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, kön­nen aktu­ell noch kei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­schickt werden.

Die Stadt Sun­dern emp­fiehlt daher, die Brief­wahl­un­ter­la­gen bereits jetzt zu bean­tra­gen, um nach der Bereit­stel­lung der Wahl­un­ter­la­gen schnellst­mög­lich mit dem Ver­sand begin­nen zu kön­nen. So kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sicher­stel­len, dass sie die Unter­la­gen recht­zei­tig erhalten.

Wichtig: Fristen beachten!

Auch wenn die aus­ge­füll­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen über den Post­weg zurück­ge­sen­det wer­den kön­nen, möch­te das Wahl­bü­ro der Stadt Sun­dern dar­auf hin­wei­sen, dass auf­grund des knap­pen Zeit­rah­mens eine kurz­fris­ti­ge Rück­sen­dung per Post nicht emp­foh­len wird. Es wird gebe­ten, die Unter­la­gen früh­zei­tig zurückzusenden.

Wenn der Wahl­brief nicht recht­zei­tig ver­schickt wer­den kann, kann er bis zum Wahl­tag am 23. Febru­ar 2025 bis 18:00 Uhr direkt in den Brief­kas­ten des Rat­hau­ses (Rat­haus­platz 1, 59846 Sun­dern) ein­ge­wor­fen werden.

Die Stadt Sun­dern bedankt sich für die Unter­stüt­zung. Sobald die Wahl­un­ter­la­gen vor­lie­gen, infor­miert die Stadt aus­führ­lich über die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten, die Stim­me bei der Bun­des­tags­wahl 2025 abzugeben.

Bei Rück­fra­gen steht das Team des Wahl­bü­ros der Stadt Sun­dern zur Verfügung:

Wahl­bü­ro der Stadt Sundern
Rat­haus­platz 1, 59846 Sundern
02933/81–249
02933/81–122
wahlbuero@stadt-sundern.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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